Altersvorsorgedepot statt Riester: Wann lohnt sich der Wechsel?
Die Riester-Rente bekommt Konkurrenz: 2027 soll die staatlich geförderte Altersvorsorge einfacher, günstiger und renditestärker werden, mit geringeren Kosten und mehr Freiheit bei der Geldanlage und Auszahlung. Millionen Riester-Sparer müssen deshalb entscheiden, ob sie in die neue Förderung wechseln oder ihren alten Vertrag weiterführen sollen. Wir stellen die wichtigsten Fragen und Antworten vor.
Wie sieht die alte Förderung aus?
Bei der alten Förderung ist das Einkommen entscheidend. Wer bislang in einen staatlich geförderten Riester-Vertrag eingezahlt hat, erhielt eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro – aber nur, wenn der eigene Beitrag ausreichend hoch genug war, um die volle Förderung zu bekommen. Das war der Fall, wenn vier Prozent des eigenen rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riestervertrag eingezahlt werden, maximal 2.100 Euro pro Jahr. Von diesen vier Prozent sind die die staatlichen Zulagen abzuziehen, also die 175 Euro Grundzulage sowie eine Kinderzulage von 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder beziehungsweise 185 Euro für ältere Kinder. Der verbleibende Betrag muss selbst eingezahlt werden. Wer weniger als den so errechneten Mindestbeitrag einzahlt, erhält den staatlichen Zuschuss nur anteilig. Diese komplizierte Rechenarbeit, die viele Sparer überforderte, fällt künftig weg.
Wie funktioniert die neue Förderung?
Bei der neuen Förderung ist anstelle des Einkommens die Sparleistung entscheidend. Geförderte Sparerinnen und Sparer erhalten für jeden eingezahlten Euro 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 360 Euro. Für weitere bis zu 1440 Euro, die eingezahlt werden, gibt es 25 Cent pro Euro. Der maximale Eigenbeitrag, der so gefördert wird, liegt somit bei 1800 Euro pro Jahr. In der alten Förderung waren dies 2100 Euro.
Trotzdem kann unterm Strich die neue Förderung deutlich höher ausfallen: So kann die Grundzulage künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen. Das sind immerhin jährlich 365 Euro mehr als jetzt. Auch bei der Kinderzulage kann mehr herauskommen, weil es nun für alle Kinder bis zu 300 Euro gibt, unabhängig vom Geburtsdatum. Das ist zumindest für Eltern mit gerade erwachsen gewordenen Kindern ein kleiner Aufschlag. Auch bei der neuen Förderung ist jedoch die Höhe der Zahlung an den eigenen Beitrag gekoppelt. Für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro gibt es einen Euro an Kinderzulage zusätzlich, maximal somit 300 Euro pro Kind jährlich.
- Vorteil alte Förderlogik: Eine Teilzeitbeschäftigte arbeitet nur wenige Stunden pro Woche. Entsprechend niedrig ist ihr Verdienst. Wer wenig verdient, konnte bisher aber schon mit einem Eigenbeitrag von fünf Euro im Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr und zum Beispiel zwei Kindern insgesamt 775 Euro (175 + 2 x 300) an Zulagen pro Jahr bekommen.
- Nachteil neue Förderlogik: Künftig müsste die Teilzeitjobberin, wenn sie in die neue Förderung wechselt oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, einen Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr zahlen, also zehn Euro im Monat. Dafür gibt es aber nur 60 Euro Grundzulage plus für jedes Kind 120 Euro Kinderzulage, macht zusammen nur 300 Euro, also 475 Euro im Jahr weniger.
Welche Vorteile bieten die neuen Altersvorsorge-Depots?
Das Bundesarbeitsministerium zählte im Mai 2026 immerhin noch 14,663 Millionen Riester-Verträge. Gekündigte Verträge sind davon abgezogen. Für „gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel“, so das Ministerium werden aber keine Beiträge mehr bezahlt. Trotzdem sollten sich nun alle Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer, egal ob sie noch einzahlen oder nicht, überlegen, ob es sich nicht lohnt, ins neue Fördersystem zu wechseln, rät Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge in der Verbraucherzentrale Bayern. Schließlich haben die alten Riester-Verträge drei entscheidende Nachteile: „Die Kosten sind fast immer hoch, und die Rendite mies, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Außerdem müssen alle Verträge bis zum Lebensende verrentet werden.“ Dies lohne sich für die Versicherten aber in der Regel nicht, „weil man schon steinalt, teilweise über 100 Jahre alt werden muss, um am Ende mehr herauszubekommen, als man eingezahlt hat“.
Die neuen Verträge können hingegen idealerweise drei entscheidende Vorteile aufweisen: Es wird Angebote geben, die nicht nur deutlich geringere Kosten als ein alter Riester-Vertrag haben. „Viele neue Verträge bieten auch höhere Renditechancen, da sie ohne Garantien auskommen können und viel mehr als bisher am Aktienmarkt investieren können“, sagt Larisch. Und für den Experten am wichtigsten: „Die Pflicht zur Zwangsverrentung in der Auszahlungsphase durch eine Rentenversicherung fällt weg.“
Wie hoch sind die Kosten im neuen Altersvorsorgesystem?
Bei sogenannten Standarddepots, die aus Aktien- und Anleihenfonds bestehen werden, dürfen die jährlichen Kosten nicht mehr als 1,0 Prozent des angelegten Kapitals betragen. Bei Direktbanken, die das Depot mit ETFs bestücken, werden sie vermutlich aber deutlich geringer sein, idealerweise unter 0,2 Prozent liegen. Ein solches Standarddepot wird auch der Staat anbieten, verwaltet von einem öffentlichen Träger, wie etwa der Bundesbank. Private Anbieter sollen dabei dem staatlichen Angebot Konkurrenz machen. Nicht-standardisierte Altersvorsorgedepots und jene in Versicherungsform dürfen Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen aber mit höheren laufenden Kosten als 1,0 Prozent pro Jahr offerieren. „Hier heißt es aufzupassen, sind diese doch die Renditekiller schlechthin“, warnt Larisch.
Was sollten Riester-Sparer zunächst tun?
Grundsätzlich gilt: Riester-Altverträge bleiben mit der alten Förderung erhalten, solange kein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Man kann auch nach Angaben des Bundesfinanzministeriums seinen Vertrag behalten und auf die neue Förderung umstellen, wenn man dies trotz möglicher etlicher Nachteile unbedingt möchte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Vorsparer gerade in Web-Seminaren zum Thema Wechsel berät, rät aber erstmal in Ruhe den alten Vertrag durchzuchecken und sich dabei, falls nötig, helfen zu lassen. Dabei sollte es vor allem um diese gehen: Was bekomme ich heute an Zulagen, Steuerersparnis? Wie hoch waren und sind die Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Fondskosten und Depotkosten? Wie wird mein Geld angelegt? Was bekomme ich voraussichtlich in der Auszahlungsphase?
Larisch rät vor allem zunächst die Förderquote zwischen alter und neuer Förderung zu vergleichen, also den prozentualen Anteil, den der Staat durch Zulagen und Steuervorteile im Verhältnis zur Sparleistung trägt. Diese kann sich in der alten Förderung bei Geringverdienern auf mehr als 80 Prozent belaufen, bei Sparern mit durchschnittlichen Einkommen ohne oder nur mit einem Kind auf unter 30 Prozent fallen. Hilfreich beim Vergleich alte und neue Förderung ist der neue Rechner von ihre-vorsorge.de.
Warum sollten Geringverdiener eventuell in der alten Förderung bleiben?
Eine pauschale Empfehlung kann es zwar nie geben, unabhängig vom Einkommen, zumal zwischen der Ansparphase und der Auszahlungsphase unterschieden werden muss. So viel wagt Experte Larisch aber zu sagen: „In der Ansparphase haben Geringverdiener mit mehreren Kindern und einer hohen Förderquote von der alten Förderung deutlich mehr als von der neuen“. Für sie könne es sich lohnen, bis kurz vor der Verrentung nach dem alten Riester-Modell weiter zu sparen. Larisch macht aber eine Einschränkung: „Wer einen teuren Vertrag hat, bei dem die Kosten die Zulagen ganz oder fast auffressen, und noch mehr als ein Jahrzehnt vor dem Ruhestand ist, sollte 2027 trotzdem in ein kostengünstiges, Altersvorsorgedepot wechseln. Die Kosten sollten dabei möglichst nahezu bei null liegen.“
Was sollten Sparer mit höherem Einkommen tun?
Mit steigendem Einkommen und nur einem Kind nähern sich beide Systeme bei der Förderung an. „Liegen die Förderquoten ähnlich hoch, zum Beispiel bei 30 Prozent, empfiehlt sich 2027 ein Wechsel in ein kostengünstiges Altersvorsorgedepot“, rät Larisch. „Dadurch sollte man ein effizienteres und flexibleres Produkt mit niedrigeren Kosten und besseren Renditechancen bekommen“. Dies gelte tendenziell auch für Gutverdiener, die vor allem von den Steuervorteilen der staatlichen Förderung profitieren, egal ob sie im alten oder im neuen System sind. Denn die Beiträge und der Anspruch auf die Zulagen lassen sich nicht nur als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft auch, ob dem Vorsorgesparer ein Steuervorteil zusteht, der über den Zulagenanspruch hinausgeht.
So sehen die Regelungen konkret aus: Bislang konnten geförderte Vorsorgesparer maximal 2100 Euro als Sonderausgaben steuermindernd angeben. Dabei berücksichtigte das Finanzamt neben den Eigenbeiträgen auch den Zulagenanspruch. Künftig kann man maximal 1800 Euro zuzüglich dem Zulagenanspruch geltend machen. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug ist damit künftig höher als bisher; rechnet das Bundesfinanzministerium vor. Er liegt dann zum Beispiel bei einem Single ohne Kinderzulage bei 2340 Euro (1800 plus maximal 540 Euro Grundzulage). Gutverdiener, auch im öffentlichen Dienst, die über die Zulagen hinaus noch Steuergutschriften erhalten, können also im neuen System etwas mehr gefördert sparen.
Finanzexperte Larisch warnt aber: Man sollte den Steuervorteil nicht überschätzen. „Dabei handelt es sich letztlich um eine verschobene Steuerzahlung ins Rentenalter, weil in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert wird, also Einkommensteuer auf die gesamten Auszahlungen fällig ist.“
Wann werden die Steuern fällig?
Schon bisher galt und gilt auch in Zukunft: Während der Ansparphase zwackt das Finanzamt von den Wertsteigerungen und Erträgen in den geförderten Altersvorsorgeverträgen nichts ab – anders als bei nicht geförderten ETF-Sparplänen. In der Ansparphase müssen Sparerinnen und Sparer somit weder eine Abgeltungsteuer noch eine sogenannte Vorabpauschale auf zukünftige Gewinne zahlen.
Besteuert werden die Leistungen aus den geförderten Vorsorgeverträgen erst in der Auszahlungsphase, und das ebenfalls wie bisher mit dem individuellen Einkommenssteuersatz. Nun weisen Anlageberater gerne darauf hin, dass der Steuersatz im Ruhestand in den meisten Fällen niedriger ist als während des Erwerbslebens. Dieser Vorteil ist jedoch gering und kann aber schwinden, wenn Betriebsrenten oder Mieteinnahmen zur Rente obendrauf kommen.
Versicherung oder Fondssparplan: Bei welche Variante ist der Wechsel vor allem ratsam?
Die 9,7 Millionen Sparerinnen und Sparer mit einer Riester-Rentenversicherung sind die größte Gruppe. Sie haben auch mit Abstand im Durchschnitt die teuersten Verträge, wie eine Studie des Vereins Finanzwende zeigt. „Hier ist ein Wechsel in ein kostengünstiges Altersvorsorgedepot in der Regel bereits in der Ansparphase lohnend, es sei denn, der Vertrag wurde bei einem damals sehr günstigen Direktanbieter abgeschlossen“, sagt Larisch.
Niedrigere Kosten und höhere Renditen haben in der Regel die knapp drei Millionen Riester-Fondssparpläne, weil die Anbieter damit schon bisher stärker in Aktien statt in Anleihen investieren konnten. Allerdings müssen auch diese Fondssparpläne die Beitragsgarantie erfüllen. In der Vergangenheit haben die Fondsmanager deshalb in schwierigen Börsenphasen erst Aktien verkauft – und dann zu später wieder auf Aktien umgeschichtet. Das hat die Renditen zum Teil deutlich gemindert. Diese übervorsichtige Vorgehensweise entfällt beim Altersvorsorgedepot ohne Garantien. „Ein Wechsel lohnt sich deshalb auch für diese Gruppe, wenn auch der Effekt weniger groß ist als bei teuren Riester-Rentenversicherungen“, sagt Larisch. Außerdem gibt es noch mehr als 1,4 Millionen Wohn-Riester-Verträgen zur Eigenheimfinanzierung. Wie diese Verträge übertragen werden, ist noch unklar. Wer einen solchen Wohn-Riester bespart, sollte die eigene Konstellation vor einem Wechselantrag zunächst mit seinem Anbieter klären, statt voreilige Entscheidungen zu treffen.
Was spricht für einen Wechsel vor der Verrentung?
Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente, die Anbieter sind verpflichtet, diese Zusatzvorsorge bis zum Lebensende des oder der Versicherten auszuzahlen. Das ändert sich. Wer staatlich gefördert vorsorgt, kann sich künftig entscheiden: entweder für eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende oder für einen befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft, bis das Kapital verzehrt ist. Larisch empfiehlt deshalb vor der Verrentung eines Riester-Vertrags auf jeden Fall noch auf ein gefördertes Altersvorsorgedepot umzusatteln. „Mit der neuen Förderung ist man in der Auszahlungsphase deutlich flexibler, kann sich frei entscheiden, welche Variante man will.“
Außerdem dürften die neuen Verträge auch in der Auszahlungsphase günstiger und lukrativer sein. Hinzu kommt: Wer einen Riester-Banksparplan oder einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen hat und im alten System bleibt, muss womöglich beträchtliche Abschluss- und Vermittlungsgebühren für eine solche Versicherung zahlen, die die Verrentung des Guthabens erst ermöglicht. Ob solche Gebühren erlaubt sind oder nicht, wird derzeit vor Gericht geklärt. Laut Bundesfinanzministerium gibt es aber noch eine andere Wechselmöglichkeit. Demnach kann man seinen alten Vertrag behalten und „im Einvernehmen“ mit dem Anbieter von der Verrentungspflicht abweichen.
Welche drei Optionen bieten sich für einen Wechsel an?
Wer seinen vorhandenen Riester-Vertrag behalten will, kann ihn wie bisher weiterbesparen oder ruhend lassen. Es gilt dann der Bestandsschutz, der Vertrag wird wie bisher gefördert. Wer wechseln will, muss sich also selbst darum kümmern. Für einen Wechsel gibt es drei gängige Möglichkeiten:
- 1. Option: Man wechselt mit seinem bestehenden Riester-Vertrag ausschließlich in die neue Förderung. Dann ändern sich an den Konditionen und Kosten des alten Vertrags nichts. „Das kommt allenfalls für Versicherte in Frage, die einen der wenigen sehr günstigen und gut verzinsten Altvertrag haben und die von der neuen Förderung eindeutig stärker profitieren“, sagt Larisch. Auch müsste der Anbieter dann später einen Auszahlplan erlauben anstelle der in der alten Förderung verpflichtenden lebenslangen Verrentung.
- 2. Option: Man überführt seinen alten Vertrag mit dem angesammelten Guthaben in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung. Die bisherige Förderung ist auch dann selbstverständlich nicht zurückzuzahlen. Laut Bundesfinanzministerium können dabei aber „Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen“. Das ist in jedem Fall besser, als jetzt noch den alten Riester-Vertrag zu kündigen. Dadurch kann man leicht etwa ein Drittel des angesparten Guthabens verlieren, weil der Staat Zulagen und Steuervorteile auf einen Schlag zurückfordert. Wer stattdessen den Altvertrag in ein neues Altersvorsorgedepot überträgt, zahlt vermutlich höchstens ein paar hundert Euro Gebühren und behält jeden Cent der Förderung.
- 3. Option: Man stellt den bestehenden Riestervertrag beitragsfrei und schließt einen neuen AV-Vertrag zu den neuen Förderbedingungen ab, ohne das im bestehenden Vertrag angesparte Vermögen in den neuen Vertrag zu übertragen. Auch das ist möglich. Dazu teilt das Finanzministerium weiter mit: „Mit dem Abschluss des Neuvertrages wechseln Sie in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz für den Altvertrag endet dann.
Wie viel Zeit habe ich für einen Wechsel?
Larisch warnt davor, schon in diesem Jahr zu wechseln. Er rät, sich bis ins nächste Jahr Zeit zu lassen, Angebote zu vergleichen und dabei die Kosten im Blick zu haben. Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt nämlich nur für das staatlich geführte oder die von privaten Anbietern lancierten Standarddepots. Versicherungen und Banken dürfen auch weiter teure Vorsorgeprodukte wie Rentenversicherungen mit aktiv gemanagten Fonds anbieten. Dafür werben sie schon jetzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Standarddepot. Larisch empfiehlt, auf jeden Fall zu warten, bis das staatliche Angebot für ein Standarddepot vorliegt. Das aber könnte, so die Einschätzung mehrerer Fachleute, Anfang 2027 noch nicht, wie zunächst geplant, bereitstehen. Noch arbeitet das Bundesfinanzministerium an der nötigen Verordnung, die alle Details regelt.
- https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/altersvorsorgedepot-vergleich
- https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/nachrichten/die-menschen-leben-deutlich-laenger-als-sie-denken
- https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/nachrichten/neues-altersvorsorgedepot-kosten-koennen-die-staatliche-foerderung-komplett-aufzehren
- https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/nachrichten/zeitungsbericht-start-des-altersvorsorgedepots-verzoegert-sich
