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Generationenvertrag - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Generationenvertrag

Beim sogenannten Generationenvertrag zahlt die erwerbstätige Generation Beiträge zur Absicherung der Rentnerinnen und Rentner und erwirbt so eigene Rentenansprüche in der Zukunft. Dieses auch Umlageverfahren genannte Prinzip gilt seit der Rentenreform 1957.

Anders als beim Kapitaldeckungsverfahren spart nicht jede Generation einen persönlichen Kapitalstock an, aus welchem ihre Rente finanziert wird. Stattdessen werden die laufenden Renten aus den Beiträgen der arbeitenden Generation zur finanziert. Lediglich eine gewisse Nachhaltigkeitsrücklage (früher: Schwankungsreserve) soll kurzfristige Schwankungen bei den Einnahmen ausgleichen.

Die Erwerbstätigen erwerben mit ihren Beiträgen ihrerseits ein Anrecht gegen die ihr folgende Generation, von dieser später im Rentenalter unterstützt zu werden. Diesen "Vertrag" muss der Gesetzgeber je nach den gegebenen Umständen (Demografie, Wirtschaftslage, Erwerbstätigenzahl) mit entsprechenden Gesetzen und Verordnungen absichern.

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