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Neue Metall-Erwerbsminderungsrente – was bringt sie?

Rund 1,6 Millionen beziehen derzeit in Deutschland die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Weil diese Rente meist sehr niedrig ausfällt, kann eine private Ergänzung sinnvoll sein – etwa durch die MetallRente.EMI, die seit dem 1. Juli 2015 auf dem Markt ist.

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Neue Metall-Erwerbsminderungsrente – was bringt sie?

© Nicht definiert

Neue Metall-Erwerbsminderungsrente – was bringt sie?

Empfänger Grundsicherung: Voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren
31.12.2003170.583
31.12.2004218.567
31.12.2005268.199
31.12.2006285.938
31.12.2007316.041
31.12.2008331.787
31.12.2009336.544
31.12.2010354.467
31.12.2011374.783
31.12.2012399.199
31.12.2013424.149
Quelle: Statistisches Bundesamt

Faktencheck, Teil 2: Die Metallrente.EMI

Die MetallRente.EMI, die im Juli 2015 auf den Markt gekommen ist, will diese private Ergänzung liefern. Taugt sie dazu? Interessant ist in jedem Fall: Diese Rente sattelt auf Leistungen und Prinzipien der gesetzlichen EM-Rente auf.

Keine Berufsgruppendifferenzierung: Auf eine Differenzierung zwischen gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen Berufen verzichtet die MetallRente.EMI. Es gibt einen Tarif für alle. „Damit steuern wir auch bewusst gegen den Trend zu hochgezüchteten BU-Versicherungen, die von Beschäftigten in risikoträchtigeren Berufen kaum noch finanzierbar sind“, so MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch. Bei dieser solidarischen Versicherungsvariante zahlt dann unterm Strich beispielsweise ein Ingenieur einen – gemessen an seinen Risiken – zu hohen Beitrag. So wird der – wiederum gemessen an den Risiken – zu niedrige Beitrag etwa eines Betriebsfeuerwehrmanns gegenfinanziert. Dieser Ansatz ist für eine Privatversicherung fast revolutionär.

Altersdifferenzierungen gibt es allerdings. Ein 30-Jähriger zahlt für 1.100 Euro MetallRente.EMI 40,61 Euro im Monat, ein 50-Jähriger 55,08 Euro (jeweils Endalter 63 und Basisschutz).

Gesundheitsfragen: Auf diese wird auch bei der MetallRente.EMI nicht verzichtet. Für Arbeitnehmer, die das Angebot direkt über ihre Firma beziehen, gibt es allerdings vereinfachte Gesundheitsfragen.

Daneben ist allerdings auch eine Variante vorgesehen, die ganz ohne Gesundheitsfragen funktioniert: Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat mittels Betriebsvereinbarung alle arbeitsfähigen Arbeitnehmer einer Firma bis zur Altersgrenze von 55 Jahren über die MetallRente.EMI absichern, wird auf die Gesundheitsfragen verzichtet. „Einzige Zugangsvoraussetzung ist dabei dann, dass die Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung arbeitsfähig sind“, erklärt Bettina Theek von der MetallRente. Die Anmeldung der Beschäftigten könne dann „einfach und unkompliziert über eine Liste funktionieren, die der Arbeitgeber einreicht“.

Wichtig noch: Es darf sich um kein „Opting-Out-Modell“ handeln. Kein Beschäftigter eines Unternehmens darf also das Recht haben, die Versicherung abzuwählen. Versicherer halten es für wahrscheinlich, dass solche Lösungen zumindest in einigen größeren Firmen möglich sind.

Anschluss an DRV-Entscheidungen: In Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen gibt es auch bei der MetallRente.EMI eine halbe und eine volle EMI-Rente. Zahlt die gesetzliche Rentenversicherung, so zahlt auch die MetallRente.

Zudem gilt auch hier die Regel vom „verschlossenem Arbeitsmarkt“. Falls Beschäftigten, die „eigentlich“ nur teilweise erwerbsgemindert sind, kein Arbeitsplatz angeboten werden kann, der dem Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden entspricht, zahlt die DRV die volle EM-Rente; genauso wird bei der MetallRente.EMI verfahren.

Branchengebunden: Das Angebot können Arbeitnehmer der (überwiegend „starken“) Branchen des IG-Metall-Bereichs nutzen – und nur diese.

Faktencheck, Teil 3: Ergebnis

Das Modell lotet die Grenzen einer Privatversicherung gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit aus – und stößt an diese Grenzen. Positiv ist der Verzicht auf eine Berufsgruppendifferenzierung. Doch nach wie vor gilt: Für Ältere wird die Versicherung teurer und „schlechte Risiken“ werden weitgehend ausgeschlossen. Besser wäre allemal eine Aufbesserung des Erwerbsminderungsschutzes innerhalb der gesetzlichen Rente. Doch damit ist bis auf weiteres nicht zu rechnen. Bis dahin ist zu hoffen, dass auch für Arbeitnehmer anderer Branchen ähnliche Angebote auf den Markt kommen.


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