Berlin/Frankfurt am Main (sth). Vor rund einem Jahr hat die im Herbst 2022 von der Bundesregierung eingesetzte “Fokusgruppe private Altersvorsorge” ihre Empfehlungen für eine Reform der staatlich geförderten Zusatzvorsorge vorgelegt. Zu den Vorschlägen eines Teils der rund 20 in der Fokusgruppe versammelten Fachleute - aus Bundesministerien, Verbraucherschutzverbänden, Versicherungswirtschaft, Sozialpartnern und Wissenschaft - gehörte auch “mehr Flexibilität bei der Verwendung des Altersvorsorgevermögens” in der Auszahlungsphase eines Altersvorsorgevertrags.
Ein Ziel, das nicht alle Mitglieder des Expertengremiums gleichermaßen teilten. Vor allem die Vertreter der privaten Versicherungswirtschaft und der Anbieter betrieblicher Altersvorsorge, aber auch die als Gast in die Gruppe eingebundene Deutsche Rentenversicherung (DRV) plädierten für eine lebenslang gestreckte Auszahlung des angesparten Kapitals. Die gegensätzlichen Auffassungen der Altersvorsorge-Akteure in dieser Frage waren im Mai auch bei einer wissenschaftlichen Fachtagung der “Gesellschaft für sozialen Fortschritt” und der DRV offen zutage getreten.
Den Forderungen von DRV und privater Versicherungswirtschaft hat sich jetzt auch die renommierte Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) angeschlossen. In einem Thesenpapier hält die GVG - laut eigener Zuschreibung ein “Netzwerk für die Mehrheit der Akteure im Bereich der sozialen Sicherung” - die Forderung der Verbraucherschutzverbände und einiger Wissenschaftler nach mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase “für problematisch”. Die Vertreter dieses Flügels hatten sich in der Fokusgruppe dafür ausgesprochen, zu prüfen, “ob man auch private Altersvorsorgeprodukte fördern möchte, die keine Leistungen bis ans Lebensende gewährleisten”.
“Lebenslange Rentenzahlungen gewährleisten”
Aus Sicht der GVG ist dieser Vorstoß ein Irrweg. Angesichts der durchschnittlich steigenden Lebenserwartung und der wachsenden Zahl Hochbetagter sei es vielmehr “entscheidend, dass Altersvorsorgeprodukte lebenslange Rentenzahlungen gewährleisten”, so der Zusammenschluss von sozialen und privaten Vorsorgeverbänden. Im Unterschied zu einem reinen Sparprodukt bestehe der Sinn der Altersvorsorge “gerade in der Gewährung lebenslanger Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes, unabhängig davon, wie alt die Berechtigten werden”.
Diese Argumente sprechen nach Ansicht der GVG besonders "für eine obligatorische Absicherung des Langlebigkeitsrisikos in der zusätzlichen Altersvorsorge”:
- Ungewissheit über die Lebensdauer: Viele Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung und könnten so ihr angespartes Vermögen vorzeitig aufbrauchen, wenn dieses nicht lebenslang ausgezahlt wird.
- Schutz vor Altersarmut: Besonders finanziell schwächer gestellte Personen sind auf regelmäßige Rentenzahlungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt im Alter sicherzustellen, da sie kein oder nur geringes Vermögen aus weiteren Quellen besitzen.
- Geschlechtergerechtigkeit: Frauen beziehen im Schnitt über drei Jahre länger Altersbezüge als Männer, was eine lebenslange Absicherung besonders für sie essenziell macht.
