Ihre-Vorsorge Logo

Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Betriebsrentnern

Rechte aus einer Betriebsvereinbarung verjähren nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerpaar schaut am Küchentisch zusammen Dokumente an. Bild: IMAGO / Panthermedia / WavebreakmediaMicro

© Nicht definiert

Erfurt (iv). Wer eine Betriebsrente aufgrund einer Betriebsvereinbarung bezieht, kann mögliche Fehler bei der Berechnung auch noch nach Jahrzehnten beanstanden. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil (4 AZR 246/20) entschieden, dass Rechte aus einer Betriebsvereinbarung nicht verjähren.

Geklagt hatte ein Mann, der seit 1955 bis 2003 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war und bereits seit 2004 eine Betriebsrente bezog. 1979 war in einer Betriebsvereinbarung ein Rentenanspruch von 0,4 Prozent des Einkommens für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit vereinbart worden. Der Anspruch wurde jedoch 1988 in einer neuen Vereinbarung auf 0,2 Prozent gesenkt.

Der Mann war der Meinung, die Betriebsrente müsse auf Basis der ursprünglichen 0,4 Prozent neu berechnet werden, da die Kürzung 1988 unbegründet war und somit unwirksam sei. Der Arbeitgeber sah das anders und argumentierte, ein möglicher Anspruch sei verjährt. Die Vorinstanzen hatten dem Arbeitgeber Recht gegeben.

Teilerfolg vor dem Bundesarbeitsgericht

Mit seiner Revision vor dem Bundesarbeitsgericht errang der Mann nun einen Teilerfolg. Die Erfurter Richter urteilten, dass Rechte aus Betriebsvereinbarungen nicht dem Grundsatz der Verwirkung unterliegen. Dem stehe das Betriebsverfassungsgesetz entgegen (§77 Absatz 4 Satz 3). Der Mann darf also zumindest verlangen, dass seine Ansprüche überprüft werden. Ob er am Ende tatsächlich eine höhere Rente bekommt, ist aber ungewiss. Da die Vorinstanzen nicht in der Sache entschieden haben, verwiesen die Erfurter Richter den Fall an das Saarländische Landesarbeitsgericht zurück.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Das neue Altersvorsorgedepot kombiniert die staatliche Förderung mit einer Geldanlage am Kapitalmarkt. Riester-Sparer könnten in das neue Fördersystem wechseln. Das sollte man klug abwägen.

Time
2 Minuten

Ob Eigenheim oder Wohnung: Viele Menschen wollen in die eigenen vier Wände. Doch stark steigende Bauzinsen machen bei vielen die Rechnung zunichte. Und Kredite könnten noch teurer werden.

Time
2 Minuten

Der erste Arbeitsvertrag bringt das erste regelmäßige Einkommen. Schon früh einen kleinen Teil davon in die Altersvorsorge zu stecken, kann sich langfristig auszahlen.

Time
2 Minuten

2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon unberührt. Das können Sie tun.

Time
3 Minuten

Die Bundesregierung will mit der Frühstartrente Eltern bei der privaten Altersvorsorge für ihre Kinder unterstützen. Das sieht der Gesetzentwurf im Detail vor.

Time
5 Minuten

Der Wettbewerb um Sparer in Deutschland zieht an: Ausländische Geldhäuser, Digitalbanken und etablierte Häuser locken mit hohen Zinsen. Sparer profitieren – wenn sie das Kleingedruckte beachten.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026