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Minijobs paradox: Verzicht auf Steuerfreiheit kann Vorteile bringen

Minijobs sind bei Arbeitnehmern auch deshalb beliebt, weil sie dafür keine Steuern zahlen müssen. Paradox ist aber: Manchmal kann es günstiger sein, auf die Steuerfreiheit zu verzichten.

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Menschen in Lager verpacken Kartons. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkeybusiness 2

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Minijobs paradox: Verzicht auf Steuerfreiheit kann Vorteile bringen

„Der Arbeitgeber kann“ die Lohnsteuer für Minijobber „mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts erheben“. So steht es in Paragraf 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Er „kann“ es tun, muss es jedoch nicht.

Die Alternative dazu ist, dass – so wie bei allen anderen Arbeitnehmern – die Lohnsteuer erhoben wird. Der Arbeitgeber spart so bis zu (9 x 12 =) 108 Euro Pauschalsteuer im Jahr. Wichtiger sind die Folgen für Arbeitnehmer: Wählen sie die „normale“ Besteuerung des Minijobs, dann werden ihre Einkünfte nach den Merkmalen auf der elektronischen Steuerkarte besteuert, vor allem kommt es dabei auf ihre Steuerklasse an.

Diese auf den ersten Blick nachteilige Variante kann den Betroffenen Vorteile bringen. Wer „normal“ besteuert wird, kann nämlich den Werbungskostenfreibetrag, der derzeit bei 1.000 Euro im Jahr liegt, geltend machen. Das wirkt sich unter Umständen bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und beim Wohngeld positiv aus. 

Steuerpflicht kann beitragsfreie Krankenversicherung retten

Nehmen wir an, eine Ehefrau hat als „Zweitverdienerin“ einen über den Arbeitgeber pauschal versteuerten 450-Euro-Job. Wenn sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, so schadet ihr der Job bei der Krankenversicherung nicht. Sie kann dann über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner kostenfrei familienversichert sein. Denn für jeden, der einen Minijob hat, gilt bei der beitragsfreien Familienversicherung eine Einkommensgrenze von 450 Euro im Monat – für alle anderen sind es 405 Euro.

Nehmen wir aber weiter an, dass die Ehefrau neben dem Minijob noch Zinseinkünfte in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr hat. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags, der derzeit für Ehepaare bei 1.602 Euro liegt, verbleiben 798 Euro an zu versteuernden Zinseinkünften, die zu den Einkünften aus dem Minijob hinzukommen. Deshalb entfällt ihr Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung, wenn sie einen vollen 450-Euro-Job hat. Die Folge: Sie muss sich freiwillig kranken- und pflegeversichern, wofür zwischen 160 und 170 Euro pro Monat fällig werden.

Anders sieht es aus, wenn sie auf die Pauschalversteuerung des Minijobs verzichtet. Für die kostenlose Familienversicherung ist nämlich für Minijobber ein „steuerliches Gesamteinkommen“ von 450 Euro im Monat erlaubt. Gemeint sind damit die Bruttoeinkünfte nach Abzug der Werbungskosten. Allein durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr vermindert sich nach den Berechnungsregeln der Krankenkassen das monatliche Arbeitsentgelt um 83,33 Euro. Die anrechenbaren Einkünfte durch den Minijob betragen somit nur (450 - 83,33 =) 366,67 Euro. Damit bleibt also noch Luft für zusätzliche Einkünfte – etwa für Zinsen. Im Beispiel betragen die auf den Monat umgerechneten anrechenbaren Zinseinkünfte (798 : 12 =) 66,50 Euro. Sie liegen damit also unter der Grenze des Erlaubten.

Durch einen Verzicht auf die Pauschalbesteuerung beim Minijob rettet die Ehefrau also ihren Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung zum Nulltarif. Ähnliches gilt für Minijobber mit Wohngeld. Ihnen kann der Verzicht auf die Pauschalversteuerung bis zu 40 Euro mehr Wohngeld im Monat bringen. 

Steuer wird meist erstattet

Lohnsteuer fällt für Minijobber nur dann an, wenn sie Steuerklasse V oder VI haben. Die geringe (vorausgezahlte) Steuer wird Minijobbern, die kein weiteres Arbeitsverhältnis haben, häufig im Folgejahr nach der Steuererklärung voll erstattet. Ob das so eintrifft, hängt von der Höhe der Einkünfte des Ehepartners – oder bei Alleinstehenden von der Höhe ihrer sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte – ab. Für Familienversicherte gilt: In aller Regel dürfte der große Vorteil bei der Krankenversicherung den (kleinen) Nachteil bei der Steuer deutlich aufwiegen. Und wer Wohngeld bezieht, hat ohnehin so niedrige Einkünfte, dass er kaum Steuern zahlen muss. 

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