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Lebensversicherung verkaufen: Lohnt sich das?

Wer sich von seiner Lebensversicherung trennen will, muss sie nicht kündigen. Ein Verkauf ist meist die bessere Lösung – wenn die Bedingungen stimmen.

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Frau mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Lebensversicherung kündigen: Warum lohnt sich das meist nicht?

Bei einer Kündigung zahlt Ihre Versicherung nur den sogenannten Rückkaufswert aus. Dieser wird bei Verträgen vor und ab 2008 unterschiedlich ermittelt.

  • Bei Verträgen ab 2008 muss der Rückkaufswert vom Gesetz her dem Deckungskapital entsprechen, das sich aus eingezahlten Beiträgen zuzüglich Zinserträgen und Überschüssen abzüglich sämtlicher Kosten ergibt. Häufig zieht der Versicherer davon aber eine Stornogebühr ab.
  • Zu Verträgen vor 2008 hatte der Bundesgerichtshof mehrere Urteile fällen müssen. Grob gesagt, muss hier mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten ausbezahlt werden.
Seit 2018 muss der Rückkaufswert der jeweiligen Police auf der jährlichen Standmitteilung verpflichtend angegeben werden. Zudem können Sie ihn jederzeit aktuell beim Versicherer erfragen. Dazu genügen in der Regel ein Anruf beim Berater oder ein formloses Schreiben.

Rückkaufswert ist oft gering


In den ersten Jahren kann der Rückkaufswert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen, da von diesen zunächst die Abschlusskosten beglichen werden. Wann und ob der Rückkaufswert positiv wird, hängt davon ab, wie hoch der Garantiezins ist, wie schnell der Versicherer Überschüsse erwirtschaftet und wie hoch die Verwaltungskosten sind.

Lebensversicherung verkaufen bringt oft mehr

In den vergangenen Jahren hat sich ein so genannter Zweitmarkt entwickelt mit spezialisierten Anbietern, die gezielt Lebensversicherungen aufkaufen und weiterführen. Diese versprechen Aufschläge von bis zu 15 Prozent auf den Rückkaufswert und die schnelle Auszahlung des Kaufpreises in einer Summe. Der individuelle Aufschlag hängt stark von der Attraktivität der Police ab.

Experten rechnen in der Praxis eher mit durchschnittlichen Aufschlägen zwischen zwei und fünf Prozent.

Richtigen Ankäufer finden

  • Holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen diese mit Ihrem Rückkaufswert. Sollte Ihnen ein Ankäufer ein attraktives Angebot machen, können Sie recht sicher sein, dass es sich auch für Sie lohnen würde, die Police weiterzuführen.
  • Auch beim Versicherungsankauf sind unseriöse Anbieter unterwegs. Der Ankäufer sollte für die Prüfung des Vertrags keine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die Abwicklung sollte auch über einen Treuhänder möglich sein.

Welche Bedingungen müssen für den Verkauf erfüllt sein?

  • Policen müssen meist einen Mindestrückkaufswert haben. Oft liegt die Schwelle zwischen 5000 und 10.000 Euro.
  • Ankäufer setzen oft eine Restlaufzeit voraus, häufig von mindestens fünf Jahren.
  • Der Versicherer muss in der Regel von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin überwacht werden. Von kleineren Versicherern nehmen die Aufkäufer oft nur einen geringeren Anteil an Policen in ihr Portfolio. So streuen sie ihr Risiko besser.

Welche Folgen hat der Verkauf einer Lebensversicherung für mich?

Mit dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung gehen alle Rechte und Ansprüche daraus an den Käufer über, vor allem die Auszahlung am Vertragsende. Sie verzichten auf die weiterlaufende Garantieverzinsung, die Überschüsse und den Schlussbonus.

Der Ankäufer wird neuer Versicherungsnehmer – oder Sie bleiben weiter formal der Versicherungsnehmer. Dies liegt im Ermessen des Versicherers. Falls Sie der Versicherungsnehmer bleiben, korrespondiert der Versicherer weiter mit Ihnen, etwa über die jährlichen Standmitteilungen. Andernfalls endet Ihre Geschäftsbeziehung mit dem Verkauf.

Was passiert beim Verkauf mit Zusatzversicherungen?

Viele Lebensversicherungen enthalten Zusatzbausteine, etwa eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese erlöschen mit dem Verkauf.

Oft besteht die Möglichkeit, daraus eigenständige Policen zu machen. Diese sind allerdings meist etwas teurer. Zudem wird bei manchen Versicherungen eine erneute Gesundheitsprüfung fällig.

Was passiert mit dem Hinterbliebenenschutz?

Der Hinterbliebenenschutz bleibt zwar oftmals erhalten, so das Versprechen der Aufkäufer. Darauf sollten Sie aber ebenfalls nicht mehr bauen.

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhalten die Angehörigen eine bestimmte Todesfallsumme ausgezahlt. Doch von dieser zieht der Ankäufer den bereits gezahlten Kaufpreis ab. Und die Beiträge, die er selbst zwischenzeitlich eingezahlt hat – meist zuzüglich Bearbeitungsgebühr und Zinsen. In der Praxis bleibt daher vom Hinterbliebenenschutz nichts oder kaum etwas übrig.

Welche Steuern werden beim Verkauf einer Lebensversicherung fällig?

Auf vor 2005 abgeschlossene Verträge fällt in der Regel keine Steuer an. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen.
  • Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt.
  • Die Todesfallsumme erreicht mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beträge.
Für ab 2005 abgeschlossene Verträge müssen Sie in der Regel Abgeltungssteuer auf die Erträge zahlen – bei der Auszahlung ebenso wie bei Kündigung oder Verkauf. Beim Verkauf ist der Ertrag die Differenz der eingezahlten Beiträge zum Kaufpreis.

Dabei meldet der Versicherer den Kaufpreis ans Finanzamt, Sie als Verkäufer geben diesen Preis als Kapitalertrag in Ihrer Steuererklärung an.

Gewinn nur zur Hälfte versteuern


Unter bestimmten Voraussetzungen (12/60- beziehungsweise 12/62-Regel) muss der Gewinn nur zur Hälfte versteuert werden – und zwar nicht über die Abgeltungssteuer, sondern über die persönliche Einkommenssteuer. Das ist geregelt im Einkommensteuergesetz, Paragraph 20 Absatz 1 Nummer 6.

Die Bedingungen: Die Lebensversicherung muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein und die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgen, bei ab 2012 geschlossenen Verträgen nach dem 62. Lebensjahr.

Durch die Wahl des Verkaufszeitpunktes lassen sich also Steuern sparen.

Welche Alternativen gibt es zum Verkauf?

Wer seine Lebensversicherung verkauft, verzichtet auf die weitere Verzinsung des bislang angesparten Guthabens, auf eventuelle Überschüsse und den Schlussbonus nach Ablauf. Deshalb sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen und Alternativen in Betracht ziehen.

Beitragsfreistellung – vorübergehend sinnvoll


Sie können vereinbaren, für eine Weile Ihre Beitragszahlungen auszusetzen. Das kann sinnvoll sein, bis sich Ihre finanzielle Situation wieder gebessert hat. Der Nachteil: Die Versicherung kassiert weiter Verwaltungskosten, die den späteren Ertrag schmälern. Vor allem bei älteren, noch gut verzinsten Verträgen schmerzt zudem der Renditeverlust.

Versicherung beleihen – Kredit mit Versicherung als Pfand


Wenn Sie Ihre Versicherungspolice beleihen, erhalten Sie vom Lebensversicherer oder einem spezialisierten Vermittler einen Kredit, für den die Lebensversicherung als Pfand dient. Anders als ein gewöhnliches Annuitätendarlehen ist dieser Kredit endfällig, Er wird also am Ende der Laufzeit komplett zurückgezahlt. Wer mit diesem Gedanken spielt, sollte aber auch ein Annuitätendarlehen als Alternative in Betracht ziehen.

Widerspruch einlegen – und klagen


Möglicherweise wurden Sie beim Abschluss der Lebensversicherung nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt. Dann können Sie auch heute noch Widerspruch einlegen und eine Rückabwicklung verlangen – laut Verbraucherzentrale NRW für sämtliche Verträge seit 1991 und nicht nur für solche bis 2008. Das klingt zunächst attraktiv, schließlich erhält man seine kompletten eingezahlten Beiträge verzinst zurück. Allerdings ist dafür oft eine Klage gegen den Versicherer erforderlich, die in der Praxis nicht immer erfolgreich ist.

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