Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Personen vom Finanzamt erhalten, wenn ihre Gesamteinkünfte 2026 unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegen. Für Ehepaare beträgt der Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung das Doppelte, also 24.696 Euro.
Zinseinkünfte bleiben dadurch auch über dem Sparerfreibetrag steuerfrei, das Kreditinstitut führt bei vorliegender Nichtveranlagungsbescheinigung keine Zahlungen an das Finanzamt ab. Der Antrag kann beim Finanzamt gestellt werden und gilt für maximal drei Jahre.
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