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Teilzeit - aber nicht für immer

Die Koalition will ein Recht auf befristete Teilzeit (Brückenteilzeit) einführen - Arbeitgeber warnen vor mehr Bürokratie.

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Mann im Businessanzug hält eine Uhr vor sein Gesicht. Bild: IMAGO / blickwinkel / imago stock&people

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Berlin (dpa) - Arbeitnehmer sollen künftig ein Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Danach sollen sie in Vollzeit zurückkehren können. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit vor, das der Bundestag an diesem Donnerstag verabschieden will.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur: "Wir beenden die Teilzeitfalle für viele Frauen."

Weichenstellung für bessere Bedingungen in der digitalen Arbeitswelt

Daneben stelle der Gesetzgeber mit der Brückenteilzeit die Weichen für bessere Bedingungen in der digitalen Arbeitswelt. "Denn für die Arbeit 4.0 ist es wichtig, dass sich Menschen weiterbilden können", sagte Mast. "Wenn sie dafür auf eigenen Wunsch bei der Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer kürzer treten können, verbessert das ihre Fähigkeiten auf dem sich verändernden Arbeitsmarkt."

Gemeinsam mit dem geplanten Gesetz für mehr Qualifizierungschancen werde das für viele Menschen große Wirkung entfalten, sagte Mast. Dieses Qualifizierungschancengesetz wird am Donnerstag erstmals im Plenum beraten. Beide Gesetze stammen aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Beweislastumkehr deutlich entschärft

Die Arbeitgeber sehen in der geplanten Brückenteilzeit Schatten und Licht. "Die Brückenteilzeit ist ein weiteres Puzzleteil für mehr Bürokratie in unserem Land und bringt unterm Strich erhebliche organisatorische Mehrbelastungen für die Unternehmen in Deutschland", so die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Ein zentraler Erfolg sei es bei der Erarbeitung des Gesetzes aber gewesen, dass die sogenannte Beweislastumkehr deutlich entschärft wurde. Dabei geht es darum, wer nachweisen muss, dass eine geeignete Vollzeitstelle zur Verfügung steht. «So bleibt die unternehmerische Freiheit weiterhin gewahrt, und die Unternehmen entscheiden auch in Zukunft, mit wie vielen Arbeitnehmern sie künftig ihre Produkte und Dienstleistungen herstellen beziehungsweise erbringen wollen», so die BDA.

Arbeit auf Abruf durch Gesetz eingeschränkt

Vor allem die Metall-Arbeitgeber laufen gleichwohl Sturm gegen den Gesetzentwurf. "Das Gesetz hilft niemandem, belastet aber erneut die Wirtschaft", sagte Rainer Dulger, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). "Nur eine verbesserte Kinderbetreuung ermöglicht Müttern die Rückkehr in Vollzeit." Das Gesetz werde den Unternehmen die Personalplanung deutlich erschweren.

Mast sagte weiter, eingeschränkt werde mit dem Gesetz auch Arbeit auf Abruf. "Hier schieben wir dem Missstand einen Riegel vor, dass Betroffene oft zuhause sitzen und warten müssen, bis sie zum Arbeiten gerufen werden und nicht wissen was sie im Monat verdienen."

Weitere Informationen:

dip21.bundestag.de

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit

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