Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?
Höhe der Riester-Rente: Was die Bundesregierung vorrechnet
Laut dem jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung erhalten Riester-Sparende, die 2023 erstmals die Riester-Rente ausgezahlt bekommen, monatlich 141 Euro. Deutlich höher sind die Beträge für diejenigen, die später die Riester-Rente erstmals beziehen. Für Neurentner und Neurentnerinnen im Jahr 2030 wären es dann schon 258 Euro, im Jahr 2035 sogar 357 Euro.
Tatsächlich dürfte die monatliche Zusatzrente für viele Riester-Sparer deutlich geringer ausfallen. Die Gründe:
- Die Rechnung der Bundesregierung gilt für Durchschnittsverdiener, die seit 2002 den maximal möglichen Anteil ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt haben und deshalb die volle Förderung erhalten. Viele Riester-Sparer schaffen das aber nicht und profitieren deshalb auch nicht vollständig von den Zulagen oder Steuervorteilen.
- Die Bundesregierung kalkuliert mit einer langfristigen Verzinsung der Sparbeiträge von vier Prozent und mit Zinsen von derzeit 2,5 Prozent – Annahmen, die Fachleute als äußerst optimistisch einschätzen. Auch die kalkulierten Verwaltungskosten von zehn Prozent können deutlich höher sein als in der Modellrechnung angenommen.
Für den Sozialbeirat, der die Bundesregierung in Rentenfragen beraten soll, bietet die Modellrechnung deshalb „kein realistisches Bild über die tatsächliche Altersversorgung“
Was bei Riester-Sparern tatsächlich auf dem Konto landet
Wie es wirklich aussieht, zeigen Zahlen der Verbraucherzentralen, die Auszahlungsbescheide auswerten konnten. Demnach beläuft sich die Auszahlung meist zwischen 40 und 200 Euro. Sehr häufig bewegen sich die Beträge aber deutlich unter 100 Euro. Wer zum Beispiel zehn Jahre lang den Höchstbetrag einbezahlt hat, kann jetzt mit 60 bis 80 Euro pro Monat rechnen. Dabei ist aber zu beachten:
- Positiv: Je länger der Vertrag läuft und eingezahlt wird, desto höher die ausgezahlte Zusatzrente. Riester-Sparer, die 2023 in Rente gehen, konnten aber seit Einführung der Riester-Rente 2002 maximal nur 20 Jahre einzahlen, oft waren es sogar viel weniger Jahre. Bei Riester-Sparern, die in jungen Jahren angefangen haben und 25, 30 und mehr Jahre bis zur Auszahlung einzahlen werden, dürfte die Zusatzrente höher ausfallen.
- Negativ: Bei allen Angaben handelt es sich um Bruttobeträge. Die Auszahlung ist noch voll zu versteuern, weil die Riester-Rente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung unterliegt. Zumindest fallen aber laut Stiftung Warentest bei Pflichtversicherten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
Worauf Riester-Sparende vor der Auszahlung achten sollten
Wie hoch die Auszahlung ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab: von der Höhe der eigenen Beiträge, der Dauer der Einzahlung, den Zulagen, den Kosten, die auf die Rendite drücken – und den Erträgen, also davon, wie der Anbieter mit Ihrem Geld gewirtschaftet hat.
Wie viel Geld Riester-Sparer monatlich als Rente erhalten, steht erst mit Beginn der Auszahlungsphase fest. Es gibt aber schon vorher einen Orientierungspunkt: den sogenannten Rentenfaktor. Daran ist abzulesen, welche garantierte Rente der Anbieter pro Monat für 10.000 Euro angesammelten Kapital auszahlen will.
Ein Beispiel der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Bei einem Rentenfaktor von 25 und einem Kapital von 42.000 Euro beträgt die monatliche Rente 105 Euro. Um das Kapital (unverzinst) zurückzuerhalten, müsste die Rente 33 Jahre und 4 Monate gezahlt werden.
Welches Auszahlungsmodell für wen in Frage kommt
Wie die Riester-Rente ausgezahlt wird, ist nicht in Stein gemeißelt. Es gibt verschiedene Varianten. Egal aber, ob Sie in einen Riester-Banksparvertrag, eine Riester-Rentenversicherung oder in einen riestergeförderten Fondssparplan eingezahlt haben, Sie erwerben damit stets einen Anspruch auf eine monatliche und lebenslange Rente. Normalerweise erfolgt die Auszahlung der Riester-Rente mit dem Eintritt in den Ruhestand. In welcher Form und ob überhaupt eine Rente ausgezahlt wird, hängt vom gewählten Auszahlungsmodell ab.
1. Riester-Rente als lebenslange Rente
Sie wollen sich um nichts kümmern, kein Geld selbst anlegen und benötigen jeden Monat ein kleines Zusatzeinkommen. Dann können Sie sich Ihre Riester-Rente einfach ganz klassisch als lebenslange Zusatzrente auszahlen lassen. Sie sollten aber auf jeden Fall einmal vorher ausrechnen, wie lange es dauert, bis Sie über die Auszahlungen den Betrag wieder hereingeholt haben, den Sie über Jahre und Jahrzehnte eingezahlt haben. Daran können Sie erkennen, wie fair und wie rentabel für Sie das Verrentungsangebot Ihres Anbieters überhaupt ist.
Wann lohnt sich die lebenslange Rente?
Eine lebenslange Verrentung lohnt sich vor allem dann,
- wenn Ihre Monatsrenten möglichst hoch sind. Je höher die Riester-Rente, desto eher erreichen Sie den Punkt, an dem Sie mehr herausbekommen, als Sie eingezahlt haben.
- wenn Sie noch vor Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung mit Ihrem Vertrag in die Gewinnzone kommen. Leider sind viele Verträge so teuer und so zuungunsten der Sparerinnen und Sparer gestaltet, dass diese erst mit 90, 95, 100 oder noch mehr Jahren mit den Auszahlungen ihr Investment wieder hereinholen.
2. Riester-Rente als Teilauszahlung
Sie können sich auch dafür entscheiden, einen Teil der Auszahlung auf einen Schlag zu kassieren. Hier gibt es Obergrenzen:
- Bis zu 30 Prozent des Gesamtkapitals können Sie bei Verträgen erhalten, die Sie von 2005 an unterschrieben haben.
- Bis zu 20 Prozent des Gesamtkapitals können Sie auf einen Schlag kassieren, falls Sie den Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben.
Nachteile der Teilauszahlung
- Der einmalig gezahlte Betrag verringert die monatliche Riester-Rente, da ja nur noch 70 Prozent Kapitals für die Verrentung zur Verfügung stehen.
- Außerdem ist die Teilauszahlung auf einen Schlag zu versteuern, dadurch geht Ihr persönlicher Steuersatz im Auszahlungsjahr deutlich nach oben.
Trotzdem kann es gute Gründe geben, sich für eine Teilauszahlung zu entscheiden.
Wann lohnt sich die Teilauszahlung?
- Sie brauchen das Geld, zum Beispiel für ein neues Auto, eine lange geplante Reise oder als Notreserve auf dem Tagesgeldkonto.
- Sie sind gesundheitlich angeschlagen, Sie wollen auf jeden Fall sicherstellen, dass Sie zumindest einen Teil des Geldes vorab bekommen, dann sollten Sie die bis zu 20 oder 30 Prozent kassieren – nach dem Motto: Das habe ich schon mal sicher, für den Fall, dass ich nicht so lange wie erhofft lebe.
- Ihr Alterseinkommen ist gesichert. Sie sind nicht auf eine möglichst hohe laufende Riester-Rente angewiesen beziehungsweise es macht Ihnen nichts aus, wenn die Riester-Rente nach der Teilauszahlung schmaler ausfällt.
3. Riester-Rente kündigen
Auf den ersten Blick erscheint es wenig sinnvoll, den Riester-Vertrag vor der Auszahlung aufzulösen. Denn nach einer Kündigung müssen Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Trotzdem kann sich eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen lohnen:
Wann lohnt sich die Kündigung?
- Je höher Ihre Eigenbeiträge sind und je geringer die Zulagen im Verhältnis zum Gesamtguthaben, desto mehr bleibt nach einer Auflösung des Vertrags übrig und desto eher lohnt sich eine Kündigung. Eine Faustregel der Verbraucherzentrale Bayern: Der Vertrag lohnt sich, eine Kündigung ist nicht ratsam, wenn der Eigenanteil höchstens ein Drittel bis die Hälfte des Gesamtguthabens ausmacht. In diesem Fall wäre es ein schlechtes Geschäft, auf die Zulagen nachträglich zu verzichten.
- Wenn die Steuerbelastung im Ruhestand sehr hoch ist. Denn bei gekündigten Riester-Verträgen besteuert das Finanzamt laut Stiftung Warentest nur den Betrag, „der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Vertragsguthaben übrigbleibt“. In vielen Fällen sogar nur die Hälfte des Restbetrags, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre lang bestanden hat und das Kapital erst vom 60. oder bei Verträgen von 2012 an ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird.
4. Riester-Kapital in Wohneigentum stecken
Sie können das angesparte Riester-Kapital auch komplett in selbst genutztes Wohneigentum investieren, etwa um Schulden zu tilgen, Ihre Immobilie zu sanieren oder ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Die Förderung verlieren Sie dadurch nicht. Aber auch das Riester-Geld für Wohneigentum ist zu versteuern, und zwar:
- entweder auf einen Schlag, dann aber nur 70 Prozent der ausgezahlten Summe
- oder der volle Betrag, dann aber gleichmäßig verteilt auf alle Jahre bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.
5. Riester-Kleinstbetragsrente auszahlen lassen
Ist das angesparte Guthaben zu niedrig, zahlt der Anbieter das Geld auf einen Schlag aus. Dabei gibt es bestimmte Grenze zu beachten, die sich jährlich ändern.
Was ist eine Kleinstbetragsrente?
Eine Kleinstbetragsrente liegt vor, wenn sich die monatliche Auszahlung der Riester-Rente nur auf bis zu 33,95 Euro in den alten Bundesländern beziehungsweise 32,90 Euro in den neuen Bundesländern beläuft.
In diesem Fall gibt es das Kapital zurück. Die staatliche Förderung ist in diesem Fall nicht zurückzuzahlen. Das ausgezahlte Geld ist aber zu versteuern.
Laut Stiftung Warentest wenden die Finanzämter aber wie bei Abfindungen die sogenannte Fünftelregelung an. Damit werden Steuerzahler so gestellt, dass der Steuersatz niedriger bleibt, als es die Steuerprogression vorsieht.
Falls es möglich ist, sollten Sie die Auszahlung auf den Beginn des ersten vollen Rentenjahrs verschieben. In der Regel ist Ihr Alterseinkommen geringer als Ihr Einkommen während der Berufstätigkeit. Dann müssen Sie weniger Steuern auf die einmalige Auszahlung zahlen.
Riester-Auszahlung: 4 Beispielfälle
| Fall 1 | Fall 2 | Fall 3 | Fall 4 | |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtguthaben | 24.000 € | 14.000 € | 42.000 € | 12.000 € |
| monatliche Bruttorente | 90 € | 45 € | 105 € | 30 € |
| Eigenbeiträge | 10.000 € | 4.000 € | 36.700 € | 9.500 € |
| Zulagen | 10.000 € | 8.000 € | 3.300 € | 1.500 € |
| Zins- und Fondserträge | 4.000 € | 2.000 € | 2.000 € | 1.000 € |
| Rentenfaktor je 10.000 Euro | 38 € | 32 € | 25 € | 25 € |
| Dauer, bis sich das Guthaben amortisiert hat | 22,22 Jahre | 25,92 Jahre | 33,33 Jahre | 33,33 Jahre |
| Anteil Eigenbeiträge am Guthaben | 42 % | 29 % | 87 % | 79 % |
| Empfehlung | Rente mit Entnahme von 30 Prozent prüfen | Rente mit Entnahme von 30 Prozent prüfen | Kündigung des Vertrags prüfen | Abfindung wegen Kleinst- betragsrente prüfen |
| Quelle: Verbraucherzentrale Bayern, Süddeutsche Zeitung | ||||
Urteil: Riester-Rente darf nicht nachträglich gekürzt werden (27.2.2023)
