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Ich bin berufsunfähig – und nun?

Wenn Arbeiten nicht mehr möglich ist, zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung – vorausgesetzt, der Kunde macht alles richtig.

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Ich bin berufsunfähig – und nun?

© Nicht definiert

Wann bin ich denn eigentlich berufsunfähig im Sinne der Versicherung und erhalte meine Leistung?
Interviewer
Die heutigen Standard-Verträge sehen vor, dass Sie voraussichtlich sechs Monate berufsunfähig sein müssen – diese Prognose muss ein Arzt im konkreten Fall stellen. Alternativ reicht es bei manchen Versicherungen auch aus, wenn man bereits sechs Monate krankgeschrieben ist – dann tritt automatisch mit Zeitablauf Berufsunfähigkeit ein. Und auch eine Pflegebedürftigkeit löst bei den heutigen Policen eine Berufsunfähigkeit aus und verpflichtet den Versicherer dazu, die vereinbarte Rente zu zahlen. Bei älteren Verträgen kann das aber auch anders aussehen: Der sogenannte Prognose-Zeitraum liegt dort bei bis zu drei Jahren – das ist eine hohe und kaum zu nehmende Hürde. Wer das noch im Vertrag stehen hat, sollte sich einmal nach einem neuen Versicherer umschauen. Dieser Tipp gilt allerdings nur, wenn man noch jung und gesund ist. Ist das nicht der Fall ist eine neue Police entweder aussichtlos oder oft mit hohen Zuschlägen behaftet.
Oliver Mest
Was muss ich auf jeden Fall beachten, wenn ich die Hürde nehme und im Ernstfall meine vereinbarte BU-Rente haben möchte?
Interviewer
Ganz wichtig ist es, dass die Berufsunfähigkeit so schnell wie möglich formlos gemeldet wird – am besten sofort mit Beginn einer ernsthaften Erkrankung. Dann müssen die Betroffenen in der Folge ihren Mitwirkungspflichten nachkommen, und das bedeutet neben einer formlosen Meldung der Berufsunfähigkeit an den Versicherer: Formulare ausfüllen und Einwilligungen unterschreiben, dass bei meinen Ärzten seitens der Versicherung über meinen heutigen und früheren Gesundheitsstand nachgeforscht werden darf.
Oliver Mest
Wieso „früheren Gesundheitszustand“?
Interviewer
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung – und das kann ja Jahre oder Jahrzehnte her sein – wurde gezielt zum Gesundheitszustand gefragt. Wer da ungenaue oder gar falsche Angaben gemacht hat, der kann sich schnell einem Versicherer gegenübersehen, der den Vertrag anfechten und damit auflösen möchte. Der Versicherte droht – trotz jahrelanger Beitragszahlung – leer auszugehen. Man kann jedem wirklich nur raten, bei den Gesundheitsfragen nicht zu mogeln, und alles, wonach gefragt wird, lückenlos und korrekt zu beantworten.
Oliver Mest
Wenn ich jetzt erkrankt und berufsunfähig bin, dann werden ja oft Ärzte befragt – kann ich da Einfluss nehmen, was die meiner Berufsunfähigkeitsversicherung erzählen?
Interviewer
Ja, wenn ich im Antragsformular keine Rundum-Ermächtigung erteilt habe, bei meinen Ärzten anfragen zu dürfen – denn mit der können die Versicherer überall rumschnüffeln. Eine solche Erlaubnis sollte aber immer nur gezielt und im Einzelfall bei einem konkreten Arzt erteilt werden, wenn Sie berufsunfähig sind – eine solche Variante lässt sich bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen standardmäßig vereinbaren. Das hat auch den Vorteil, dass die Betroffenen selbst genau erfahren, bei welchem Arzt angefragt werden wird – und vorher Rücksprache halten können mit dem Arzt zum Inhalt der Krankenakte. So besteht die Möglichkeit, mögliche Stolperfallen beim Leistungsantrag frühzeitig zu erkennen.
Oliver Mest
Setzen Versicherungen auch Gutachter ein?
Interviewer
Manchmal. Eine Studie des Analysehauses Franke und Bornberg hat gezeigt, dass in sieben Prozent aller Leistungsprüfungen im Jahr 2012 ein Gutachten angefordert wurde. 93 von 100 Fällen dagegen wurden ohne Gutachter bearbeitet.
Oliver Mest
Wie oft landet ein Fall dann vor Gericht?
Interviewer
Die Prozessquote in der erwähnten Studie von 2010 bis 2012 zeigt, dass drei Prozent der angemeldeten Leistungsfälle vor Gericht landen – und die Quote bleibt auch im Fünfjahres-Überblick stabil. Die Versicherungsgesellschaften haben in 0,68 Prozent aller Leistungsfälle vor Gericht verloren. Es ist wichtig, dass der Kunde selbst den Berufsunfähigkeitsversicherungen keinen Grund gibt, nicht zahlen zu müssen – wie bei den eben erwähnten Gesundheitsfragen.
Oliver Mest
Muss ich denn meine Beiträge weiterzahlen, wenn ich berufsunfähig bin?
Interviewer
Bis über den Antrag auf Rentenzahlung entschieden ist, sollte die Beitragszahlung nicht eingestellt werden, denn man gerät sonst in Verzug und die Versicherung kann gegebenenfalls sogar kündigen – das wäre fatal. Es besteht aber die Möglichkeit, Beiträge nach Rücksprache mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu stunden oder die Zahlungen auszusetzen und später nachzuholen. Das muss aber, wie gesagt, immer mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeklärt werden.
Oliver Mest

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