Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden hauptsächlich durch die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie durch den Bundeszuschuss finanziert.
Die Art der Finanzierung ist das Umlageverfahren: Mit den eingehenden Beiträgen werden sofort die Ausgaben - wie zum Beispiel Renten - bestritten. Die Beiträge werden also nicht als Kapital zur Finanzierung künftiger Rentenansprüche angesammelt. Es wird lediglich eine Nachhaltigkeitsrücklage gebildet, die unterjährige Einnahmeschwankungen ausgleichen soll, um die pünktlichen Rentenzahlungen sicherzustellen.
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