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Altersvorsorge: Neuer Freibetrag bei Grundsicherung im Alter

Viele Teilzeitbeschäftigte und Geringverdienende werden im Alter wohl als Aufstockung zur gesetzlichen Rente Unterstützung vom Sozialamt benötigen. Seit Anfang dieses Jahres gilt: Wenn sie zusätzlich noch freiwillig vorgesorgt haben, dürfen sie von einer Zusatzrente mindestens 100 Euro monatlich behalten – ohne dass das Sozialamt seine Unterstützung herunterfährt. Wie das funktioniert, erklärt unser Sozialexperte Rolf Winkel.

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Rentnerinnen im Cafe. Bild: IMAGO / agefotostock / belahoche

© Nicht definiert

Herr Winkel, bis jetzt gilt ja: Je weniger Geld Menschen zur Verfügung haben, desto seltener sorgen sie privat fürs Alter vor …
Interviewer
Ja. Das ist ja auch nachvollziehbar. Wer kaum über die Runden kommt, für den ist Vorsorge ein Luxus, den man sich nicht leistet.
Rolf Winkel
Doch nur fünf Euro im Monat, wie für die staatliche geförderte Riester-Rente mindestens nötig, könnten doch auch für viele Geringverdienende drin sein, oder?
Interviewer
Mit mindestens fünf Euro im Monat Eigenbetrag kann man immerhin eine kleine Riester-Rente ansparen. Doch da kommt als zusätzliches Problem hinzu: Geringverdiener werden im Alter mit einiger Wahrscheinlichkeit so wenig gesetzliche Rente bekommen, dass sie zusätzlich auf die Grundsicherung im Alter – so nennt sich die Alterssozialhilfe – angewiesen sind.

Und dabei galt bisher: Zusätzliche Einkünfte, etwa aus einer Riester-Rente, wurden voll auf die Grundsicherung angerechnet. Das heißt: Ein Euro Zusatzrente bedeutete also einen Euro weniger Grundsicherung. Ein Nullsummenspiel also.
Rolf Winkel
Was hat sich jetzt geändert?
Interviewer
Die letzte Bundesregierung wollte „ein Signal setzen, dass sich freiwillige Altersvorsorge in jedem Fall lohnt“. Seit Anfang dieses Jahre gilt deshalb: Wer im Alter nur eine kleine gesetzliche Rente bekommt, darf zusätzlich zur Grundsicherung in jedem Fall bis zu 100 Euro monatlich aus freiwilliger Altersvorsorge behalten.
Rolf Winkel
Gilt das nur für neue Renten?
Interviewer
Nein. Es gilt auch für bestehende Renten. Das bedeutet: Zahlreiche Senioren mit Privatrenten und geringen gesamten Alterseinkünften können nun erstmals die Grundsicherung im Alter erhalten.
Rolf Winkel
Wie wird da konkret gerechnet?
Interviewer
Das Grundsicherungsniveau lässt sich ziemlich einfach errechnen durch die Formel „Miete plus Regelsatz“. 2018 beträgt der (Eck-)Regelsatz für einen Alleinstehenden 416 Euro. Wenn ein Rentner monatlich 400 Euro Warmmiete zahlen muss, liegt das Grundsicherungsniveau für ihn derzeit bei (400 plus 416 =) 816 Euro.

Erhält der Betreffende eine gesetzliche Rente in Höhe von 750 Euro netto (also nach dem Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) und zusätzlich noch 100 Euro aus einer Riester-Rente, so kommt er insgesamt auf 850 Euro. Nach den bis Ende 2017 geltenden gesetzlichen Maßstäben hätte das ausgereicht. Grundsicherung im Alter hätte er nicht bekommen.
Rolf Winkel
Und nun?
Interviewer
Nun zählen die 100 Euro Privatrente nicht mehr als anrechenbares Einkommen. Es zählt also nur noch seine gesetzliche Rente von 750 Euro. Beantragt der Rentner Grundsicherung im Alter, so werden die 750 Euro deshalb um (816 minus 750 =) 66 Euro vom Sozialamt aufgestockt. Zusammen mit der gesetzlichen und der Riester-Rente und der Aufstockung vom Amt kommt er so auf 916 Euro.
Rolf Winkel
Was gilt bei höheren Privatrenten?
Interviewer
Bei diesen sind 30 Prozent des Betrags, der 100 Euro übersteigt, anrechnungsfrei.

Ein Beispiel: Die monatlichen Einkünfte einer Rentnerin aus zusätzlicher Altersvorsorge betragen 400 Euro. 100 Euro davon darf sie ohnehin behalten. Von den zusätzlichen 300 Euro sind 90 Euro (= 30 Prozent) anrechnungsfrei. Insgesamt beträgt der Freibetrag in diesem Fall 190 Euro.

Wichtig ist noch: Der Gesamtfreibetrag darf höchstens 50 Prozent des Eckregelsatzes betragen. Dieser liegt 2018 bei 416 Euro. 50 Prozent hiervon sind 208 Euro.
Rolf Winkel
Und für welche Renten gilt diese Freibetrags-Regelung?
Interviewer
Für Betriebs-, Riester- und Basisrenten (auch Rürup-Renten genannt) sowie sonstige private Renten.
Rolf Winkel
Und was ist mit der gesetzlichen Rente?
Interviewer
Da gilt der Freibetrag nur für den Teil der Rente, der aus freiwilligen Beitragszahlungen resultiert. Dazu gehören auch Ausgleichsbeträge für Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt.
Rolf Winkel
Ab wann kann man solche Ausgleichsbeträge zahlen?
Interviewer
Ab 50, aber natürlich auch noch wenige Jahre vor der Rente. Das kann sich richtig lohnen zum Beispiel dann, wenn man etwa durch eine Erbschaft zu etwas Geld kommt.

Ein Ausgleichsbetrag von rund 14.000 Euro würde beispielsweise derzeit ein Rentenplus von monatlich gut 60 Euro bringen. Einen solchen Ertrag kann man mit keiner Privatrente erzielen.
Rolf Winkel
Könnte man das Geld nicht besser als Sicherheitspuffer auf die hohe Kante legen?
Interviewer
Wenn man damit rechnet, im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen zu sein, ist das kaum ratsam. Denn Geldvermögen muss später fast völlig aufgebraucht werden, ehe es Hilfe vom Sozialamt gibt. Es gibt für Alleinstehende nur einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro. Wer das Geld verrentet, bekommt dagegen eine kleine Zusatzrente, die in den genannten Grenzen anrechnungsfrei ist.
Rolf Winkel
Was kann man jüngeren Geringverdienenden raten, die ja noch lange Zeit ansparen können?
Interviewer
Da ist nach wie vor der Abschluss eines Riester-Vertrags die erste Wahl.

Hierzu ein Beispiel:
Die alleinerziehende Jutta S. aus Freiburg ist gelernte Altenpflegerin und derzeit „hauptberuflich“ Mutter. Daneben jobbt sie als Verkäuferin in einem kleinen Buchladen, wo sie 450 Euro monatlich verdient. Zusätzlich erhält sie aufstockendes Arbeitslosengeld II. Weil Jutta. S. bei ihrem Minijob die Rentenversicherungspflicht nicht abgewählt hat, ist sie „Riester-berechtigt“. Sie hat drei Kinder, die alle ab 2008 geboren wurden.

Schließt sie einen Riester-Vertrag ab, so bekommt sie allein für ihre drei Kinder eine staatliche Zulage in Höhe von 900 Euro jährlich. Hinzu kommt ihre Grundzulage von 175 Euro, insgesamt schießt der Staat also im Falle der Freiburgerin 1.075 Euro zur Altersvorsorge im Jahr zu. Sie selbst muss sich daran nur mit einem Sockelbetrag von 60 Euro beteiligen. Allein die staatlichen Zulagen sorgen hier schon für eine unschlagbare Rendite.
Rolf Winkel
Wer hier nicht zugreift, macht etwas falsch …
Interviewer
 Genau. Zumal später die Riester-Rente von Jutta S. zum großen Teil nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird, wenn Jutta S. – wie viele andere Alleinerziehende – später darauf angewiesen sein sollte.
Rolf Winkel

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