Ihre-Vorsorge Logo

Neues von den Sachbezügen: Mehr Spielraum ab 2015

Sachbezüge sind attraktiv: für den Mitarbeiter, weil er statt einer steuerpflichtigen Gehaltserhöhung einen echten Gegenwert brutto für netto in der Tasche hat. Und für den Arbeitgeber, weil er sich Sozialversicherungsbeiträge spart und seine Angestellten individuell motivieren kann. Und noch eine gute Nachricht: 2015 hat der Gesetzgeber diverse Freigrenzen angehoben.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann rechnet mit Taschenrechner und Münzstapel auf dem Tisch. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

© Nicht definiert

Neues von den Sachbezügen: Mehr Spielraum ab 2015

Aber Achtung: Bei der Summe von 60 Euro handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Der steuerliche Unterschied ist erheblich: Übersteigt der Wert der Aufmerksamkeit diesen Betrag auch nur um einen Cent, ist die Steuervergünstigung für die ganze Summe hinfällig. Die gute Nachricht: Die Freigrenze greift bei jedem Geschenk aufs Neue. Denn sollten sich mehrere persönliche Anlässe – sogar in einem Monat – ergeben, darf der Arbeitgeber auch mehrere Geschenke überreichen. Aber Achtung: Feiertage wie Ostern zählen nicht als persönlicher Anlass. Der Hintergrund: Diese Ereignisse haben keinen persönlichen Bezug zum beschenkten Arbeitnehmer, sind weder einmalig noch selten wiederkehrend.

Unternehmen, die eine betriebliche Feier veranstalten, dürfen durchaus bei dieser Gelegenheit ihren Angestellten Geschenke überreichen. Voraussetzung ist auch hier: Werden während der Feier Geschenke verteilt oder verlost, dürfen diese nicht teurer als 60 Euro sein. Wird dieser Wert überschritten, wird das komplette Geschenk steuerpflichtig; Bargeld oder Goldmünzen sind ohnehin immer voll zu versteuern. 

Neuregelung von Betriebsfeiern

Auch die steuerliche Behandlung von Betriebsfeiern wurde übrigens zum Jahresauftakt neu geregelt: Der Gesetzgeber reagierte damit unter anderem auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bislang galt für Betriebsfeiern eine steuerliche Freigrenze pro Arbeitnehmer von 110 Euro. Bundestag und Bundesrat haben sich nun auf einen Kompromiss verständigt: Die Freigrenze wird nicht erhöht, die steuerfreie Summe von 110 Euro pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung jedoch in einen Freibetrag umgewandelt.

Die Konsequenz: Aufwendungen bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, auch wenn die tatsächlichen Ausgaben höher sind. Allerdings müssen nun auch allgemeine Kosten des Arbeitgebers einbezogen werden. Außerdem werden dem einzelnen Arbeitnehmer die Ausgaben für Begleitpersonen zugerechnet. Reisekosten bleiben jedoch außen vor und weiterhin steuerfrei. 


Weitere Artikel

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Am 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld abgeschafft. Daher fragen sich viele Arbeitssuchende: Muss ich meine Riester-Rente oder die private Lebensversicherung zwangsweise auflösen, falls ich nach dem Arbeitslosengeld die neue Grundsicherung in Anspruch nehme? Wir erklären, wie die bisherigen Schutzregeln weiterhin wirken.

Time
9 Minuten

Der Vertrag ist unterschrieben, der Einzug wird geplant – doch wohl dem, der nun auch an die Absicherung denkt für den Fall der Fälle.

Time
13 Minuten

In der Diskussion um die Rentenreform werden derzeit viele Zahlen in den Raum geworfen. Die Analyse aller Einkunftsarten zeigt, wie hoch das Grundversorgungsniveau ist und wo die Schwachstellen der Altersabsicherung liegen.

Time
9 Minuten

Einzelne Bausteine wie die das eigene Heim und private Sparpläne nutzen viele. Den meisten aber fehlt der Blick auf das große Ganze. Anhand von 6 Kriterien erkennen Sie, ob die Komponenten wirklich zusammen passen – und ob Ihr Lebensstandard als Rentner gesichert ist.

Time
7 Minuten

Riskante Investments in Luxushotels oder Garnelenfarmen haben einige der 91 deutschen Versorgungswerke in Finanznöte gebracht. Das Problem: Es gibt keine bundesweit einheitliche Aufsicht – und keine vollständige Transparenz.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026