Ihre-Vorsorge Logo

Später ausgestellt: Welches Datum kommt auf das Arbeitszeugnis?

Beim Streit um das Arbeitszeugnis geht es auch um Formalien. Gehört das Datum vom letzten Arbeitstag oder das tatsächliche Ausstellungsdatum rein?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann im Anzug tippt von hinten auf ein weißes Paragrafenzeichen.

© Nicht definiert

Frankfurt/Main/Köln (dpa/tmn). Ein Arbeitszeugnis muss auf den Tag datiert sein, an dem das Arbeitsverhältnis endete. Das gilt selbst dann, wenn das Zeugnis erst später ausgestellt wurde, erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln (Aktenzeichen: 7 Ta 200/19).

In dem Fall stritten eine Arbeitnehmerin und ihr Arbeitgeber inhaltlich über das Zeugnis. Die Klägerin legte mehrere Entwürfe vor, bis sich die Parteien einigen konnten. Auf dem Arbeitszeugnis stand letztendlich das Ausstellungsdatum, der 05.09.2019. Das Arbeitsverhältnis hatte aber bereits am 31.12.2018 geendet. Die Klägerin war der Auffassung, dass dieser Tag anzugeben sei.

Urteil: Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehört aufs Zeugnis

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass die Arbeitgeberin keinen wichtigen Grund habe, vom Zeugnisentwurf der Klägerin abzuweichen – auch beim Datum nicht.

Wie der Bund-Verlag erklärt, habe sich nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etabliert, dass ein Arbeitszeugnis als Zeugnisdatum den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trägt. Damit sollen Spekulationen, ob die Parteien über das Zeugnis gestritten haben, unterbunden werden. Das Landesarbeitsgericht argumentiert weiter, dass das Datum auf dem Zeugnis den Beurteilungszeitpunkt markiert, von dem aus die Bewertung der Leistung eines Arbeitnehmers vorzunehmen sind.

Hintergrund: Nach Paragraf 109 der Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer zum Ende eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.

Weitere Nachrichten auf Ihre Vorsorge


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis - und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026