Berlin (ots). Der SoVD kritisiert die geplante Streichung der Verhinderungspflege als eigenständige Leistung im Pflegeneuordnungsgesetz. Der erst zum 1. Juli 2025 eingeführte gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll wieder entfallen. Künftig sollen die bisherigen Mittel auf verschiedene Budgets verteilt werden.
Diese Verlagerung kann laut SoVD für pflegende Angehörige zu einer faktischen Kürzung führen, weil die Mittel für die Ersatzpflege dann nicht mehr zusätzlich zur Verfügung stehen, sondern das Budget für die laufende häusliche Versorgung entsprechend verringern. Das ist vor allem für Familien einen Nachteil, die bei der Ersatzpflege gerade auf vertraute Personen wie Verwandte, Freunde oder Nachbarn setzen und dafür eine eigenständige, flexibel nutzbare Leistung benötigen.
Entlastungsmöglichkeit erhalten
„Wer pflegenden Angehörigen den finanziellen Spielraum für dringend notwendige Auszeiten nimmt, spart am völlig falschen Ende“, sagt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Pflegende Angehörige übernehmen häufig über viele Jahre große Verantwortung. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich zu erholen, wichtige Termine wahrzunehmen oder für einige Tage vertreten zu werden.“ Ersatzpflege müsse deshalb eine zusätzliche Entlastung ermöglichen und dürfe nicht zulasten der laufenden häuslichen Pflege gehen.
