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VZ: Geplante Reform der privaten Altersvorsorge macht nichts besser

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Der Verkauf von Vorsorgeprodukten kann weiter von der Höhe der Provision abhängen.

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Spielfiguren vor und auf Holzklötzchen mit der Aufschrift: Altersvorsorgee.e.

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München (tö). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Regierungskonzept für die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge scharf kritisiert. „Der Referentenentwurf löst sein Versprechen, die geförderte private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, flexibler, einfacher und transparenter zu gestalten (…) nicht ein“, heißt es in einer Stellungnahme, die die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. Von dem Entwurf werde kein Impuls ausgehen, „der den Wettbewerb um die beste Beratung und die besten Produkte steigert“. 

Alternativen zur Riester-Rente

Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf soll den Weg für Alternativen zu der als unrentabel und zu teuer geltenden Riester-Rente freimachen. Im Finanzausschuss des Bundestags dürfte dazu bald eine Anhörung stattfinden, ein Termin stand dazu Anfang dieser Woche aber noch nicht fest. 

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale werde eine Umsetzung des vorgelegten Entwurfes nichts daran ändern, „dass die Beratung überwiegend auf dem provisionsorientierten Verkauf von Vorsorgeprodukten beruht“. Trotz der vorgesehenen gesetzlichen Änderungen werde es dabei bleiben, „dass den Vorsorgesparern die Produkte verkauft werden, an denen die Verkäufer am meisten verdienen, die aber nicht den Bedarf der Vorsorgesparer:innen decken“. Schließlich ändere sich nichts daran, dass zum Beispiel Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die zusätzlich für das Alter vorsorgen müssten, nicht erkennen können, ob Finanzberater ihren Informationsvorsprung zum Nachteil der Verbraucher ausnutzen und zum Beispiel „Produkte nach der Höhe der Provision auswählen“. 

Im Einzelnen kritisieren die Verbraucherschützer:

  • Die geplante Maßnahme, die Abschlusskosten von Altersvorsorgeverträgen künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit zu verteilen, „ändere nichts an der Höhe der Abschlusskosten, sondern nur an deren zeitlichen Verteilung“. Anbieter hätten so „keinen Anreiz, die Kosten zu senken“. Die Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5 Prozent pro Jahr sei nur auf das Standarddepot begrenzt und entspreche ohnehin in seiner Höhe lediglich dem bisher branchenüblichen Kostensatz. „Damit wird die Altersvorsorge keineswegs kostengünstiger.“
  • Die vorgesehene Pflicht zur Angabe von Effektivkosten als Prozentsatz, um den die jährliche Rendite gemindert wird, trage nicht zur Transparenz bei, „sondern verschleiert und verharmlost die tatsächlichen Effekte von Kosten auf die Altersvorsorge. Ohnehin ist die Kostenkennziffer unvollständig, wenn sie die Kosten der Rentenbezugsphase außer Acht lässt“. 
  • Für die unteren Einkommensgruppen sehe der Entwurf zwar vor, die Förderbedingungen zu vereinfachen. Er mache aber „keinen einzigen Vorschlag wie das Ziel der Erhöhung des Verbreitungsgrades gerade in den unteren Einkommensgruppen, denen schon heute das Geld für die Altersvorsorge fehlt, erreicht werden soll“.

Altersvorsorge nach schwedischem Vorbild?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schlägt stattdessen vor, einen ausschließlich an Verbraucherinteressen ausgerichteten Vorsorgefonds wie in Schweden einzuführen. Dort hätten die Sparerinnen und Sparer trotz zweier Börsencrashs seit mehr als 20 Jahren Renditen von über zehn Prozent pro Jahr erzielen können. 

Die Verbraucherschützer verweisen auf die minimalen Kosten des schwedischen Aktienfonds AP7. Diese bewirkten, „dass 99 Prozent der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparenden ankommen“. Ein Kostensatz von 1,5 Prozent, wie in Deutschland oft der Fall, führe hingegen dazu, „dass lediglich 53% der Kapitalmarkterträge bei den Vorsorgesparenden ankommen“ (Annahme der Berechnung: Sparplan über 40 Jahre Laufzeit, Rendite vor Kosten von fünf Prozent pro Jahr, Effektivkosten AP7: 0,07 Prozent pro Jahr). 


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