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Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Alt-ZertG) - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Alt-ZertG)

Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz regelt die Bedingungen der staatlichen Förderung zur privaten Altersvorsorge. Vorsorgeprodukte von Banken oder Sparkassen müssen danach bestimmte Anforderungen erfüllen. Nur dann erhalten sie vom Bundeszentralamt für Steuern das erforderliche Zertifikat. Das Bundeszentralamt für Steuern ist als Zertifizierungsstelle nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz insbesondere für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riesterverträge) und Basisrentenverträgen (sogenannte Rürupverträge) zuständig. Die Zertifizierungsstelle prüft, ob die von den Anbietern vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien einhalten und erteilt die Zertifikate. Zusätzlich stellt sie eine Liste aller zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenprodukte bereit.

Mehr zum Thema:

Förderkriterien

Riesterrente

Rürup-Rente

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