Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Falscher Corona-Genesenennachweis rechtfertigt Kündigung

Ausgerechnet ein Justizbeschäftigter fälscht einen Impfnachweis. Das Gericht hält die fristlose Kündigung für gerechtfertigt und weist die Klage ab.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Richterhammer. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

© Nicht definiert

Berlin (dpa/bb). Die Vorlage eines gefälschten Corona-Genesenennachweises statt eines aktuellen Tests oder Impfnachweises rechtfertig eine fristlose Kündigung. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht und wies damit die Klage eines Justizbeschäftigten gegen seine Kündigung ab, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Im Infektionsschutzgesetz war festgelegt, dass entsprechende Nachweise erforderlich waren. Der Mann arbeitete bei einem Gericht und legte einen gefälschten Nachweis vor. Er erhielt so Zutritt ohne aktuellen Test oder Impfnachweis. Nachdem die Fälschung entdeckt wurde, kündigte das Land Berlin ihm fristlos.

Gesundheitsschutz für alle Menschen steht im Mittelpunkt

Das Gericht argumentierte, den Nachweispflichten komme auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zu. Die Verwendung eines gefälschten Nachweises sei eine erhebliche Verletzung der Pflichten im Arbeitsvertrag. Es sei für den Kläger ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Time
2 Minuten

Um immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle zu bringen, gibt es ein Milliarden-Sparpaket. Und es kommen neue Regelungen dazu – auch bei der Pflege.

Time
2 Minuten

Wenn Beschäftigte im Job fehlen, um kranke Kinder zu betreuen, können sie einen Ausgleich für Verdienstausfälle erhalten. Die Verlängerung der Zeitspanne für den Anspruch soll aber auslaufen.

Time
2 Minuten

Sind die formellen Voraussetzungen für Teilzeitarbeit erfüllt, darf ein Arbeitgeber das Gesuch nicht einfach so ablehnen. Auch nicht, wenn angeblich kein Ersatz aufzutreiben ist.

Time
4 Minuten

„Sei einfach du selbst“ – ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026