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Wann Arbeitnehmer Anspruch auf einen Pausenraum haben

In der Werkshalle ist es brütend heiß, die Luft steht: Muss es da nicht einen anderen Ort geben, um Pause zu machen? Ein Fachanwalt kennt die Antwort.

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HanderwerkerInnen spielen Tischfußball in der Pause. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

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Offenburg (dpa/tmn). Zum Arbeitstag gehört auch die Pause. Bleibt die Frage: Wo sollen Beschäftigte die verbringen? Muss der Arbeitgeber einen Pausenraum bereitstellen?

„Dafür sieht der Gesetzgeber relativ viel vor“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Relevant ist die Arbeitsstättenverordnung. Demnach müssen Arbeitgeber einen Pausenraum immer dann zur Verfügung stellen, wenn der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat.

Eine Ausnahme gilt, wenn Beschäftigte in Büroräumen arbeiten und es dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gibt. Dann kann auf einen gesonderten Raum verzichtet werden.

Erholung von Lärm, Hitze und Staub

Unter Umständen muss es aber auch in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten bestimmte Pausenräume oder -bereiche geben. Das gilt laut Markowski dann, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe das erfordern – etwa bei Tätigkeiten im Freien oder da, wo Beschäftigte am Arbeitsplatz Hitze, Kälte, Nässe, Staub, Gerüchen, Lärm oder gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind.

Und auch bei der Frage, wie ein Pausenraum gestaltet wird, ist der Gesundheitsschutz mitzudenken. „Je nach Betrieb brauche ich Pausenräume, die es Beschäftigten ermöglichen, sich zurückzuziehen und sich von ihrer möglicherweise sehr anstrengenden Arbeit zu erholen“, so Markowski.

Betriebsrat darf mitreden

Wenn es etwa in der Werkshalle im Sommer sehr heiß ist, müsse der Pausenraum im besten Fall so gestaltet sein, dass die Beschäftigten sich dort abkühlen können – und unter Umständen sogar klimatisiert sein. Bei solchen Entscheidungen habe jeweils der Betriebsrat im Unternehmen ein Mitspracherecht, sagt der Fachanwalt.


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