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Mehr Flexibilität zulassen

Fragen an Dorothea Mohn, Leiterin "Team Finanzmarkt" beim Verbraucherzentrale Bundesverband zum Thema "Absicherung der Langlebigkeit: Unentbehrlich oder überlebt?"

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Dorothea Mohn

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Ist es aus Sicht der Verbraucherzentralen wichtig, dass auch die staatlich geförderte private Altersvorsorge – ähnlich wie die gesetzliche Rente – lebenslange Renten zahlt und damit dauerhaft die gesetzliche Rente ergänzen kann? Oder darf man das Auszahlungsverfahren zumindest teilweise den Wünschen der Versicherten überlassen?  

Dorothea Mohn: Ich trete stark dafür ein, hier mehr Flexibilität zuzulassen und die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu zwingen, für die Auszahlungsphase eine Rentenversicherung abzuschließen. Eine Rentenversicherung hat vor allem das Problem, dass sie teuer ist, die Kapitalanlage nicht vernünftig erfolgt und die erzielten Rentenhöhen in der Regel zu gering sind. 

Man muss sich klarmachen, wohin die bisherige Pflicht zur Zahlung einer Rente führt: Schon wenn es mit dem Sparen losgeht, wird meist eine Versicherung verkauft, obwohl es die nächsten 30 bis 40 Jahre um nichts anderes geht als Geld anlegen. Man fährt also von Beginn an auf dem falschen Gleis ab, weil Versicherungen kein brauchbares Sparprodukt sind. Wer mit 67 sein Riester-Vermögen als Rente ausgezahlt haben will, der muss natürlich die Möglichkeit haben. Wenn man aber von vorneherein nur Renten zulässt, funktioniert das Ganze System nicht.

Deshalb bin ich sehr offen dafür, hier breit zu denken und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Möglichkeiten zu lassen. Vorstellbar ist beispielsweise auch eine Verwendung des angesparten Kapitals für die Ablösung eines Immobilienkredits. Das ist auch heute schon unter Bedingungen im Rahmen der Riester-Förderung möglich. Aber auch andere Formen wie etwa Auszahlungspläne bis zu einem gewissen Alter oder eine Erhöhung der gesetzlichen Rente sollten möglich sein.

 

Angesichts der demografischen Entwicklung hat der Gesetzgeber Anfang der 2000er-Jahre mit der Riester-Reform beschlossen, das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente abzusenken. Damit ist die gesetzliche Rente heute etwa zehn Prozent niedriger als vor der Reform. Zugleich sollten die Versicherten stärker privat für das Alter vorsorgen, um das sinkende Rentenniveau auszugleichen. Wie fällt die Bilanz der Verbraucherzentralen 23 Jahre nach der Riester-Reform aus?  

Man kann hier wirklich von einer Katastrophe sprechen. Wir sehen zum einen, dass die Riester-Rente nicht ausreichend angenommen wurde. Es gibt nur rund 7,6 Millionen zulagen-optimal besparte Verträge – bei rund 40 Millionen Menschen, die generell Riester-förderfähig sind. Das ist deutlich zu wenig. 

Der Grund dafür ist, dass die Versicherungswirtschaft der Bundesregierung damals versprochen hat: Wir bieten hier ganz tolle Produkte. Fachleute haben aber sehr schnell gesehen, dass das überwiegend nicht der Fall war. Das Ergebnis war, dass sich die Bevölkerung beim Abschluss von Riester-Verträgen irgendwann zurückgehalten hat, verständlicherweise. Neben den Verbraucherzentralen haben viele Experten die Probleme immer wieder politisch adressiert, aber der Gesetzgeber hat nicht reagiert. 

Die Folge ist, dass wir nun mehr als 20 Jahre verloren haben, in denen die Leute mit “Riester” zu wenig gespart haben. Ich halte es deshalb für dringend erforderlich, bei der geförderten privaten Altersvorsorge baldmöglichst grundlegend zu reformieren und den Menschen endlich eine Vorsorge anzubieten, mit dem sie vernünftig sparen und die abgesenkte gesetzliche Rente ergänzen können.   

 

Was schlagen die Verbraucherzentralen hier vor?

Unser Lösungsvorschlag ist, zum einen die Auszahlungsphase zu flexibilisieren, aber auch die Ansparphase stärker in den Blick zu nehmen. Dort sollte man den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Produkt anbieten, das ausreichend stark in Aktien geht und mit niedrigen Kosten auskommt. Unsere Ursprungsidee dazu war, den Menschen einen staatlich regulierten Vorsorgefonds anzubieten, bei dem sich Verbraucher darauf verlassen können, ohne Fallstricke vorzusorgen. Damit haben wir uns für den Moment nicht durchgesetzt. Aber wir hoffen, dass sich das Bundesfinanzministerium mit seinem derzeit erarbeiteten Gesetzentwurf etwas einfallen lässt, was Verbraucherinnen und Verbrauchern wirklich hilft.


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