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Rente: Arbeitnehmervertreter fordern Erwerbstätigenversicherung

Bei einer Tagung zur geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige waren sich Gewerkschafter und Arbeitnehmerkammern einig, dass viele Unternehmer für eine ausreichende Vorsorge zu wenig Geld hätten.

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Besprechung zwischen Mann und Frau im Büro mit Unterlagen. Bild: IMAGO / Westend61 / Florian Küttler

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Berlin (ak/sth). Die Arbeitnehmerkammern Bremen und Saarland sowie Gewerkschaftsvertreter haben sich für den Umbau des deutschen Rentensystems zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgesprochen. Bei einer gemeinsamen Konferenz zu der von den Ampel-Parteien geplanten Altersvorsorgepflicht von Selbstständigen waren sich die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter am Dienstag in Berlin einig, viele Unternehmerinnen und Unternehmer hätten den Wunsch, “Teil eines verpflichtenden und solidarischen öffentlichen Sicherungssystems zu sein”. Zudem verfügten Selbstständige größtenteils nicht über genügend Geld, um gut privat für das Alter vorsorgen zu können, hieß es.  

„Eine Anfang 2023 gemeinsam mit der Arbeitskammer des Saarlandes und dem DGB durchgeführte repräsentative Umfrage hat ergeben, dass über 80 Prozent der Selbstständigen eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen wollen“, erklärte Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen, vor den Konferenzteilnehmern. Und weiter: „Ein solidarisches Rentensystem, in das alle einzahlen und von dem alle Arbeitenden profitieren, sorgt dauerhaft für sichere Alterseinkommen sowohl für Beschäftigte als auch für Selbstständige.“ 

Karin Schulze Buschoff vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf und Sozialrechts-Experte Daniel Ulber von der Universität Halle-Wittenberg wiesen in ihren Vorträgen auf grundlegende Nachteile hin, wenn wie geplant nur “neue” Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichtet würden - und dies zudem nach einer Karenzzeit von zwei Jahren. Beide Fachleute plädierten für eine einheitliche und lückenlose gesetzliche Absicherung. 

Plädoyer für eine lückenlose gesetzliche Absicherung

Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, schloss sich dem an: „Wenn nur nach einer neuen Gründung und dann auch erst nach zwei Jahren zur Vorsorge verpflichtet wird, werden die Lücken sicherlich nicht ausreichend geschlossen werden. Der Gesetzgeber sollte unbedingt auf solche Ausnahmen verzichten, auch um Ungleichbehandlungen zwischen Selbstständigen zu verhindern.“

Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, ergänzte: „Auf keinen Fall sollte eine Ausstiegsoption (Opt-Out) aus dem gesetzlichen System kommen, mit dem sich die private Versicherungswirtschaft ihre Rosinen aus dem Kuchen picken kann. Eine starke und stabile Sozialversicherung braucht alle Erwerbstätigen ohne Ausnahme! Nur so können alle Risiken wie Alter, Erwerbsminderung oder niedrige Einkommen angemessen und solidarisch abgesichert werden.“

Die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geeinigt - allerdings mit der Möglichkeit, mithilfe eines sogenannten Opt-out von der gesetzlichen in eine private Rentenversicherung wechseln zu können. Zudem sollen den Regierungsplänen zufolge nur neue Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichtet werden.

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