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Betriebsrente: 680.000 Geringverdiener gefördert

Arbeitgeber erhielten im Jahr 2018 für die betriebliche Altersvorsorge von Beschäftigten in unteren Lohngruppen Zuschüsse von 67 Millionen Euro.

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Handshake zwischen Frau und Mann in Busineskleidung. Bild: IMAGO / Westend61 / Bartek Szewczyk

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Wiesbaden (sth). Knapp 50.000 Arbeitgeber haben im Jahr 2018 für 680.000 Beschäftigte den seinerzeit neu eingeführten Förderbeitrag für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) von Geringverdienern erhalten. Das teilte am Montag das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Das seien 2,5 Prozent aller Arbeitgeber in Deutschland gewesen. Insgesamt hätten die Arbeitgeber aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) staatliche Zuschüsse von 67 Millionen Euro erhalten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesamts. 

Den Hauptanteil mit 68 Prozent der Fördersumme (45 Millionen Euro) beanspruchten demnach große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. 2.440 Unternehmen, das waren elf Prozent aller Unternehmen dieser Größenordnung hierzulande, hätten diese Möglichkeit genutzt. Dagegen nahmen nur 1,7 Prozent der 1,4 Millionen Kleinunternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigen die Fördermöglichkeit wahr, so die amtlichen Statistiker. Ihr Anteil an der gesamten Fördersumme betrug demnach knapp 5 Prozent (3,1 Millionen Euro). 

Förderung der betrieblichen Altersvorsorge wird erhöht

Im Durchschnitt aller Unternehmen sei im vorvergangenen Jahr ein Zuschuss von 93 Euro pro Arbeitnehmer gewährt worden, heißt es. Der sogenannte bAV-Förderbetrag wurde bis vor Kurzem für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu 2.200 Euro gezahlt und dem Arbeitgeber jährlich in einer Höhe von 72 Euro bis höchstens 144 Euro bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Er umfasst 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. 

Mithilfe des kürzlich verabschiedeten Grundrentengesetzes ist die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener erhöht worden – und zwar schon ab diesem Jahr. Danach dürfen Beschäftigte jetzt bis zu 2.575 Euro monatlich verdienen, um in den Kreis der förderberechtigten Arbeitnehmer zu fallen. Zudem wurde der Förder-Höchstbetrag auf bis zu 288 Euro verdoppelt. Der steuerfreie Arbeitgeberbeitrag für geförderte bAV-Förderverträge stieg von bisher 480 Euro auf bis zu 960 Euro.

Mehr zum Thema:

www.portal-sozialpolitik.de

Gesetzliche Neuregelung der Förderung betrieblicher Altersvorsorge von Geringverdienern ab 2020 (pdf)

www.destatis.de

Tabellen des Statistischen Bundesamts zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge von Beschäftigten mit geringem Einkommen


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