Berlin (aba/sth). Der Dachverband der Anbieter von betrieblicher Altersversorgung (aba) begrüßt den Regierungsentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz. "Die geplanten Änderungen können ein Stück weit helfen, die Betriebsrenten zu stärken und die Verbreitung zu erhöhen", sagte der aba-Vorsitzende Georg Thurnes am Wochenende bei der Vorstellung der Stellungnahme des Verbandes zu dem vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf.
“Optionsmodelle, das zeigen die Erfahrungen im Ausland, sind in der Lage, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern”, sagte Thurnes. Es sei daher richtig, “dass in Zukunft auch bei uns mehr Betriebe eine automatische Entgeltumwandlung für ganze Belegschaften rechtssicher vereinbaren können”. Der Regierungsentwurf sehe allerdings als Voraussetzung vor, dass sich der Arbeitgeber mit einem 20-prozentigen Zuschuss beteiligen müsse. “Hierfür fehlt ein sachlicher Grund”, so Thurnes. “Wir fürchten, dass daran viele solcher Modelle scheitern werden. Hier muss nachgebessert werden.”.
Auch Tarifverträge für andere Gewerkschaften sollen gelten
In Zukunft soll in einem Arbeitsvertrag ein nicht einschlägiger Tarifvertrag über ein Sozialpartnermodell auch dann in Bezug genommen werden können, “wenn das Arbeitsverhältnis in den Organisationsbereich einer Gewerkschaft fällt, die das Sozialpartnermodell trägt”, erläuterte der aba-Chef. Damit bleibe es zwar beim Tarifvorbehalt, aber es werde die Möglichkeit geschaffen, auf der Basis beiderseitiger Freiwilligkeit auch über die Einbeziehung tariffremder Arbeitnehmer zu entscheiden. "Im Detail wird man die eine oder andere Regelung noch anpassen müssen. Aber jetzt kommt es vor allem auf die (potentiell) Beteiligten an, ob die attraktiven Sozialpartnermodelle Fahrt aufnehmen", betonte Thurnes.
“Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat mit dem Paragrafen 100 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ein neues, höchst erfolgreiches steuerliches Fördermodell zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung speziell für Geringverdiener eingeführt”, sagte Thurnes. Es sei deshalb gut, dass künftig die relevante Einkommensgrenze jährlich im Umfang der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ansteigen solle. Es sei aber “bedauerlich", dass es keine Anreizverbesserung für Arbeitgeber gebe - denn die Förderquote bleibe bei 30 Prozent, sagte der aba-Chef. "Wir hoffen auf bessere Staatsfinanzen und eine klare Priorisierung der betrieblichen Altersversorgung beim erforderlichen Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge für Arbeitnehmer", so Thurnes.
Mehr Reformelan wäre wünschenswert
“Die geplante Betriebsrentenreform enthält viele sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)", ergänzte Thurnes. “Etwas mehr Reformelan wäre aber wünschenswert gewesen.” So finde sich wieder einmal in einem Reformpaket zur Betriebsrente nichts zur Verbesserung der Direktzusage - dem immer noch bedeutendsten Durchführungsweg der bAV. Die ertragssteuerliche und handelsbilanzielle Bewertung von Direktzusagen “müsse dringend angepasst und so weit wie möglich vereinheitlicht werden”, forderte Thurnes.
"Enttäuschend ist auch, dass immer von Entbürokratisierung gesprochen wird, aber den Worten kaum Taten folgen. Die Verwaltungserleichterungen beim Pensionssicherungsverein sind gut. Schlecht ist, dass wir immer noch keinen Gleichklang haben zwischen den Schriftformerfordernissen im Nachweisgesetz und im Steuerrecht", bemängelte Thurnes - “obwohl das den Staat nichts gekostet hätte”. Die Unternehmen könnten aber viel einsparen. Es bleibe daher bei der Forderung seines Verbandes, dass die betriebliche Altersversorgung digitaler werden müsse, so der aba-Chef.
