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Altersvorsorge: Verlässliche Pfade gesucht

In diesem Jahrzehnt werden sehr viele Menschen in Rente gehen. Was heißt das für die Alterssicherung? Antworten darauf suchte eine Tagung der renommierten GVG.

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Frau bedient Smartphone und Notebook, daneben Unterlagen, Taschenrechner und Stift. Bild: IMAGO / ingimage

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Prof. Gerhard Bäcker: Typische Argumentationsmuster in der politischen Debatte

Gerhard Bäcker, Sozialforscher am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen, kritisierte "typische Argumentationsmuster" in der wissenschaftlichen und politischen Debatte. Dazu gehören nach seiner Ansicht vor allem zwei Einschätzungen:

  • Die Maßnahmen und Folgewirkungen des Lock-down aufgrund der Corona-Krise belasten einseitig die Jungen. Zu dieser Sichtweise passten auch die recht hohe Rentenanpassung in diesem Jahr auf der einen sowie der aktuelle Konjunktureinbruch mit Kurzarbeit und steigender Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite, so Bäcker.
  • Der demografische Umbruch sorgt aufgrund der Umlagefinanzierung der Rentenversicherung dafür, dass die Jüngeren wegen höherer Beitragsbelastungen und zugleich geringerer Leistungen im Alter die Verlierer im "Kampf der Generationen" sind.
Ein zweiter Aspekt, den Bäcker in den Blick nahm, betraf die sogenannte Generationengerechtigkeit. Ein objektives, generationengerechtes Maß gebe es nicht, erklärte der Sozialforscher. Die Abgrenzung nach Altersgruppen sei zu einseitig. Ein umfassender Blickwinkel sollte nach Ansicht Bäckers
  • die Beteiligung oder Nicht-Beteiligung am Arbeitsmarkt,
  • die Erzielung von Markteinkommen,
  • und die Finanzierung oder den Empfang sozialstaatlicher Transfers
einbeziehen. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung über lange Zeiträume hinweg würde "jede Veränderung ausschließen", argumentierte Bäcker – gleichgültig, ob im Steuerrecht, in der Arbeitsmarktpolitik oder in der Sozialversicherung. Dies gelte nicht nur für umlagefinanzierte, sondern auch für kapitalmarktabhängige Sicherungssysteme.

Prof. Martin Werding: Demografie macht Reformen zwingend

Prof. Martin Werding von der Ruhr-Universität Bochum erläuterte die Probleme von Alterssicherung im demografischen Wandel. Das Umlageverfahren mache die Rentenfinanzen zwar "unabhängig von langwierigen Prozessen der Kapitalbildung und kurzfristigen Entwicklungen auf den Finanzmärkten", skizzierte er die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sei jedoch "kurz- bis mittelfristig abhängig von der Arbeitsmarktentwicklung" und langfristig von der Demografie.

In diesem Zusammenhang verwies Werding auf die aller Voraussicht nach spätestens ab Ende dieses Jahrzehnts schrumpfende Wohnbevölkerung und die damit einhergehende rückläufige Erwerbstätigkeit. Dies habe auch "Auswirkungen auf die Entwicklung der Rentenfinanzen", sagte Werding. Denn die gesetzliche Rentenversicherung sei "vom Alterungsprozess unmittelbar betroffen".

Günstige Entwicklungen von Demographie und Arbeitsmarkt könnten die finanzielle Anspannung im deutschen Rentensystem aber mildern, so Werding. Auf der anderen Seiten ließe sich die demografische Alterung "ohne Reformen des Rentensystems aber nicht bewältigen". Die seit 2018 geltenden „Haltelinien" für das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2025 und höchstens 20 Prozent für den Beitragssatz seien deshalb "nicht hilfreich", sagte der Sozialökonom. Auch das Festhalten an einer Regelaltersgrenze von höchstens 67 Jahren stünde langfristig notwendigen Reformschritten entgegen.

Prof. Heinz-Dietrich Steinmeyer: Rente kann Alter allein nicht ausreichend sichern

"Die gesetzliche Rentenversicherung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in der Lage, allein eine flächendeckend ausreichende Alterssicherung sicherzustellen." Mit dieser klaren, wenn auch nicht unumstrittenen Einschätzung leitete der Münsteraner Verfassungsrechtler Heinz-Dietrich Steinmeyer seinen Beitrag ein. Um eine Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation zu erzielen, böten sich verschiedene Maßnahmen an, so Steinmeyer, zum Beispiel eine Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge.

Bisher sei die sogenannte Zusatzversorgung in Deutschland aber ein auf Freiwilligkeit beruhendes System, sagte der Jurist aus Westfalen. Dabei 

  • seien Tarifverträge noch recht wenig vertreten,
  • habe die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung zunehmende Bedeutung,
  • seien die Auswirkungen der Coronakrise noch nicht abzuschätzen und
  • stagniere die Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung bei etwa 60 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung.
"Die Zusatzversorgung ist immer noch vorwiegend in größeren Unternehmen verbreitet", stellte Steinmeyer fest – und deutlich weniger in kleinen und mittelständischen Betrieben sowie in den  unteren Einkommensbereichen. Andererseits sei die Zusatzversorgung ein ausbaufähiges und sicheres System. Die bisherigen Ansätze zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Entgeltumwandlung, Riester-Förderung und das seit 2018 mögliche Sozialpartnermodell – hätten sich "bis heute jedoch nicht nachhaltig durchgesetzt", erklärte Steinmeyer. Beim Sozialpartnermodell müsse man sich sogar bereits "fragen, ob es nicht gescheitert ist", so der Wissenschaftler.

Für die Zukunft skizzierte Steinmeyer zwei mögliche Modelle. Beim sogenannten Opting-Out erhielten Arbeitnehmer nur dann eine Zusatzversorgung, wenn sie nicht widersprechen. Eine Alternative bestehe darin, "alle Arbeitnehmer und Selbstständigen obligatorisch in die Zusatzvorsorge einzubeziehen", sagte Steinmeyer. 

Prof. Bert Rürup: Gesetzliche Rente als Basis plus Zusatzvorsorge ist das beste Vorsorgesystem

Der frühere Vorsitzende der sogenannten Fünf Wirtschaftsweisen und des Sozialbeirats der Bundesregierung, der Darmstädter Finanzwissenschaftler, Prof. Bert Rürup, analysierte die Stärken und Schwächen des deutschen Drei-Säulen-Alterssicherungssystems (aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge, d. Red.). Dazu gehört nach seiner Einschätzung, dass Altersversorgung "nur im Kollektiv effizient" sei. Vermögensbildung als solche sei "keine Altersvorsorge", stellte der Ökonom klar.

Die deutsche Mischung aus umlagefinanzierter gesetzlicher Rente als zentraler Basis der Altersvorsorge und kapitalgedeckter Zusatzvorsorge sei "eigentlich das beste System", sagte Rürup. Auf ähnlichen Grundpfeilern basiere die Alterssicherung auch in den Niederlanden, in der Schweiz oder in Schweden. Die Einführung der sogenannten Riester-Rente vor knapp 20 Jahren sei dennoch "überfällig" gewesen, so Rürup. Aber von ihrer Ausgestaltung her sei sie "besser gemeint als gemacht". So habe die Politik aus seiner Sicht "bedauerlicherweise auf ein Obligatorium für die Zusatzvorsorge verzichtet", kritisierte der Wissenschaftler. Stattdessen gelte bis heute das "tendenziell von schlechteren Risiken abgeschlossene" Freiwilligkeitsprinzip.

Für die Zusatzvorsorge wünschenswert wäre aus Rürups Sicht ein sogenannter Standard-Riester mit betrieblicher Altersvorsorge als Alternative. Eine mögliche verpflichtende Lösung müsse aber eine Opt-Out-Lösung beinhalten, forderte er. Denkbar seien daneben auch Vorsorgekonten, etwa mit einem höheren Aktienanteil für Jüngere bei weniger Volatilität für Ältere.

Mehr zum Thema:

https://gvg.org (Bäcker)

https://gvg.org (Werding)

https://gvg.org (Steinmeyer)

https://gvg.org (Rürup)

Folien der Referenten bei der GVG-Tagung "Alterssicherung unter demografischem Druck – Die Zukunft des Generationenvertrags" (pdf)

https://vimeopro.com

Videomitschnitte der Experten-Vorträge 




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