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Immobiliendarlehen zu teuer? Jetzt die Möglichkeit zum Ausstieg nutzen!

Zwölf Jahre ist es bereits her, dass bei Immobiliendarlehen ein Widerrufsrecht für Verbraucher eingeführt wurde: Seitdem müssen Banken die Kunden darauf hinweisen, dass sie bis 14 Tage nach Abschluss vom Vertrag zurücktreten dürfen. Viele Banken haben aber bei der Formulierung der entsprechenden Klauseln im Vertag gepfuscht.

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Schlüsselbund liegt auf Bauplan. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Immobiliendarlehen zu teuer? Jetzt die Möglichkeit zum Ausstieg nutzen!

Damit haben Baufinanzierer die Möglichkeit, zu teure Verträge loszuwerden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Viele Kunden fragen sich natürlich, ob ihre Finanzierung betroffen ist. Die Gründe für eine Fehlerhaftigkeit sind breit gestreut: Wird der Kunde nicht explizit über sein Widerrufsrecht aufgeklärt, kann das schon reichen. Als fehlerhaft gilt eine Widerrufsbelehrung auch, wenn Hinweise zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs fehlen oder das Widerrufsrecht missverständlich dargestellt wird. Und nicht zuletzt kann es reichen, wenn das Widerrufsrecht irgendwo im Kleingedruckten versteckt ist, sodass man es ohne Lupe kaum finden kann. 

Anwalt einschalten ...

In den meisten Fällen wird es erforderlich sein, einen Anwalt einzuschalten, der den Vertrag auf Fehler bei der Widerrufsbelehrung hin untersucht. Es gibt zahlreiche Kanzleien, die sich auf die Überprüfung spezialisiert haben. Eine davon ist Gansel Rechtsanwälte in Berlin, die auf ihrer Website gansel-rechtsanwaelte.de ein Formular zum Download anbietet, das man ausgefüllt einreichen kann – die Überprüfung erfolgt dann kostenlos. Und auch die Kanzlei Rössner aus Berlin bietet unter roessner.de eine Überprüfung an. 

… es kann sich lohnen

Ergibt die Überprüfung, dass der Vertrag mit einer unzulässigen Klausel versehen ist, können Baufinanzierer viel Geld sparen. Denn Folge des Widerrufs ist, dass der Vertrag sofort aufgelöst und rückabgewickelt wird. Das heißt vor allem: Sie können auf ein günstigeres Darlehen umschulden. Und wer heute vier Prozent Zinsen zahlt und in Zukunft nur noch zwei Prozent, spart bei 250.000 Euro Darlehen immerhin satte 5.000 Euro - Jahr für Jahr. Die weitere Folge des Widerrufs ist aber auch, dass die Kreditschuld sofort getilgt werden muss – deshalb sollte niemand widerrufen, der nicht eine Anschlussfinanzierung in der Tasche hat. Denn wenn mehrere zehntausend oder gar hunderttausend Euro von heute auf morgen fällig werden, kann es finanziell schnell eng werden. 

Prozess einkalkulieren

Die Banken werden allerdings in den seltensten Fällen einlenken und den Widerruf akzeptieren. In aller Regel wird es erforderlich sein, die Ansprüche vor Gericht durchzusetzen – kein leichtes Unterfangen, denn jeder Bauherr mit einem Widerrufswunsch trägt sein Prozessrisiko selbst. Es gibt zwar Anbieter, die das übernehmen – im Gegenzug lassen sie sich aber auch 20 bis 30 Prozent der Erstattungssumme als Erfolgshonorar zahlen. Eine solche viel zu teure Vereinbarung sollte niemand unterschreiben! Auch Altverträge betroffen Betroffen sind übrigens nicht nur laufende Finanzierungen, sondern auch bereits gekündigte oder getilgte Darlehen. Bei der Kündigung kann der Widerruf interessant sein, um eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstattet zu bekommen: Denn mit dem Widerruf entfällt die Verpflichtung zur Zinszahlung und damit auch die Vorfälligkeitsentschädigung.


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