Private Altersvorsorge: Lebenslange oder flexible Rente?
In der breiten Öffentlichkeit wurde die Arbeit der Kommission kaum wahrgenommen. Doch Fachleute aus Politik, Versicherungswirtschaft, Verbraucherzentralen und der Rentenversicherung warteten bereits ungeduldig auf den Tag im Juli 2023, an dem die im Herbst 2022 von der Bundesregierung eingesetzte “Fokusgruppe private Altersvorsorge” ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für eine Reform der staatlich geförderten Privatvorsorge vorlegte. Zu den Mitgliedern der Gruppe gehörten Fachleute mehrerer Bundesministerien, der Versicherungswirtschaft, der Verbraucherschützer, der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie mehrere Wissenschaftlerinnen und Forscher.
Einer der wichtigsten und zugleich umstrittensten Punkte innerhalb der Fokusgruppe war, ob Beschäftigte mit einem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag das von ihnen angesparte Kapital
- verpflichtend als lebenslange Zusatzrente neben der gesetzlichen Rente ausgezahlt bekommen sollen oder
- je nach persönlichem Bedarf und Wunsch auch flexibel nutzen dürfen.
Die Vertreter der unterschiedlichen Positionen waren schnell ausgemacht: Während vor allem der Verband der Versicherungswirtschaft und die – ebenfalls versicherungsnahe – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung auf die lebenslange Zahlung einer Zusatzrente pochten, plädierten die Verbraucherzentralen und einige Vertreter der Wissenschaft für mehr persönliche Flexibilität in der Auszahlungsphase.
Diese unterschiedlichen Interessenslagen wurden jetzt auch bei einer Fachtagung der Deutschen Rentenversicherung und der renommierten “Gesellschaft für sozialen Fortschritt” in Berlin deutlich. Unter dem Titel “Absicherung der Langlebigkeit: Unentbehrlich oder überlebt?” hatten die Veranstalter mehrere Expertinnen und Experten zur Debatte eingeladen. Und die Tagung hielt, was sich die Organisatoren, aber auch das rund 100-köpfige Publikum davon versprochen hatten: Die unterschiedlichen Positionen wurden mit guten Argumenten, aber auch mit großem Respekt vor der jeweils anderen Sichtweise diskutiert.
Fakten und persönliche Erwartungen
Mit interessanten Daten und Langzeit-Trends legte zunächst Sebastian Klüsener vom Wiesbadener Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) eine wichtige Faktengrundlage für die späteren Diskussionen. So sei die allgemeine Lebenserwartung von Frauen in Ländern wie Norwegen, Neuseeland, Island oder Japan seit 1840 auf immer wieder neue Rekordmarken gestiegen, erklärte Klüsener – allein in den vergangenen 50 Jahren von rund durchschnittlich 75 auf etwa 90 Lebensjahre. Zwar liege Deutschland im Schnitt noch einige Jahre “hinter diesen Rekordländern”, so der BiB-Experte für Alterung, Mortalität und Bevölkerungsdynamik. Aber auch hierzulande sei langfristig eine ähnliche Entwicklung wie in den skandinavischen Staaten zu erwarten.
Innerhalb der westeuropäischen Länder bilde Deutschland aber immer noch das Schlusslicht und verliere weiter an Anschluss, sagte Klüsener. Bei den Männern lag die durchschnittliche Lebenserwartung nach seinen Angaben im Jahr 2022 um etwa zwei Jahre, bei den Frauen um etwa 1,4 Jahre gegenüber unseren westlichen Nachbarn zurück. Ursache für dieses vergleichsweise schlechte Bild sei “vor allem die Gesundheitsvorsorge bei uns”, so der BiB-Forscher.
Wie sich die Lebenserwartung hierzulande längerfristig weiterentwickelt, sei noch nicht ganz klar, erklärte Klüsener – auch wenn vor allem in der Gruppe der Hochaltrigen eine weiter steigende Lebenserwartung möglich sei. Günstigen Faktoren wie einer besseren Prävention und weiteren medizinischen Fortschritten stünden negative Trends wie die Globalisierung, Kriegsgefahren und der Klimawandel gegenüber. Dazu komme eine “Übersterblichkeit in der ostdeutschen Wendegeneration”. Aber auch Menschen im hohen Alter “können noch von einer steigenden Lebenserwartung profitieren”, betonte Klüsener.
Ungleiche Einkommen - ungleiche Lebenserwartung
Die unterschiedlichen Perspektiven für das Alter je nach dem vorherigen Erwerbsverlauf der Beschäftigten nahm die Neubrandenburger Sozialforscherin Claudia Vogel unter die Lupe. Ihr Eingangsbefund: Die Lebensphase Alter sei gekennzeichnet “durch Heterogenität, zum Beispiel große soziale Ungleichheiten innerhalb der Gruppe der älteren Menschen”. Als Beispiel führte Vogel die in der Regel durch den gesamten Lebensverlauf entstehenden Armutsrisiken an, die vor allem “bei älteren, alleinlebenden Frauen besonders hoch” seien.
Generell stellte die an der Hochschule Neubrandenburg lehrende Wissenschaftlerin eine zunehmende Vielfalt in der älteren Generation fest – etwa mehr Menschen mit Migrationshintergrund, eine steigende Zahl von Geschiedenen, eine bei älteren Beschäftigten wachsende Bereitschaft zur häuslichen Pflege von Angehörigen sowie ein unter Neurentnern zunehmendes ehrenamtliches Engagement. Auch das seit etwa 25 Jahren zunehmende durchschnittliche Lebensalter von Männern sei ein deutliches Kennzeichen unserer Zeit, so Vogel.
Auf der anderen Seite konstatierte die Soziologin in den 2010er-Jahren bei Frauen und Männern im Rentenalter eine zunehmende Altersarmut – wegen des in der Erwerbsphase oft geringeren Einkommens mit einem größeren Armutsrisiko bei Frauen (etwa 17 Prozent beziehungsweise 26 Prozent). Um dies zu ändern, bestehe auf politischer Ebene, aber auch bei den Rentnerinnen und Rentnern selbst Handlungsbedarf, sagte Vogel. So müssten “ältere Menschen ihren Anspruch auf Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Wohngeld stärker einfordern”. Auf der anderen Seite müsse die Arbeit in verschiedenen systemrelevanten Bereichen wie Pflege oder Kindererziehung “besser anerkannt werden”, verlangte die Forscherin.
Verbraucherzentralen: Keine Verrentungspflicht
Keinen Hehl aus ihrer Haltung zur Frage “Lebenslange Zusatzrente oder flexible Kapitalauszahlung?” machte Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Gleich zu Beginn ihres Vortrags stellte sie klar: “Nein, es braucht keine Verrentungspflicht.” Zwar könne die Verrentung von Vorsorgekapital “eine Option sein”, sagte Mohn. Für diesen Fall müsse es aber “gute und günstige Angebote” geben. Zudem sollte es künftig die Möglichkeit geben, das über einen Riester-Vertrag angesparte Geld auch für die Erhöhung der gesetzlichen Altersrente zu nutzen, forderte die Verbraucherschützerin.
Generell kritisierte Mohn das vor mehr als 20 Jahren eingeführte Riester-Vorsorgemodell als “nicht verbraucherorientiert”. So sei die damals politisch gewünschte Übertragung des Alterssicherungsleitbilds der gesetzlichen Rentenversicherung auf die private Altersvorsorge für die Versicherten “unnötig teuer” gewesen. Mohns Forderung an die Bundesregierung: “Trennt den Kapitalaufbau und die Risikoabsicherung voneinander!”
Statt einer Rentenversicherungspflicht forderte die Expertin für zusätzliche Altersvorsorge Auszahlungspläne. Zur Begründung verwies sie auf ein Rechenbeispiel: Bei einem vorhandenen Kapital von 100.000 Euro stünden bei einer dauerhaften Rentenzahlung über 30 Jahre hinweg für die Auszahlungsphase monatlich 349 Euro zur Verfügung, bei einer flexiblen Rente dagegen wachse die monatliche Auszahlung von 288 Euro zu Beginn auf durchschnittlich 597 Euro.
Auszahlungspläne seien also “nicht risikoreicher als Rentenversicherungen”, böten aber “deutlich mehr Chancen auf eine hohe Zusatzrente”, erklärte Mohn. Und nicht nur das: “Rentenversicherungen sind risikoreicher als Auszahlungspläne”, drehte die Verbraucherschützerin den Spieß sogar um. So hätten Rentenversicherungen Risiken gleich auf zwei Ebenen:
- eine schlechte Kapitalanlage und zu geringe Vorsorgevermögen,
- vertragliche Risiken beim Rentenübergang und in der Auszahlungsphase.
Die hohen Kosten vieler Riester-Rentenversicherungen machte Mohn beispielhaft an einem Fall aus der jüngeren Vergangenheit deutlich, der die Verbraucherzentralen zur Klage gegen ein Kreditinstitut veranlasste. Hier ließ sich der Anbieter die Restverrentung des ab dem 85. Lebensjahr noch vorhandenen Kapitals von 6.000 Euro mit zusätzlichen 750 Euro oder 12,5 Prozent Abschluss- und Vertriebskosten bezahlen. Inzwischen habe der Bundesgerichtshof diese Kostenklausel für unzulässig erklärt, betonte Mohn.
DRV: Bei Auszahlungsplänen steigendes Armutsrisiko im hohen Alter
Die von Verbraucherschützerin Mohn als “für die Kunden von Vorteil” hervorgehobenen Auszahlungspläne stellen aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dagegen “das primäre Ziel von Alterssicherung – Leistungen bis zum Lebensende, egal, wann dieses eintritt –” prinzipiell infrage. Das machte DRV-Forschungschefin Dina Frommert in ihrem Abschlussreferat deutlich.
Zur Begründung verwies die Rentenexpertin ebenfalls auf Zahlen: So werde “die Hälfte der heute 67-jährigen Frauen älter als 87 Jahre” – und habe auch danach noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von mehr als fünf Jahren, sagte Frommert. Auch von den derzeit 67-jährigen Männern erreichten “mehr als ein Drittel” das 87. Lebensjahr und könnten anschließend im Schnitt auf eine weitere Lebensdauer von 4,5 Jahren zählen, ergänzte sie.
Diese Zahlen machten klar, dass viele private Vorsorgesparer mit einem Auszahlungsplan ohne Restverrentung “ab einem bestimmten Alter Einbußen bei der Einkommenshöhe hinnehmen müssten”, warnte Frommert – besonders am Lebensende, wenn der finanzielle Bedarf aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Pflegebedarf erheblich steigen könne. Mit einem Auszahlungsplan könne es somit “zu Selektionseffekten und einer Preisverschiebung” kommen, von der insbesondere lang lebende Frauen “negativ betroffen sein könnten”, so Frommert.
Aber auch der Staat könne von den Folgen nicht ausreichend langer Zahlungen im Alter unerwartet getroffen werden, erklärte die DRV-Expertin. Denn für ihn wachse in diesem Fall “das Risiko, dass mehr Personen im hohen Alter auf Grundsicherung angewiesen sind”. Dabei solle doch gerade die staatlich geförderte Altersvorsorge eine ausreichende Absicherung im Alter sicherstellen, so Frommert - und ergänzte mit Blick auf die Empfehlungen der “Fokusgruppe private Altersvorsorge”, dass Auszahlungspläne schon wegen der möglicherweise vielfach unzureichenden Zahlungen im Alter “keine Alternative sein” könnten.
Frommerts Fazit: “Wenn wir als Gesellschaft am Leitbild der Lebensstandardsicherung aus mehreren Säulen (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge, d. Red.) festhalten wollen, ist eine obligatorische Absicherung des Langlebigkeitsrisikos in der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge unabdingbar.” Der Grund: Die seit 2002 erfolgte Absenkung des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung (des Rentenniveaus, d. Red.) müsse im Alter “über die gesamte Rentenlaufzeit kompensiert werden und nicht nur während eines begrenzten Lebensabschnitts”.
Mit dem Renteneintritt rückt auch die Auszahlung des Riester-Vertrags näher. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
