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Pensionskassen: Besserer Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers

Rettungsschirm Pensionssicherungsverein: Eine Änderung des Betriebsrentengesetzes macht nun die Mitgliedschaft für Pensionskassen zur Pflicht

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Ältere Frau liest einen Brief. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (bd). Betriebsrentner sollen von 2022 an besser vor den Folgen einer Insolvenz ihres Arbeitgebers geschützt werden. Dazu hat nun nach dem Bundestag auch der Bundesrat die Änderung des Betriebsrentengesetzes gebilligt.

Die Novelle verpflichtet Arbeitgeber, Versorgungsansprüche über den Pensionssicherungsverein (PSV) abzusichern, wenn sie eine Betriebsrente über eine Pensionskasse organisieren. Der Schutzschirm deckt auch bestehende Betriebsrenten und Anwartschaften ab.

Pensionssicherungsverein bietet Schutz, aber nicht für alle

Gerät eine Pensionskasse in finanzielle Not, kann sie womöglich ihre Leistungen nicht mehr erbringen. In diesem Fall steht der Arbeitgeber in der Pflicht. Er muss Rentenkürzungen mit eigenen Mitteln ausgleichen, so dass Betriebsrentnern kein Nachteil entsteht. Heikel wird es, wenn der Arbeitergeber selbst in die Insolvenz schlittert.

Das Problem: Zwar gibt es den Pensionssicherungsverein (PSV), der Betriebsrentner vor Verlusten bei ihrer Altersversorgung schützen soll. Doch so genannte regulierte Pensionskassen, vor allem Firmenpensionskassen, waren bislang nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet. Im Ernstfall würde sich nach der alten Gesetzeslage für viele Betriebsrentner der Rettungsschirm des PSV erst gar nicht öffnen.

Neues Gesetz macht Mitgliedschaft zur Pflicht

Mit der Novelle schließt der Gesetzgeber nun diese Lücke und zwingt auch regulierte Pensionskassen unter den Schutzschirm des PSV. Ausgenommen sind weiterhin Pensionskassen, die die Versorgungsansprüche bereits über den Schutzschirm „Protektor“ der privaten Lebensversicherungen absichern. Auch Pensionskassen in Form einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifpartien bleiben außen vor. Hier liegt die Verantwortung bei den Sozialpartnern, Schutzvorkehrungen zu treffen.

Niedrigzinsen belasten Pensionskassen

Pensionskassen leiden seit längerem besonders stark unter den niedrigen Zinsen. Rund jede vierte Kasse steht deshalb unter besonderer Beobachtung der Aufsichtsbehörde Bafin. Wie steht es wirklich um die Pensionskassen? Lesen Sie dazu unser Interview mit Georg Thurnes von der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba)

Weitere Informationen

www.bmas.de
Arbeitsministerium: Novelle Betriebsrentengesetz

www.psvag.de
Pensionssicherungsverein

www.protektor-ag.de
Protektor AG – Sicherungsfonds für die Lebensversicherer

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