Der Rentenabschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des früheren Renteneintritts vor der jeweils maßgebenden Altersgrenze.
Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten
Abschlag bei Renten wegen Todes
Abschlag bei Versorgungsausgleich
Abschlag bei vorzeitiger Altersrente
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