München (tö). Kaum hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt, gibt es bereits wieder Kritik, sowohl von der Versicherungswirtschaft wie auch von den Verbraucherzentralen. Die Kritik der Versicherer entzündet sich vor allem daran, dass neben der klassischen lebenslangen Rente künftig auch zeitlich befristete Zusatzrenten gefördert werden können, sofern sie mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hält es aber für entscheidend, dass eine neue Zusatzrente „bis zum Lebensende trägt – sonst drohen Versorgungslücken und wachsende Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme“.
Riester-Rente gilt als kompliziert und wenig effizient
Die Reform soll laut Bundesfinanzministerium dazu beitragen, „ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten mit höheren Renditemöglichkeiten zu unterbreiten, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht“. Die Riester-Rente gilt dafür mittlerweile als zu kompliziert, zu teuer und zu wenig effizient.
Der GDV verweist darauf, dass zusätzliche Chancen auf höhere Renditen nicht zulasten der Sicherheit im hohen Alter gehen dürften. „Wenn Zahlungen bereits mit 85 enden, steht ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge da. Viele Menschen erreichen heute 90 oder 95 Jahre“, heißt es bei dem Verband. Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisierte, „dass bei einem Ende der Auszahlungen bereits mit 85 Jahren ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge verbleibt“. Der Versicherungswirtschaft geht es bei dieser Kritik natürlich auch um ihr Geschäft und die Provisionen, die in der Auszahlungsphase beim Abschluss von Zusatzrentenverträgen bis zum Lebensende fällig werden können.
Kritik am Kostendeckel von 1,5 Prozent
So kritisiert der BVK ebenfalls die Einführung eines Standardprodukts mit einem Kostendeckel von maximal 1,5 Prozent pro Jahr für die Vertriebsvergütung, Verwaltungskosten sowie die Fondskosten. Den Versicherungskaufleuten passt auch nicht, dass die Abschlusskosten künftig auf die gesamte Vertragszeit verteilt werden, „obwohl wir den größten Aufwand beim Vertragsabschluss haben. Das würde dazu führen, dass wir für unsere Beratungsleistungen erst nach Dekaden vergütet werden“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz. Bislang ist es den Versicherern erlaubt, die Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre zu verteilen. Ähnliche Kritik kommt vom Vermittlerverband AfW und vom Bundesverband der Vermögensberater.
Verbraucherschützer: Staat holt sich Förderung bei Rentnern zurück
Nicht zufrieden mit dem Entwurf sind aber auch die Verbraucherzentralen. Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sprach in einem Interview mit capital.de von einer „Mini-Reform“ und einem „Herumdoktern an der gescheiterten Riester-Rente“. Kritisch sieht Nauhauser die weiter bestehende Besteuerung in der Auszahlungsphase der geförderten privaten Altersvorsorge. „Alles, was man hier anspart, unterliegt im Rentenalter in voller Höhe der persönlichen Einkommenssteuer. Der Staat holt sich dann also die sogenannte Förderung über die Steuerabzüge zumindest teilweise wieder zurück“, sagte der Finanzexperte.
Verrentungspflicht als Verbesserung “für ETF-Sparer”
Dass beim Altersvorsorgedepot teure Kapitalgarantien und Verrentungspflichten bis zum Lebensende wegfallen können, bezeichnet Nauhauser als Verbesserung, „aber nur für diejenigen, die Riestern bisher als zu konservativ empfunden haben und eigentlich lieber mit ETFs vorsorgen würden“. Das Grundproblem sei dadurch nicht gelöst. „Die meisten Verbraucher lassen sich von ihrer Bank, der Sparkasse, vom Versicherungsvertreter oder vom Strukturvertrieb beraten – mitunter am Couchtisch. Und hier wird weiterhin das verkauft werden, was hohe Provisionen bringt. Also teure Rentenversicherungsprodukte und eben keine ETF-Sparpläne“, sagte Nauhauser.
Scharf kritisierte er auch den Kostendeckel von höchstens 1,5 Prozent pro Jahr. Das sei kein Deckel, „sondern entspricht ziemlich genau dem, was heute im Markt ohnehin üblich ist“. Nauhauser verweist auf den viel gelobten schwedischen Staatsfonds, der derzeit nur rund 0,05 bis 0,07 Prozent an jährlichen Gebühren einnehme – also ein Dreißigstel dessen, was in Deutschland erlaubt wäre. Von der möglichen Rendite eines Altersvorsorgedepots werde deshalb hierzulande viel weniger bei den Sparenden ankommen.
- https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/nachrichten/riester-reform-regierungsentwurf-enthaelt-neues-altersvorsorgedepot
- https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/nachrichten/bgh-kassiert-kosten-klausel-in-riester-vertrag
- https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/private-vorsorge/fondssparplan-bequem-sparen-fuer-die-altersvorsorge
