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Rentenversicherung (privat) - Lexikon

Bücher in einem Regal mit blauem USB-Stick Bild: IMAGO / agefotostock
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Rentenversicherung (privat)

Private Rentenversicherungen sind eine weit verbreitete Form der zusätzlichen Altersversorgung. Die Höhe der zu erwartenden Rente richtet sich nach dem eingezahlten Betrag beziehungsweise der vereinbarten Versicherungssumme. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung spielen auch Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss eine Rolle.

Es gibt die sofort beginnende Rente, bei der beispielsweise aus einer fälligen Kapitallebensversicherung ein Einmalbetrag in die private Rentenversicherung eingezahlt wird.

Bei der "aufgeschobenen" Rente erwirbt der Versicherte über laufende Einzahlungen Rentenansprüche für die Zukunft.

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