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Verband: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz zielt in die richtige Richtung

Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung stellt sich hinter die Regierungsabsicht, dass Unternehmen für ganze Belegschaften eine automatische Entgeltumwandlung vereinbaren dürfen.

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Puzzle mit Motiv Geldscheine und Münzen, dazwischen eine blaue Lücke mit Aufschrift Betriebliche Altersvorsorge.

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Berlin (aba/sth). Der Dachverband der Anbieter von betrieblicher Altersversorgung (aba) stellt sich hinter den in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz. "Die geplanten Änderungen können wichtige Impulse für die dringend notwendige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung geben. Das gilt vor allem für die bessere Nutzbarkeit des Sozialpartnermodells und die Förderung von Beziehern niedriger Einkommen", erklärte der aba-Vorsitzende Georg Thurnes jetzt in Mannheim. Auch die geplanten Änderungen im Aufsichtsrecht für Pensionsfonds und Pensionskassen seien “erfreulich und zielführend”. 

Die seit der Veröffentlichung des Regierungsentwurfs im Juli vorgenommenen Überarbeitungen blieben aber “hinter unseren Erwartungen zurück”, stellte Thurnes klar. So würden nicht alle Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastungen genutzt. “Wir freuen uns daher sehr, dass der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme, der eine Anlage zum Gesetzentwurf ist, empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinanwartschaften von bisher 1 Prozent auf 2 Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Die neu vorgesehene Abfindung mit Zustimmung des Arbeitnehmers “sollte für Renten möglich sein, die bis zu 4 Prozent (statt 2 Prozent, d. Red.) der monatlichen Bezugsgröße betragen würden”, betonte Thurnes.

Keine Sonderzahlungen vor dem 50. Lebensjahr  

Positiv an dem aktuellen Gesetzentwurf bewertet die aba zudem eine geplante Änderung an der Möglichkeit, Sonderbeiträge zur Vermeidung von Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn zu zahlen. Die Klarstellung, dass ein berechtigtes Interesse für einen "Rückkauf" von Frühverrentungsabschlägen vor Vollendung des 50. Lebensjahrs nicht bestehen könne, verhindere eine ausufernde Nutzung dieser Regelung, die zu Lasten einer angemessen breiten Streuung der Vorsorge über alle drei Säulen hinweg ginge. "Wir brauchen keine neue Höherversicherung in der gesetzlichen Rente, wir brauchen eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung", forderte Thurnes.

Die generelle Ausrichtung der Reform ist aus Sicht der aba positiv: Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung müsse “quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden”, so Thurnes. Dass hierbei, anders als bei vielen Vorschlägen auf der EU-Ebene aus jüngerer Zeit, den grundlegenden Zusammenhängen der betrieblichen Altersversorgung “stimmig Rechnung getragen wird, ist zu begrüßen”, erklärte der aba-Vorsitzende.

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