Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17.07.2017 (BGBl I Nr. 49 S. 2575) wurde u.a. geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1.7.2024 100 Prozent des Westwertes erreichen soll, so dass dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Da die Lohnentwicklung in den neuen Ländern positiver ausgefallen ist als erwartet, wurde die Rentenangleichung schon zur Rentenanpassung am 01.07.2023 erreicht
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße sollen so angepasst werden, dass es ab 2025 nur noch einheitliche Werte in ganz Deutschland hierfür geben wird.
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