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Haftpflichtversicherung: Worauf beim Versicherungsschutz zu achten ist

Haftpflichtversicherung ist nicht gleich Haftpflichtversicherung: Die Policen unterscheiden sich zum Teil auch in wichtigen Leistungsmerkmalen – der Teufel steckt wie so oft bei Versicherungen im Detail – besser bekannt als das „Kleingedruckte“. Versicherungsexperte Oliver Mest erklärt, worauf geachtet werden sollte.

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Zwei Frauen schauen ernst zusammen auf einen Computerbildschirm. Bild: IMAGO / Shotshop / Gernot Krautberger

© Nicht definiert

Warum müssen Familien bei der Privathaftpflicht genau hinschauen?
Interviewer
Bei einer Haftpflichtversicherung für Familien sind auch die minderjährigen Kinder grundsätzlich mitversichert. Allerdings tritt die Haftpflicht immer nur dann ein, wenn überhaupt ein ersatzfähiger Schaden besteht – bei Kindern kann das zum Problem werden.

Kinder unter sieben Jahren gelten vor dem Gesetz als nicht deliktfähig, sodass sie nicht für die von Ihnen verursachten Schäden geradestehen müssen – im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Die Eltern selbst müssen dafür meist auch nicht geradestehen - Eltern haften eben nicht für ihre Kinder, sondern nur für die Verletzung von Aufsichtspflichten, was in der Praxis selten der Fall ist. Geschädigte könnten also schnell leer ausgehen.

Hier hilft eine Haftpflichtversicherung, die auch die Schäden durch nicht deliktfähige Kinder übernimmt – meist bis zu einem fünfstelligen Euro-Betrag.
Oliver Mest
Herr Mest, was ist denn das wichtigste Leistungsmerkmal in der Haftpflichtversicherung?
Interviewer
Am wichtigsten ist eine ausreichende Versicherungssumme. Heute wird bei privaten Haftpflichtversicherungen häufig mit Millionensummen hantiert. Deckungssummen bis zu 50 Millionen Euro sind möglich – in dieser Größenordnung muss man sich sicherlich nicht unbedingt bewegen, 10 Millionen gelten als ausreichend.

Am anderen Ende der Skala gibt es aber Altverträge, bei denen die Versicherungssumme noch in D-Mark vereinbart wurde und die heute vielleicht gerade einmal eine Million Euro beträgt. Solche Verträge gehören durch neuere mit höheren Versicherungssummen ersetzt.

Denn wenn wirklich Menschen zu Schaden kommen und vor allem Rentenansprüche zu befriedigen sind, dann sind eine Million Euro viel zu wenig Geld, um alle Ansprüche über Jahre und Jahrzehnte zu befriedigen.
Oliver Mest
Wer sich ehrenamtlich engagiert, sollte das bei der Wahl der Haftpflichtversicherung berücksichtigen, oder?
Interviewer
Auf jeden Fall! Im Ehrenamt können Fehler teuer werden – wer zum Beispiel im Vereinsheim einen Schaden anrichtet, muss dafür gegebenenfalls geradestehen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die ehrenamtliche Tätigkeiten in der Haftpflichtversicherung ausdrücklich mit abgesichert ist. Gerade beim günstigen Basis-Schutz wird das oft nicht der Fall sein.

Das gilt im Übrigen auch für eine andere Art von Schäden, die in der Praxis nicht unwichtig sind: sogenannte Gefälligkeitsschäden. Wer zum Beispiel bei den Nachbar Blumen gießt und dabei den teuren Parkettboden ruiniert, muss dafür vor dem Gesetz nicht haften. Niemand soll nämlich – so der Gedanke des Gesetzgebers – dafür bestraft werden, dass er anderen unentgeltlich zur Hand geht. Gute Haftpflichtversicherungen sehen allerdings vor, dass solche Schäden zumindest bei kleineren Schadenssummen mitversichert sind.
Oliver Mest
Wenn die Regulierung von Schäden abgelehnt wird, gibt es oft lange Gesichter. Warum?
Interviewer
Wir gehen davon aus, dass viele Alltagsrisiken automatisch versichert sind. Haben wir zum Beispiel eine leckende Wasserleitung unter Putz, die über Monate unentdeckt bleibt und dabei das Mauerwerk von innen durchnässt, so kann der Schaden immens sein. Sind aber solche sogenannten Allmählichkeitsschäden nicht über die Haftpflichtversicherung mitversichert, wird ein solcher Schaden nicht reguliert. Das gilt auch, wenn wir einen fremden Hund ausführen – beißt der einen Passanten, stehen wir dafür rechtlich ein. Deckt die Haftpflichtversicherung dieses sogenannte Hüten fremder Hunde nicht ab, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Man sollte also nicht davon ausgehen, dass alles mitversichert ist, was nach dem normalen Menschenverstand mit im Versicherungsschutz inbegriffen sein sollte.
Oliver Mest
Wie wichtig ist es, dass die Haftpflichtversicherung auch gegen neuere Gefahren aus dem Internet schützt?
Interviewer
Das kann in der Praxis sehr bedeutsam werden, weil Schäden schnell in existenzbedrohende Höhen gehen können. So können Sie beispielsweise unbeabsichtigt Viren mit einer Mail oder einem USB-Stick übertragen. Zerstört das einen fremden Rechner, müssen Sie gegebenenfalls für die Neuanschaffung oder die Datensicherung aufkommen. Das sollte auf jeden Fall von der Haftpflichtversicherung getragen werden.
Oliver Mest

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