Vier Prozent des Vorjahreseinkommens ist viel Geld. Doch der Staat hilft, in dem er erlaubt, dass Sparer die staatliche Förderung einrechnen. Der Eigenbeitrag sinkt somit um die Summen der Zulagen.
2. Fehlerquelle: Es kommt auf das Vorjahreseinkommen an
Die Berechnung des Eigenbeitrags richtet nach dem Einkommen im letzten Jahr. Ist das Einkommen in diesem Jahr gesunken, können also erst im nächsten Jahr die Sparbemühungen zurückgeschraubt werden ohne dass die Zulagen gefährdet werden.
3. Fehlerquelle: Nicht alle Einkünfte zählen
Bei Arbeitnehmern zählt nur das rentenversicherungspflichtige Einkommen – nicht die Einkünfte aus Sparanlagen oder Mieteinnahmen. Das Vorjahreseinkommen lässt sich am besten im Summenteil der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ende des Jahres ablesen. In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige erhalten von der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Mitteilungen.
4. Fehlerquelle: Mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen
Als absolute Untergrenze müssen Geringverdiener mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Dieser Mindesteigenbetrag gilt für alle Geringverdiener und Arbeitslose. Beitragsfreie „Null-Verträge“ für verheiratete Partner gibt es nicht mehr. Auch sie müssen nun mindestens 60 Euro pro Jahr in ihre Riester-Rente einzahlen, wenn sie die vollen Zulagen einstreichen wollen.
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Mit wenigen Klicks Eigenbeitrag und staatliche Förderung ausrechnen. - Riester-Rente
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