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Alternativen für den Notfall

Nicht jeder erhält eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber es gibt Alternativen, aber auch die haben so ihre Tücken.

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Verletzte Frau liegt auf einer Bahre mit Feuerwehrleuten im Hintergrund. Bild: IMAGO / Jochen Tack

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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt dem Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung am nächsten – und unterscheidet sich dennoch grundlegend. Denn die „Hürde Erwerbsunfähigkeit“ liegt deutlich höher als die der Berufsunfähigkeit: Sie dürfen kaum noch in der Lage sein, überhaupt einen Beruf auszuüben – müssen also zu 100 Prozent invalide sein: Erst dann wir die vereinbarte Rente gezahlt. Dafür ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet in der Regel etwas mehr als die Hälfte der Summe, die für einen vergleichbaren Berufsunfähigkeitsschutz fällig wäre. 

Private Unfallversicherung

Sie gibt es in fast jedem Haushalt: Die private Unfallversicherung. Sie zahlt immer dann, wenn der Versicherte durch einen Unfall einen dauerhaften körperlichen Schaden davongetragen hat. Auf Wunsch lässt sich neben einer Einmalzahlung auch eine monatliche Rente vereinbaren, wenn der Schaden zu einer Invalidität von mehr als 50 Prozent geführt hat. Der Haken an der Sache: Versichert sind ausschließlich unfallbedingte körperliche Beeinträchtigungen – die aber machen gerade einmal zwei bis drei Prozent der Invaliditätsfälle aus. Die häufigsten Krankheitsursachen für Invalidität sind aber nicht versichert, sodass die Unfallversicherung als Invaliditätsschutz bestenfalls eine Ergänzung sein kann. 

Dread-Disease-Police

Die Police wird auch als Schwere-Krankheiten-Versicherung bezeichnet. Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn beim Versicherten einer der Krankheiten diagnostiziert wird, die im Katalog enthalten ist. Das Spektrum der Dread-Disease-Versicherung reicht dabei von Krebserkrankungen, Schlaganfällen, Herzinfarkten bis hin zu Blindheit, Taubheit oder Nierenversagen. Gezahlt wird in aller Regel eine Einmalsumme im Leistungsfall – dabei ist es unerheblich, ob und wann wieder arbeitsfähig ist oder ob er zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Berufsleben zurückkehrt. Die Diagnose einer schweren Krankheit ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit einer Invalidität – wer einen Herzinfarkt erleidet, kann nach der Rekonvaleszenz-Phase den Job eigentlich wieder ausüben. Klassische und häufige Berufsunfähigkeits-Ursachen wie Rückenleiden oder psychische Probleme sind aber eben nicht abgesichert. Von einem alternativen Invaliditätsschutz kann also keine Rede sein. 

Grundfähigkeitsversicherung

Auch der Verlust grundlegender Fähigkeiten wie „Sehen“ oder „Sprechen“ kann eine Invalidität nach sich ziehen. In so einem Fall kann eine Grundfähigkeitsversicherung helfen. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn man nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder in Zukunft nicht fähig ist, mindestens eine der Hauptfähigkeiten „Sehen“, „Sprechen“, „Orientieren“ oder „Hände gebrauchen“ auszuüben oder kumulativ drei Fähigkeiten aus einem weiteren Katalog auszuüben: Dazu gehören Fähigkeiten wie „Hören“, „Sitzen“, „Greifen“ oder „Stehen“. Der Vorteil der Versicherung: Sie leistet unabhängig davon, ob Sie mit der gesundheitlichen Einschränkung im weiteren Verlauf Ihres Lebens noch arbeiten können oder nicht. Allerdings liegt die Police preislich auf dem Niveau der Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann vorrangig abgeschlossen werden sollte. 

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