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Sturz beim Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall

Eine Frau, die sich bei einem Firmenlauf das Handgelenk gebrochen hatte, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

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Beine von Joggern auf gepflastertem Weg

© Nicht definiert

Dortmund (dpa). Ein Sturz beim Firmenlauf ist nach einem aktuellen Urteil des Dortmunder Sozialgerichts kein Arbeitsunfall. Eine Klägerin, die bei einem solchen Rennen gestürzt war und sich das Handgelenk gebrochen hatte, sei damit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, teilte das Gericht am Montag über die Entscheidung vom 4. Februar mit.

Kein Betriebssport, sondern Privatveranstaltung

Der Lauf stehe nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterin des Jobcenters, begründeten die Richter. Auch sei ein solches Rennen nicht als Betriebssport zu werten, da dieser Ausgleichs- anstatt Wettbewerbscharakter besitzen und regelmäßig stattfinden müsse.

Auch wenn das Jobcenter den Firmenlauf beworben und gemeinsame Trikots gestellt habe, sei er nicht vom Arbeitgeber organisiert, sondern von einem privaten Veranstalter für eine Vielzahl von Firmen und deren Beschäftigten gedacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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