So holen Sie sich die Arbeitnehmersparzulage
Anleger, die mit Hilfe ihres Arbeitgebers regelmäßig Geld in vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen, können sich freuen: Seit Anfang des neuen Jahres haben sie viel bessere Chancen, dafür einen Zuschuss vom Staat zu bekommen, die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Bis zu 480 Euro gibt es in sechs Jahren obendrauf. So kommen Sie an das Geld – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum ist bei den VL der Arbeitgeber wichtig?
Als Arbeitnehmer haben Sie ein Anrecht darauf, einen VL-Vertrag abzuschließen und so monatlich Geld zurückzulegen. Eigentlich sollte das Geld für die monatlichen Sparbeiträge aber von Ihrem Arbeitgeber kommen, dann lohnt sich das Ganze auch für Sie. Wie viel das ist, steht im Tarifvertrag, weiß der Betriebsrat, die Personalabteilung oder der Chef oder die Chefin selbst. Wer noch keinen Vertrag hat, sollte deshalb einfach mal nachfragen, was der Arbeitgeber für die VL lockermacht. Monatlich nur 6,65 Euro gibt’s zum Beispiel für die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst. Banken und Versicherungen zahlen 40 Euro. Ohne Tarifvertrag fließt allerdings nicht selten gar kein Geld. Gibt es vom Chef oder der Chefin keinen Zuschuss zu den üblichen 40 Euro oder nichts, können Sparerinnen und Sparer den Rest bis zur gewünschten Höhe aufstocken oder allein ohne Zuschuss vom Arbeitgeber Geld in einen VL-Vertrag einzahlen.
Was ist am Anfang zu tun?
Die VL vom Arbeitgeber gibt es immer zusätzlich zum Bruttogehalt. Das Geld plus den Betrag, den Sie obendrauf legen, das können insgesamt auch mehr oder weniger als 40 Euro sein, werden bei der monatlichen Gehaltsabrechnung abgezogen. Sie müssen aber vorher selbst entscheiden, in welchen Vertrag das Geld fließen soll. Vom ausgewählten Anbieter gibt es dann eine Bestätigung. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen, der den vereinbarten Betrag in den Vertrag einzahlt und dies in der Lohnabrechnung nachweist.
Welche Angebote gibt es überhaupt?
Sie sollten sich am Anfang darüber klar werden, welche Art von Vertrag zu Ihren Bedürfnissen passt. Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest empfehlen für die Anlage der VL vor allem Fondssparpläne, am besten mit ETFs (Exchange Traded Funds), also börsennotierten Indexfonds, mit denen Anlegende zum Beispiel von der Kursentwicklung des weltweiten Aktienmarktes profitieren können. Möglich ist dies auch mit aktiv gemanagten Aktienfonds, bei denen ein Fondsmanager oder eine Fondsmanagerin die Aktien auswählt. Es gibt aber drei Alternativen:
- Als Immobilienkäufer können Sie zum Beispiel mit dem Geld jeden Monat einen Teil ihres Hypothekenkredits tilgen. Voraussetzung: Die kreditgebende Bank muss mitspielen, was nicht immer der Fall ist.
- Sie können einen Bausparvertrag abschließen, um später ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu bekommen. Das sollte aber nur infrage kommen, wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen, ein Guthaben für spätere Renovierungen oder Modernisierungen ansparen oder in Zukunft eine Immobilie kaufen oder bauen wollen.
- Sie können einen Banksparplan abschließen und so fürs Ersparte regelmäßig Zinsen bekommen. Die Stiftung Warentest hat bei einer Untersuchung im Herbst 2023 jedoch nur zwei Angebote gefunden, die die Tester für „akzeptabel“ halten: den VL-Banksparplan der Direktbank ING mit einer jährlichen Rendite von allerdings nur 1,5 Prozent und den der Degussa-Bank mit einer Rendite von 3,2 Prozent.
Bekomme ich vom Staat die Zulage?
Der Staat steuert die sogenannte Arbeitnehmersparzulage bei. Bislang durfte dafür bei ledigen Sparerinnen und Sparern das steuerpflichtige Einkommen aber nicht über 17.900 Euro pro Jahr liegen, um einen Bausparvertrag bezuschusst zu bekommen. Bei anderen Produkten wie Aktienfonds oder Aktien-ETFs lag die Grenze bei 20.000 Euro pro Jahr. Diese Einkommensgrenzen wurden mit Beginn des neuen Jahres auf 40.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 80.000 Euro für Verheiratete angehoben. Am Fördersatz ändert sich nichts. Dieser beträgt für Bausparverträge derzeit neun Prozent von 470 Euro, die maximale jährliche Zulage damit 43 Euro. Fondssparpläne werden hingegen mit 20 Prozent von 400 Euro und damit bis zu 80 Euro im Jahr bezuschusst.
Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen steigen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums die Zahl der Menschen mit Anspruch auf die Zulage um 17,3 Millionen auf 35,2 Millionen Beschäftigte. Am besten, Sie schauen in den eigenen Steuerbescheid, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Vorsicht: Das ist nicht Ihr Bruttogehalt, Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, Freibeträge und andere steuermindernde Ausgaben sind davon abzuziehen.
Sind Sperrfristen zu beachten?
Normalerweise müssen Sie bei VL-Verträgen sechs Jahre einzahlen und ein Jahr warten, bis sie über das angesparte Geld verfügen können. Das ist das sogenannte Ruhejahr, in dem keine Einzahlungen in den VL-Vertrag fließen müssen. Erst dann kommen Beschäftigte laut Stiftung Warentest „planmäßig an das Geld ran“. In der Praxis ist dies aber nur relevant, wenn Sie einen Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage haben. Ohne Anrecht auf die Zulage können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, sollten Sie das bis dahin angesparte Geld unbedingt brauchen. Damit auch im siebten Jahr fleißig weiter gespart werden kann, ist es aber sinnvoll, bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen Vertrag zu beginnen und einfach weiter VL anzulegen, ohne über das Geld zu verfügen. So lässt sich über Jahrzehnte eine ansehnliche Reserve für ein Zusatzeinkommen im Alter zusammensparen.
Wie finde ich bei Fonds die passende Variante?
Die von Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest empfohlenen Aktienfonds-Sparpläne sind nicht für jeden Anlegertyp geeignet. Das sollte für Sie nur in Frage kommen, wenn
- Sie Ihr Geld langfristig anlegen wollen
- Sie sich sicher sind, dass Sie das angesparte Vermögen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt brauchen
- Sie einen Kursabsturz an den Börsen durchstehen, ohne deswegen nervös zu werden und panisch alles verkaufen zu wollen.
Ist das geklärt, haben Sie die Wahl: aktive gemanagte Fonds oder ETFs. Nachteil bei den gemanagten Fonds: Die jährlichen Verwaltungs- und Managementkosten sind viel höher als bei den ETFs und bewegen sich häufig zwischen 1,5 und zwei Prozent des ersparten Geldes, bei Aktien-ETFs sind es eher nur 0,2 bis 0,3 Prozent. Hinzu kommt der Ausgabeaufschlag, also die Kaufgebühr. Gibt es hier keinen Rabatt, können von 40 Euro schon mal zwei Euro für den Vertrieb draufgehen, zwei Euro, die Monat für Monat nicht in den Fondstopf wandern. Dafür geht der Abschluss in einer Bankfiliale leicht, das Angebot ist vielfältig. Der Fondsverband BVI führt knapp 200 auf seiner „Liste der angebotenen VL-Fonds“. ETFs sind aber nicht dabei. So gibt es bei den meisten Sparkassen und Banken keine VL-Sparpläne mit ETF. Wer lieber auf ETFs setzt, muss für seine VL-Anlage deshalb zu einem anderen Geldhaus wechseln.
Wer bietet VL-Sparpläne mit ETF?
Den meisten Banken ist das VL-Geschäft mit ETFs zu wenig rentabel. Es gibt aber einige Ausnahmen, fast immer sind das reine Online-Angebote. So gibt es Wertpapierdepots für VL-fähige ETFs bei der Comdirect, beim Depotanbieter Finvesto oder bei den Vermögensverwaltern Oskar und Ginmon. Bei den beiden letzteren investieren die VL-Sparer allerdings in ein vorgegebenes ETF-Portfolio, ein Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage sei bei Oskar und Ginmon „nicht möglich“, heißt es bei Stiftung Warentest. Ohne Kosten für den Kauf geht die VL-Anlage in ETFs auch nicht, aber sie ist viel günstiger als bei der gemanagten Variante. Von zum Beispiel 40 Euro gehen bei Comdirect und Finvesto 0,2 Prozent oder acht Cent jeden Monat für die Ausführung des Sparplans ab. Hinzu kommen die laufenden Kosten für die ETFs von jährlich meist deutlich unter 0,5 Prozent und Depotgebühren von zehn oder zwölf Euro pro Jahr.
Welche ETFs bieten sich für VL an?
Sie sollten zunächst darauf schauen, ob der ETF für VL offen ist. Eine Liste der VL-fähigen ETFs gibt’s im Internet beim Finanzportal Extra ETF. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die VL-Anlage über viele Länder und Branchen weltweit breit zu streuen. Dies geht am besten mit ETFs, die Weltindizes abbilden wie den MSCI World, einen Index, der die Wertentwicklung von etwa 1500 Aktien aus 23 Ländern abbildet. Infrage kommen auch Indizes auf den MSCI All Country World mit etwa 2900 Aktien, in dem auch Schwellenländer eingeschlossen sind.
Wie zahlt sich eine langfristige Anlage aus?
Je länger regelmäßig in Aktienfonds angespart wird, desto geringer ist die Gefahr, beim Ausstieg Verluste zu haben. Außerdem ist kein Sparer gezwungen, seine Fondsanteile in einer schlechten Börsenzeit zu verkaufen. Dies gilt auch für Fonds, in die VL fließen. Der deutsche Fondsverband BVI hat untersucht, wie VL-Verträge abschneiden, die auf gemanagte Aktienfonds mit dem Anlageschwerpunkt Deutschland basieren. Das Ergebnis: Die jährliche Wertsteigerung über sechs Jahre betrug 7,29 Prozent, im Durchschnitt kamen so 3857 Euro zusammen, also fast 1000 Euro mehr als 2880 Euro, die 72 Einzahlungen à 40 Euro ergeben. Mit der Arbeitnehmersparzulage beläuft sich die Durchschnittsrendite sogar auf jährlich 10,26 Prozent, macht am Ende 4337 Euro. Die Erträge sind bei der Auszahlung allerdings zu versteuern. Sie sollten deshalb bei der VL-Anlage auch an Ihren Freistellungsauftrag denken.
Wo ist die Zulage zu beantragen?
Die Zulage müssen Sie jährlich über die Einkommensteuererklärung beantragen, also rückwirkend zum Beispiel im Jahr 2025 für 2024. Dafür reicht ein Häkchen auf dem Hauptvordruck ganz oben bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“. Danach auf der zweiten Seite, bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“, eine „1“ in das jeweilige Feld eintragen. Die Höhe der VL-Einzahlungen kennt das Finanzamt, diese Information kommt automatisch vom Anbieter. In den VL-Vertrag eingezahlt werden die Zulagen aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit, also nach sechs beziehungsweise sieben Jahren. Und das sind immerhin bis zu 480 Euro – sechsmal 80 Euro für Fondssparpläne.
