Altersvorsorge: Frauen, zieht die rosarote Brille ab!
Frauen schieben dies gern auf bis Mitte 30. Und wenn sie etwas tun, investieren sie in der Regel viel zu kleine Beträge. Und versäumen damit viele Jahre, in denen ihr Erspartes wachsen könnte.
Männer wissen eben, dass sie für sich sorgen müssen, Frauen offenbar nicht.
Und auch das ist Realität: Scheitert die Ehe, weil es eine neue Frau im Leben des Mannes gibt, besteht die Gefahr, dass Geld, über das nur ER Verfügung hat, verschwindet. Auch deshalb ist es zu jeder Zeit wichtig, dass SIE weiß, wie viel Geld da ist und wie es angelegt wurde.
Ich wünsche mir, dass Frauen hier öfter den Verstand einschalten. Ich fände es z.B. wünschenswert, wenn jede Frau, die mit ihrem Partner über Familienplanung spricht, erst einmal zur Deutschen Rentenversicherung geht und sich ausrechnen lässt, was ein längerer Ausstieg aus dem Beruf sie letztendlich an Rente kostet. Dann hätten beide doch gleich eine ganz andere Basis für ein Gespräch.
Denn anders als bei Eheleuten, gibt es bei Trennung keinerlei Anspruch auf Zugewinn- oder Versorgungsausgleich und auch nicht auf Unterhalt. Verstirbt der Partner und gibt es kein Testament oder Erbvertrag, erben seine Verwandten beziehungsweise die gemeinsamen Kinder. Aber das wissen viele Frauen nicht.
Auch Selbständige haben ein großes Risiko. Sie zahlen nicht – wie Angestellte – zwangsweise in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Private Vorsorge wird oft verdrängt, oder es fehlt das Geld dazu. Deshalb bin ich unbedingt dafür, dass auch Selbstständige und Freiberufler in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Viele Frauen im Familienbetrieb, die im Geschäft, der Firma oder der Praxis ihres Mannes mitarbeiten, tun dies entweder ganz ohne Bezahlung oder auf 450-Euro-Basis und damit nur geringfügig sozialversicherungspflichtig. So sind sie billige und jederzeit verfügbare Arbeitskräfte. Jede mitarbeitende Ehefrau sollte auf eine angemessene, sozialversicherungspflichtige Entlohnung für ihre Tätigkeit bestehen. Das heißt, sie sollte darauf drängen, fest angestellt zu werden und ein Gehalt zu beziehen.
Ich finde, Teilzeit ist vorübergehend sinnvoll, solange die Kinder klein sind. Aber keine Frau kann es sich heute noch leisten, viele Jahre aus dem Beruf auszusteigen. Denn mit einem langdauernden „kleinen“ Teilzeitjob schafft es kaum eine Frau ihren Lebensunterhalt und den der Kinder zu erwirtschaften. Sie bleibt also abhängig vom Mann oder ist auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Und TeilzeitARBEIT ist aber natürlich später auch TeilzeitRENTE!
Was könnten Paare ganz konkret tun, damit die Frau durch die Familiengründung nicht benachteiligt wird?
Frauen sollten die Elternzeit mit ihrem Partner je zur Hälfte teilen. Dann müsste keiner der beiden zu lange aus dem Beruf aussteigen. Staatliche Hilfen wie Elterngeld und Elterngeld Plus machen dies möglich.
Ist dies nicht möglich, weil der Partner viel mehr verdient als sie, dann sollte für sie aus dem Familieneinkommen in einen Altersvorsorge-Sparplan eingezahlt werden.
Problematisch wird es auf jeden Fall dann, wenn der Mann schon mal längere Zeit verheiratet war. Dann nämlich hat die erste Frau über den Versorgungsausgleich bei der damaligen Scheidung schon einen Teil seiner Rente erhalten. Daran denken viele Frauen nicht.
Es ist einfach so: Sich auf jemand anderen zu verlassen, hat Tücken!
Unabhängig von der Rente findet nach einer Scheidung ein Zugewinnausgleich statt. Was kann das für Auswirkungen auf meine Altersvorsorge haben?
Helma Sick: In diesem Bereich blühen die Illusionen. Laut einer Studie des Delta-Instituts für Sozialforschung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zu „Frauen in Teilzeit“ geht die Mehrheit der verheirateten Frauen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (irrtümlich) davon aus, dass beiden Partnern alle vorhandenen Güter gemeinsam gehören. Das aber ist natürlich ein großer Irrtum.
Alles, was vor der Ehe ihm oder ihr gehörte, wird nicht geteilt, das gehört der- oder demjenigen alleine. Nur das, was während der Ehe dem schon vorhandenen Vermögen „zugewachsen“ ist, beispielsweise durch Zinsen oder Dividenden, wird bei einer Scheidung geteilt.
Wenn das Ehepaar während der Ehe gemeinsames Vermögen erwirtschaftet hat, wird dieses geteilt. Wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, kann das ausreichen, um ihre Altersvorsorge zu sichern. Aber wer hat das schon.
Beim Unterhaltsrecht geht es ausschließlich um den nachehelichen Unterhalt, der früher lebenslang gezahlt wurde. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Es gibt automatisch Unterhalt nur noch dann, wenn Kinder unter drei Jahren zu versorgen sind oder bei sehr langen Ehen oder wenn der Frau durch die Ehe erhebliche berufliche Nachteile entstanden sind. Oft muss das aber vor Gericht erstritten werden und auch dann ist der Unterhalt meist zeitlich begrenzt.
Der Gesetzgeber geht im neuen Unterhaltsrecht davon aus, dass beide für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können.
Weitere Informationen
Online-Terminvereinbarung der Deutschen Rentenversicherung
