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Betriebsrenten neu absichern

Pensionskassenbasierte Betriebsrenten von ca. 3 Millionen Rentnern und Anwärtern bei rund 20.000 Arbeitgebern werden über den PSVaG neu abgesichert.

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Betriebsrat: Hände eines Mannes bilden ein Dach über einem Kreis von Papierfiguren, die sich an den Händen halten.

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Von der neuen Absicherung pensionskassenbasierter Betriebsrenten über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sind rund drei Millionen Rentner sowie Anwärter bei rund 20.000 Arbeitgebern betroffen. Die Bilanzsumme der betroffenen Pensionskassen beträgt rund 111 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/20957) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Laut dem Geschäftsbericht 2019 des PSVaG hat dieser bereits 95.250 Mitglieder, über die die 11 Millionen Versorgungsberechtigten mit einem Insolvenzschutz abgesichert sind. Die abgesicherten Versorgungsansprüche lagen bei etwa 348 Mrd. Euro, die durch die Arbeitgeber zu tragende Umlage des PSVaG beläuft sich derzeit auf 0,31 Prozent und die Ausgleichsrücklage auf 3,1 Mrd. Euro.

So läuft die Finanzierung



Als Solidargemeinschaft der Arbeitgeber finanziert sich der PSVaG über die Pflichtbeiträge von Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten eine insolvenzgeschützte Betriebsrente zugesichert haben. Im Fall einer Insolvenz müssen die jährlichen Beiträge dabei dem Schaden entsprechen, der aufgrund von Arbeitgeberinsolvenzen in dem jeweiligen Jahr entstanden ist (§ 10 Betriebsrentengesetz).

Da der Beitragssatz abhängig ist von den der Anzahl der Insolvenzen pro Jahr, unterliegt er großen Schwankungen. So lag er 2009 bei 14,8 Promille. Dagegen wurde 2016 überhaupt kein Beitrag erhoben. Um sehr hohe Beitragsbelastungen für Arbeitgeber in einem Jahr möglichst zu verhindern, sieht das Betriebsrentengesetz zwei Möglichkeiten vor: Der Beitragssatz kann entweder auf auf fünf Jahre verteilt werden oder der Ausgleichsfonds kann genutzt werden, der in „guten“ Jahren angespart wird und sich derzeit auf ca. 3,1 Mrd. Euro beläuft.

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