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So sieht der Kompromiss beim Bürgergeld aus

Nach der schnellen Einigung im Vermittlungsausschuss ist der Weg für den Hartz-4-Nachfolger frei. Was das Bürgergeld bringt.

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Stempel mit Aufschrift Bürgergeld steht auf aufgefächerten Geldscheinen. Bild: IMAGO / Lobeca / Felix Schlikis

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Berlin (dpa). Nur eineinhalb Stunden braucht der Vermittlungsausschuss, um den Weg fürs Bürgergeld freizumachen. Es soll am 1. Januar starten und die Hartz-4-Bestimmungen ablösen. Nun können am Freitag die endgültigen Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat erfolgen.

Höhere Leistungen

Mit der Einigung noch vor Ablauf des Monats können zum 1. Januar die geplanten höheren Leistungen fließen. Vorgesehen ist die mit Abstand höchste Anhebung der Regelsätze seit dem Hartz-Start vor mehr als 17 Jahren. Alleinstehenden sollen zum 1. Januar 502 statt 449 Euro bekommen.

Sanktionen

Die Betroffenen sollten ursprünglich in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs bestimmte Kürzungen der Bezüge nicht mehr fürchten müssen – ein Hauptkritikpunkt der Union. Die Akzente sahen CDU/CSU sie zu sehr vom Fordern zum reinen Fördern verschoben. Zwar wollte die Ampel Sanktionen wegen mehrfachem Nichtmelden beim Jobcenter von bis zu 10 Prozent auch in der anfänglichen „Vertrauenszeit“ ermöglichen – aber nicht, wenn jemand mit dem Jobcenter verabredete Maßnahmeteilnahmen oder Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge unterlässt. Leistungsminderungen in jährlich rund 63.000 Fällen sollten so entbehrlich werden.

Nun sollen Sanktionen etwa bei absprachewidrig ausbleibenden Bewerbungen auf Jobangebote von Anfang an möglich sein. Geplant ist dies gestaffelt; betragen sollen die Kürzungen beim ersten Mal 10, beim zweiten 20 und dann 30 Prozent der Leistung. Mehr ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 auch nicht zulässig.

Schonvermögen

In einer „Karenzzeit“ von zwei Jahren sollten laut Ursprungsentwurf von Minister Heil angemessene Kosten für Miete und Heizung übernommen werden. Erspartes sollte nicht aufgebraucht werden müssen, wenn es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich sollten 60.000 Euro gelten und 30.000 Euro für weitere Personen in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.

Nun soll in einer nur noch zwölfmonatigen Karenzzeit 40.000 Euro geschont werden – bei jedem und jeder weiteren Person 15.000 Euro. Bestimmte größere Wohnflächen sind anzuerkennen, wenn alles andere „eine besondere Härte“ bedeuten würde.

Zuverdienst

„Zu viele Menschen, die ergänzendes Hartz 4 bekommen, sogenannte Aufstocker, stecken im Minijob fest“, sagt FDP-Vizechef Johannes Vogel. Für die Liberalen sind vor allem die geplanten höheren Grenzen wichtig, bis zu denen ein Zuverdienst möglich ist. So sollen mehr Menschen „Schritt für Schritt“ aus dem Minijob herauswachsen. Und junge Menschen aus einer Familie im Leistungsbezug sollen künftig 600 statt 200 Euro behalten können.

Weitgehend unangetastet blieben die Teile der Reform, die zu einem stärkeren Kümmern der Jobcenter führen sollen. Sie sollen am 1. Juli starten. Individuell soll künftig ausgelotet werden, welche Qualifizierung oder Umschulung Betroffene machen müssen, so dass sie wieder auf eigene Beine kommen. Gestrichen werden soll der Vorrang der Vermittlung in Arbeit – beendet werden soll der vielkritisierte „Drehtüreffekt“ von Jobcenter zum Helferjob und zurück.

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