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Recht auf Homeoffice: viel Kritik an Heils Gesetzentwurf

Das angekündigte „Mobile Arbeit Gesetz“ von Arbeitsminister Heil stößt auf Kritik. Viele stören sich an seiner 24-Tage-Regelung.

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Berlin (dpa). Einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr sollen Arbeitnehmer nach dem Willen von Arbeitsminister Hubertus Heil künftig haben. Das angekündigte „Mobile Arbeit Gesetz“ sieht vor, dass ein Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit nur dann ablehnen darf, wenn es dafür organisatorische oder betriebliche Gründe gibt.

DGB findet 24 Tage „eindeutig zu wenig“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Pläne für unzureichend. „Der geplante Rechtsanspruch von lediglich bis zu 24 Tagen ist eindeutig zu wenig“, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. Dem Bedürfnis vieler Beschäftigter werde das kaum gerecht. Ähnlich reagierten die Grünen. „Die Beschäftigten wollen verlässliche Regelungen“, sagte Arbeitsmarktpolitik-Expertin Beate Müller-Gemmeke. „Es muss klar sein, dass sie ein oder zwei Tage in der Woche von zu Hause arbeiten können, und zwar regelmäßig, damit sich alle verbindlich darauf einstellen können.“

Arbeitgeber halten Homeoffice-Regelung für unrealistisch

Kritik kam auch aus der Wirtschaft. Wo es möglich ist, böten die Arbeitgeber schon heute die Möglichkeit an, von zu Hause zu arbeiten, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. „24 Tage Homeoffice – rechtlich verbrieft – gehen an dieser Realität vorbei und sind völlig aus der Luft gegriffen. Weder orientiert sich das an den Möglichkeiten der Unternehmen, noch an den Bedürfnissen der Beschäftigten.“

Auch der Koalitionspartner äußerte Bedenken. „In vielen Berufen ist ein Arbeiten von Zuhause aber schon rein faktisch nicht möglich“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß (CDU). „Deshalb kann es einen echten allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice nicht geben, weil sonst die Arbeitnehmerschaft in zwei Klassen aufgeteilt würde.“

Heil hält an der Untergrenze von 24 Tagen fest

Heil wies Kritik zurück. „Der Koalitionsvertrag sagt, wir sollen mobiles Arbeiten ermöglichen und übrigens auch die Beschäftigten besser absichern“, sagte er in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ am Sonntagabend. Der Minister möchte die 24 Tage als Untergrenze verstanden wissen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten sich darüber hinaus individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf mehr Heimarbeit verständigen. Auch eine Arzthelferin könne zumindest teilweise von zu Hause arbeiten und etwa Abrechnungen machen. Darüber hinaus schreibe das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden müsse.


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