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Steuerfreier Corona-Bonus verlängert

Beschäftigte können einen steuerfreien Corona-Bonus bekommen. Die Maßnahme wurde jetzt sogar noch einmal verlängert.

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Männerhand übergibt Fächer von Euro-Geldscheinen an Frauenhand. Bild: IMAGO / YAY Images / Micha Klootwijk

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Neustadt a.d. Weinstraße (dpa/tmn). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können maximal 1500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die gute Nachricht: Das gilt jetzt bis zum 31. März 2022, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Bisher war die Regelung zum Corona-Bonus bis 30. Juni 2021 befristet.

Es bleibt aber bei der Höchstgrenze von 1.500 Euro. Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.

Höchstbetrag kann bis 31. März 2022 ausgeschöpft werden

Hat ein Unternehmen seinen Beschäftigten 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gezahlt, kann jetzt bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden. Wurde 2020 kein Corona-Bonus gewährt, darf bis 31. März 2022 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden. Wird der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.

Wichtig zu wissen: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber hat, darf den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.

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