Ihre-Vorsorge Logo

Residenzpflicht bei Grundsicherung

Wer Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderungsrente erhält, darf sich künftig nicht länger als vier Wochen im Ausland aufhalten.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Deutscher Reisepass auf Weltkarte liegend. Bild: IMAGO / agefotostock / johanness86

© Nicht definiert

Bad Homburg (rw). Erwerbsgeminderte und Senioren, die Grundsicherung im Alter erhalten, dürfen sich künftig nicht mehr länger als vier Wochen im Ausland aufhalten. Die Neuregelung, von der bislang kaum Notiz genommen wurde, gilt bereits seit dem 1.7.2017. Die Neuregelung findet sich im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 22.12.2016. Hierdurch wurde § 41a neu ins SGB XII eingefügt. Dort heißt es: „Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.“

Bislang regelte das SGB XII lediglich, dass Grundsicherungs-Leistungen nur denjenigen zustanden, die „ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben“ (§ 41 SGB XII). Eine entsprechende Regelung enthält auch – zum Beispiel – das Wohngeldgesetz und das SGB VI. Bei der gesetzlichen Rente gilt: „Berechtigte, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, erhalten für diese Zeit Leistungen wie Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben“ (§ 110 Absatz 1 SGB VI).

An Mindesturlaub angepasst

Bei den genannten Gesetzen wurde die Regelung zum „gewöhnlichen Aufenthalt“ bislang von den Trägern der Leistungen und den Gerichten eher großzügig ausgelegt. Die jüngste Gesetzesänderung, die eine entsprechende kommunale Großzügigkeit wohl stoppen soll, wurde mit dem Argument begründet, dass die staatliche Fürsorge ihre Aufgabe, „das Existenzminimum der im Inland lebenden Menschen sicherzustellen, nur erfüllen (könne), wenn sich die Leistungsberechtigten tatsächlich im Inland aufhalten.“

Die 4-Wochen-Frist wurde danach „in Anlehnung an die gesetzliche Mindesturlaubsdauer“ von Arbeitnehmern gewählt (Bundestagsdrucksache 18/9984, Seite 92). Das Münchener Sozialamt äußerte bereits Ende 2016 die Befürchtung, dass die Regelung „zu Problemen bei den Kosten für die Unterkunft in München und zur verwaltungsaufwändigen Übernahme von Mietschulden führen“ werde.

Keine Kontrolle, keine Wirkung?

Leistungsberechtigte aus südeuropäischen Ländern beziehungsweise aus der Türkei würden bislang häufig eine längere Zeit bei ihrer Verwandtschaft im Heimatland verbringen, hätten aber nicht die Absicht, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in München aufzugeben. Der Lebensunterhalt der Betroffenen werde im Ausland „von der Verwandtschaft regelmäßig sichergestellt“. Mit Problemen rechnet das Amt jedoch bei den Unterkunftskosten. Diese würden „künftig zunächst ungedeckt bleiben“, wenn die Grundsicherung ab der fünften Woche des Auslandsaufenthalts entzogen werde (Sitzungsvorlage 14-20 / V 07385 vom 10.11.2016).

Es bleibt abzuwarten, ob die örtlichen Sozialämter ein Regelwerk zur Kontrolle der Ortsanwesenheit von Senioren entwickeln. Eigentlich macht dies wenig Sinn, da Senioren keinerlei Pflicht haben, dem Amt zur Verfügung zu stehen. Soweit behördlicherseits keine regelmäßigen Kontrollen vorgenommen werden, dürfte die Neuregelung nur eine begrenzte Praxisrelevanz haben.


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Time
1 Minuten

Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt gestiegen. Zugleich fehlen in Deutschland vielerorts Fachkräfte. In drei Jahren dürften es einer Untersuchung zufolge noch weit mehr sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026