Ihre-Vorsorge Logo

Private Rentenversicherung: Kapital oder Rente?

Wenn die private Rentenversicherung ausläuft, müssen sich Versicherte zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer monatlichen Rente entscheiden. Was macht mehr Sinn?

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlicht

Frau mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

© Nicht definiert

Bernd S. verglich die beiden Auszahlungsvarianten und tat zunächst das wohl Naheliegendste: Er rechnete. Eine monatliche Rente in Höhe von 146,39 Euro entspricht einer jährlichen Rente von 1.756,68 Euro. Die Rente müsste dann schon 17 Jahre und fünf Monate fließen. Erst dann würde er mehr herausbekommen als bei der angebotenen Einmalzahlung von 30.600 Euro. Lohnt sich das?

Klar ist: Jede Rentenversicherung ist eine Wette auf ein langes Leben. Wer früh stirbt, der verliert. Die durchschnittliche prognostizierte restliche Lebenserwartung eines 63-jährigen Mannes liegt in Deutschland bei knapp 20 Jahren und bei gleichaltrigen Frauen bei knapp 23 Jahren. Schon diese Zahlen zeigen, dass sich eine Entscheidung für die Rente lohnen könnte. Bernd S. hat bislang keine größeren gesundheitlichen Einschläge hinnehmen müssen, seine Eltern sind 78 und 81 Jahre alt geworden – was für deren Generation nicht gerade wenig war. Also könnte er bei den noch zu erwartenden Lebensjahren durchaus den Durchschnitt „schlagen“.

Zudem ist das Rentenangebot seiner Versicherung gar nicht so schlecht, wenn man es mit aktuellen Sofortrentenangeboten vergleicht. Würde Bernd S. sich für die Einmalzahlung von 30.600 Euro in eine Sofortrente entscheiden, so würde er weit weniger erhalten. Beim besten Anbieter, den Vergleichsportale derzeit anzeigen, gibt es für einen 63-Jährigen, der 30.000 Euro in eine monatliche Sofortrente investiert, nur eine monatliche Rente in Höhe von 100,84 Euro. Dass die Rente, die dem Kölner von seiner Versicherungsgesellschaft angeboten wird, weit höher ausfällt, hängt vor allem damit zusammen, dass der Garantiezins im Jahr 2003, als der Vertrag abgeschlossen wurde, immerhin noch bei 3,25 Prozent lag. Inzwischen beträgt er bei neu abgeschlossenen Verträgen nur noch magere 1,25 Prozent.

Auch wer sein Kapital auf dem Geldmarkt anlegen will, muss bedenken, dass bei den derzeitigen Niedrigzinsen nicht viel drin ist. Bei Anlagen in Aktien(-fonds) müssen zudem die Risiken bedacht werden. Dabei sollte man – auch im Rentenalter – nicht unbedingt auf das Kapital angewiesen sein.  

Check 2: Abgaben für Steuern

Nach dem Check Nr. 1 spricht damit für Bernd S. wenig gegen die Wahl der Rentenoption. Bleibt noch die Frage, welche Option im Hinblick auf die Belastung durch Steuern günstiger ist.

In puncto Steuern gibt es leichte Vorteile für die Einmalauszahlung. Diese kann Bernd S. nämlich steuerfrei kassieren. Dies gilt generell für Kapitalabfindungen aus privaten Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hatte und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Beide Bedingungen sind im Fall von Bernd S. erfüllt. Daher interessiert sich der Fiskus in seinem Fall nicht für eine (mögliche) Kapitalabfindung. Wichtig zu wissen ist jedoch: Dieser Steuervorteil gilt nicht für private Einmalbeitrags-Versicherungen. Hätte Bernd S. also beispielsweise im Jahr 2003 einmalig 20.000 Euro in eine private Rentenversicherung eingezahlt, müsste er auf eine Kapitalauszahlung Steuern entrichten. Dies gilt generell für Kapitalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Hier ist die Hälfte des Ertragsanteils der Auszahlung steuerpflichtig.

Und was gilt bei der Steuer, wenn sich der Kölner für die Rentenoption entscheidet? In diesem Fall kann der Fiskus zugreifen – grundsätzlich jedenfalls. Ein geringer Teil der Rente ist nämlich steuerpflichtig – und zwar der so genannte Ertragsanteil. Wie hoch dieser ist, ergibt sich aus § 22 des Einkommensteuergesetzes und hängt vom Alter des Betroffenen bei Renteneintritt ab. Wer wie Bernd S. mit 63 Jahren erstmals die Rente erhält, für den beträgt der Ertragsanteil seiner Rente 20 Prozent. Das sind bei einer Rente von 146,33 Euro pro Monat 29,26 Euro beziehungsweise 351,19 Euro im Jahr. Bei einem Steuersatz von 20 Prozent würde das dann bedeuten, dass im Jahr etwa 70 Euro für Steuern anfallen würden.

Da Bernd S. allerdings künftig neben der möglichen privaten Rente nur noch eine gesetzliche Altersrente von rund 1.100 Euro erhalten wird, muss er einen Zugriff des Finanzamtes nicht fürchten. Er wird de facto auch bei einer Entscheidung für die Rentenoption im Alter keine Steuern zahlen müssen. 

Check 3: Abgaben für die Sozialversicherung

Hinsichtlich der Sozialversicherung gibt es im Fall von Bernd S., der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, keinen Unterschied zwischen beiden Optionen. Weder bei der privaten Rente noch bei einer Kapitalauszahlung fallen für ihn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Etwas anderes gilt nur für die recht kleine Minderheit der Rentner, die im Alter freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Bei ihnen fallen auch auf Privatrenten und genauso auch auf Kapitalabfindungen aus Rentenversicherungsverträgen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. 

Das Fazit

Im Fall von Bernd S. spricht also einiges für die Rentenoption. Er wird sich deshalb wohl für die laufende Rentenzahlung entscheiden. Anders stellt sich die Sache für diejenigen dar, die die Rentenabfindung beispielsweise nutzen möchten, um einen Immobilienkredit zu tilgen oder größere Anschaffungen zu tätigen. Für sie kommt die einmalige Auszahlung des Kapitals in Frage.


Weitere Artikel

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Am 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld abgeschafft. Daher fragen sich viele Arbeitssuchende: Muss ich meine Riester-Rente oder die private Lebensversicherung zwangsweise auflösen, falls ich nach dem Arbeitslosengeld die neue Grundsicherung in Anspruch nehme? Wir erklären, wie die bisherigen Schutzregeln weiterhin wirken.

Time
9 Minuten

Der Vertrag ist unterschrieben, der Einzug wird geplant – doch wohl dem, der nun auch an die Absicherung denkt für den Fall der Fälle.

Time
13 Minuten

In der Diskussion um die Rentenreform werden derzeit viele Zahlen in den Raum geworfen. Die Analyse aller Einkunftsarten zeigt, wie hoch das Grundversorgungsniveau ist und wo die Schwachstellen der Altersabsicherung liegen.

Time
9 Minuten

Einzelne Bausteine wie die das eigene Heim und private Sparpläne nutzen viele. Den meisten aber fehlt der Blick auf das große Ganze. Anhand von 6 Kriterien erkennen Sie, ob die Komponenten wirklich zusammen passen – und ob Ihr Lebensstandard als Rentner gesichert ist.

Time
7 Minuten

Riskante Investments in Luxushotels oder Garnelenfarmen haben einige der 91 deutschen Versorgungswerke in Finanznöte gebracht. Das Problem: Es gibt keine bundesweit einheitliche Aufsicht – und keine vollständige Transparenz.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026