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Zusatzbeiträge – Bleibt die einseitige Belastung der Versicherten?

Die Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitet Sorgen. Nicht nur, dass das erste Quartal 2015 bei einigen Krankenkassen zu einem erheblichen Minus geführt hat. Zudem stehen aktuelle Gesetzesvorhaben in den Startlöchern. Und die kosten zusätzlich Geld.

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Eine Gesundheitskarte und Euro-Geldscheine. Bild: IMAGO / Shotshop

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Der Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“, den Union und SPD 2013 geschlossen haben, warnt bereits vor Kostensteigerungen. Darin ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:

„Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Kranken­versicherung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Gesundheits­fonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer umsichtigen Ausgaben­politik begegnen. Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitrags­satz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, der Arbeitgeber­anteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrie­ben. Die gesetzlichen Kranken­kassen erheben im Wettbewerb den kassen­individuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitrags­pflichtigen Einkommen. Der heute vom Arbeit­nehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatz­punkten fließt in diesen Zusatzbeitrag ein.“

Fast alle Krankenkassen benötigen Zusatzbeitrag

Das ist inzwischen in Gesetzesform gegossen worden. Seit dem 1. Januar 2015 wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von Arbeitnehmern und Rentnern erhoben. Er beträgt bei den aktuell 124 gesetzlichen Krankenkassen durchschnittlich 0,83 Prozentpunkte. Die größeren Krankenkassen, die etwa 60 Prozent aller Versicherten repräsentieren, verlangen 0,9 Beitragssatzpunkte.

Wichtige Gesetze – höhere Ausgaben

Nach Berechnungen des Spitzenverbandes schlagen allein die zurzeit anstehenden fünf Gesundheitsgesetze bei den Krankenkassen bis 2019 mit zusätzlich mehr als 11,6 Milliarden Euro zu Buche:

Zusatzbeiträge bis 1,8 Prozentpunkte

Diese Mehrausgaben müssen über höhere Zusatzbeiträge finanziert werden und gehen nach der derzeitigen Gesetzeslage somit voll zu Lasten der Versicherten. Denn der Arbeitgeberanteil an den GKV-Beiträgen wurde auf 7,3 Prozentpunkten festgeschrieben. Der GKV-Spitzenverband rechnet deshalb damit, dass bereits im kommenden Jahr der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf voraussichtlich 1,1 bis 1,2 Prozent steigen wird. Bis 2019 geht man von individuellen Zusatzbeiträgen von durchschnittlich 1,4 bis 1,8 Prozent aus.

Reagiert die Bundesregierung?

Vor dieser einseitigen Belastung der Versicherten haben verschiedene Gesundheitsökonome bereits gewarnt. In diesem Zusammenhang könnte deshalb die Protokollnotiz zum Koalitionsvertrag von 2013 zur Geltung kommen. Danach könnten die Beitragsanteile der Arbeitgeber wieder steigen, wenn die Belastung der Versicherten durch die Zusatzbeiträge unverhältnismäßig hoch sein würde. Interessant dürfte deshalb sein, ob die schwarz-rote Koalition dieses Thema noch vor der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2017 angehen wird.


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