Ihre-Vorsorge Logo

Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert

Urteil: Wer sich auf dem Weg vom Schlafzimmer zum heimischen Arbeitsplatz verletzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann im Homeoffice sitzt am Esstisch vor seinem Notebook und entspannt mit hinter dem Kopf verschraenkten Arme. Bild: IMAGO / Westend61 / Josep Rovirosa

© Nicht definiert

Kassel (dpa). Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice habe allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme gedient und sei deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert, entschied der 2. Senat am Mittwoch.

Im konkreten Fall hatte ein Gebietsverkaufsleiter im Außendienst geklagt, der auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro auf der Wendeltreppe ausgerutscht war und sich dabei einen Brustwirbel gebrochen hatte. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Sie argumentierte, der Unfallversicherungsschutz beginne in einer Privatwohnung auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme erst mit Erreichen des häuslichen Arbeitszimmers.

Bundessozialgericht bestätigt Urteil des Sozialgerichts

Während das Sozialgericht Aachen den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ihn als eine unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen versicherten Tätigkeit nur vorausgehe. Die Kasseler Richter bestätigten nun die Entscheidung des Sozialgerichts.

Mit seiner Revision hatte der Kläger eine Verletzung des materiellen Rechts gerügt. Nicht zuletzt in Anbetracht der aktuellen Pandemielage arbeiteten viele Menschen von zu Hause aus. Diese dürften hinsichtlich des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung nicht schlechter stehen als Arbeitnehmer im Betrieb. Es müsse sich daher beim Weg zur erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit im Homeoffice in der Privatwohnung um einen versicherten Betriebsweg handeln, hatte er argumentiert.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026