Ihre-Vorsorge Logo

Pensionskassen: Besserer Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers

Rettungsschirm Pensionssicherungsverein: Eine Änderung des Betriebsrentengesetzes macht nun die Mitgliedschaft für Pensionskassen zur Pflicht

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ältere Frau liest einen Brief. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

Berlin (bd). Betriebsrentner sollen von 2022 an besser vor den Folgen einer Insolvenz ihres Arbeitgebers geschützt werden. Dazu hat nun nach dem Bundestag auch der Bundesrat die Änderung des Betriebsrentengesetzes gebilligt.

Die Novelle verpflichtet Arbeitgeber, Versorgungsansprüche über den Pensionssicherungsverein (PSV) abzusichern, wenn sie eine Betriebsrente über eine Pensionskasse organisieren. Der Schutzschirm deckt auch bestehende Betriebsrenten und Anwartschaften ab.

Pensionssicherungsverein bietet Schutz, aber nicht für alle

Gerät eine Pensionskasse in finanzielle Not, kann sie womöglich ihre Leistungen nicht mehr erbringen. In diesem Fall steht der Arbeitgeber in der Pflicht. Er muss Rentenkürzungen mit eigenen Mitteln ausgleichen, so dass Betriebsrentnern kein Nachteil entsteht. Heikel wird es, wenn der Arbeitergeber selbst in die Insolvenz schlittert.

Das Problem: Zwar gibt es den Pensionssicherungsverein (PSV), der Betriebsrentner vor Verlusten bei ihrer Altersversorgung schützen soll. Doch so genannte regulierte Pensionskassen, vor allem Firmenpensionskassen, waren bislang nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet. Im Ernstfall würde sich nach der alten Gesetzeslage für viele Betriebsrentner der Rettungsschirm des PSV erst gar nicht öffnen.

Neues Gesetz macht Mitgliedschaft zur Pflicht

Mit der Novelle schließt der Gesetzgeber nun diese Lücke und zwingt auch regulierte Pensionskassen unter den Schutzschirm des PSV. Ausgenommen sind weiterhin Pensionskassen, die die Versorgungsansprüche bereits über den Schutzschirm „Protektor“ der privaten Lebensversicherungen absichern. Auch Pensionskassen in Form einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifpartien bleiben außen vor. Hier liegt die Verantwortung bei den Sozialpartnern, Schutzvorkehrungen zu treffen.

Niedrigzinsen belasten Pensionskassen

Pensionskassen leiden seit längerem besonders stark unter den niedrigen Zinsen. Rund jede vierte Kasse steht deshalb unter besonderer Beobachtung der Aufsichtsbehörde Bafin. Wie steht es wirklich um die Pensionskassen? Lesen Sie dazu unser Interview mit Georg Thurnes von der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba). 

Weitere Informationen

www.bmas.de
Arbeitsministerium: Novelle Betriebsrentengesetz

www.psvag.de
Pensionssicherungsverein

www.protektor-ag.de
Protektor AG – Sicherungsfonds für die Lebensversicherer

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Die Energiepreise sind hoch. Doch wer ungedämmte Heizungsrohre isoliert, kann seine Kosten erheblich senken. Das zeigt eine Modellrechnung.

Time
2 Minuten

Große Unterschiede bei steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen: Pro Kopf wird im Westen mehr als viermal so viel über den Freibeträgen vererbt und verschenkt wie im Osten.

Time
6 Minuten

Eine neue Heizung spart langfristig Kosten – doch wie lässt sich der Austausch solide finanzieren? Fachleute geben Tipps zu Förderungen und Krediten.

Time
2 Minuten

Viele Verbraucher würden gerne noch häufiger mit Karte oder Smartphone zahlen. Doch manche Geschäfte oder Restaurants nehmen nur Bargeld. Ein Vorstoß des Finanzministers kommt bei Volksbanken gut an.

Time
3 Minuten

Zu Beginn des Iran-Kriegs schossen die Heizölpreise in die Höhe. Im Sommer gaben sie etwas nach – und legten dann im September noch einmal kräftig zu. Was sollten Ölheizungsbesitzer jetzt tun?

Time
4 Minuten

Der Iran-Krieg hat das Leben in Deutschland so stark verteuert wie seit fast drei Jahren nicht. Der neue Tankrabatt dürfte für etwas Entlastung sorgen – allerdings nur kurzfristig.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026