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Mit zehn Euro ab sechs Jahren in den Aktienmarkt einsteigen

Mit einem staatlichen "Kinderstartgeld" hoffen die Wirtschaftsweisen, die Vorteile des Aktiensparens frühzeitig bekannt zu machen. Durch die gewonnenen Erfahrungen könnte auch der Lebensabend besser abgesichert werden.

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Drei Euromünzenstapel mit kleinen Baumschößlingen obenauf, dahinter in weiß gezeichnet ein steigender Aktienkurs für nachhaltige Geldanlagen.

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München (tö). Ein staatliches Kinderstartgeld in Höhe von monatlich zehn Euro für die Einzahlung in einen weltweit anlegenden Aktienfonds soll Kindern und Jugendlichen helfen, möglichst früh erste praktische Erfahrungen an den Kapitalmärkten zu machen und die Finanzkompetenz von Eltern verbessern. Das hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (bekannt als „Wirtschaftsweise“) vorgeschlagen. Der Sachverständigenrat wird sein neues Jahresgutachten 2024/25 am 13. November 2024 an die Bundesregierung übergeben.

Kinderstartgeld: So soll es funktionieren 

  • Jedes Kind ab dem sechsten Geburtstag erhält das Kinderstartgeld, sofern das Kind beziehungsweise die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben. 
  • Ein kleiner monatlicher Betrag, als Beispiel nennen die Wirtschaftsweisen zehn Euro, soll automatisch zwölf Jahre lang monatlich in „einen liquiden, breit gestreuten Fonds mit hohem Aktienanteil und niedrigen Kosten“ fließen. Dies ermögliche „im langen Anlagehorizont am Kapitalmarkt eine solide Rendite bei geringem Risiko“.
  • Falls die Eltern nicht selbst entscheiden wollen, welchen der möglichen Fonds sie nehmen wollen, wird das Geld in einen Fonds mit einem Aktienanteil von 100 Prozent eingezahlt. 
  • Während der Ansparphase sind Auszahlungen „grundsätzlich nicht zulässig“.
  • Ist das Kind volljährig, also 18 Jahre alt geworden, kann die angesparte Summe „ohne Zweckbindung“ ausgezahlt werden. Das Programm solle „nicht in erster Linie dem Vermögensaufbau dienen“, teilte der Rat mit.
  • Nach den Vorstellungen der Sachverständigen soll Kinderstartgeld aber so gestaltet werden, dass es sich mit einer künftig reformierten Riester-Rente verbinden lässt, „damit Anspruchsberechtigte den Fonds weiter besparen können“. 

Moderate Kosten für den Staat

Die Kosten für das Kinderstartgeld seien „moderat“, so der Rat. Werden schrittweise alle Kinder in das Programm einbezogen, verursacht das Programm nach den Berechnungen der Ökonomen Kosten für den Bundeshaushalt in Höhe von 91 Millionen Euro im ersten Jahr. Die Ausgaben erhöhen sich demnach schrittweise auf langfristig etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Wie der Rat weiter mitteilt, muss die Anspardauer „hinreichend lang sein, damit Kinder (und deren Eltern) verschiedene Finanzzyklen erleben und von den Vorteilen einer breit gestreuten Anlage profitieren“. Eine Simulationsrechnung des Wirtschaftsrates ergab, dass der Wert des Portfolios nach zwölf Jahren mit einem Aktienanteil von 100 Prozent deutlich besser abschneidet als bei einem Aktienanteil von 50 Prozent. 

Bildungsprogramme zur Begleitung

Die Wirtschaftsweisen schlagen vor, das Kinderstartgeld durch bildungspolitische Programme an Schulen und mit Finanzbildungskursen zu begleiten. Dazu müssten aber auch Lehrkräfte geschult werden, „um die Anlagemöglichkeiten des Kinderstartgelds zu erklären“. Ausführlich dargestellt sind die Ideen des Rates im neuen „Policy Brief“ vom Oktober 2024. Die Wirtschaftsweisen haben damit ihren Vorschlag für ein Kinderstartgeld aus dem Jahresgutachten 2023/24 weiter konkretisiert. 

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