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Überbrückungshilfe für Studenten: Frist läuft ab

Der Staat zahlt Studenten bis zu 500 Euro, wenn sie wegen Corona in finanzielle Not geraten sind. Betroffene müssen sich allerdings sputen.

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Studentin denkt nach – Bildnachweis: wdv © Szekely, Oana

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Berlin (dpa/tmn). Studierende in pandemiebedingter Notlage haben noch bis Ende September die Möglichkeit, Überbrückungshilfe zu beantragen. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk (DSW) hin.

Stichtag: 30. September

Wer bis zum 30. September über das Online-Portal des Bildungsministeriums erfolgreich einen Antrag stellen will, sollte zunächst seine technischen Voraussetzungen prüfen. Außerdem ist es hilfreich, vor Antragstellung zu checken, ob man die Konditionen für das Hilfsangebot erfüllt.

Deutsches Studentenwerk informiert mit einem Erklärvideo

Über alle Fragen rund um die Überbrückungshilfe informiert das DSW in ausführlichen Beiträgen auf seiner Webseite. Dort findet sich unter anderem ein Erklärvideo, das Studierende Schritt für Schritt durch die Antragstellung führt. In einem weiteren Video erklärt das DSW, was beim Log-in und der Bearbeitung von Folgeanträgen technisch zu beachten ist.

Die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von bis zu 500 Euro im Monat wird über die Studierendenwerke in Deutschland ausgezahlt.

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