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Rürup-Alternative Riester-Rente

Für Selbstständige mit niedrigen Einkommen ist die Riester-Rente oft eine Alternative – wenn sie Anspruch auf Förderung haben.

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Businessmann umfasst ein transparentes Sparschwein mit 1-Euro-Münzen. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andriy Popov

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Besser für Geringverdiener: Riester-Rente

Selbstständige, die nur niedrige Einkünfte haben und ohnehin nur wenig Spielraum für die Altersvorsorge haben, fahren oft besser, wenn sie zunächst wenigstens eine  Riester-Rente abschließen (soweit das für sie möglich ist). Denn die Rürup-Rente lohnt sich für Gutverdiener vor allem durch den Steuervorteil, eine staatliche Förderung gibt es nicht. Für jüngere Selbstständige, und für Selbstständige mit niedrigerem Einkommen lohnt sich die Riester-Rente dank der staatlichen Zulagen. Das Problem: Viele Selbstständige sind nicht förderberechtigt. Aber manche eben doch. Es gibt drei Wege zur Riester-Förderung.

Staatliche Förderung steigert Rendite

Bei der Riester-Rente bringt in der derzeitigen Niedrigzinsphase vor allem die staatliche Zulage die Rendite. Die Zeitschrift „Finanztest“ geht davon aus, dass die Rendite allein durch die staatliche Zulage je nach Einkommen und Familiensituation zwischen 0,4 und 8,5 Prozent liegt – unabhängig von der Entwicklung der Zinsen und der Aktienmärkte.

Am meisten profitieren demnach Eltern mit geringem Einkommen. Die staatliche Zulage beträgt 175 Euro, wenn Sparer vier Prozent des Bruttogehalts vom Vorjahr in den Riester-Vertrag einzahlen. Von der Summe können sie die 175 Euro Zulage bereits abziehen. Hinzu kommen 300 Euro Kinderzulage für nach 2008 geborene Kinder oder 185 Euro für ältere Kinder.

Steuerlich abzugsfähig sind bis zu 2100 Euro pro Jahr. Und das ist vor allem für alleinstehende Gutverdiener interessant: Sie können die Riester-Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen und so das zu versteuernde Einkommen schmälern.

Für Geringverdiener hatte die Riester-Rente früher deutliche Nachteile, weil sie im Alter auf die Grundsicherung angerechnet wurde. Seit 2018 gilt allerdings eine recht großzügige Freibetragsregelung. Riester-Renten unter 100 Euro werden danach überhaupt nicht und der 100 Euro übersteigende Betrag nur teilweise auf die Ansprücjhe auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet. Maximal sind 2023 dabei gut 251 Euro anrechnungsfrei.

Selbstständige können auf folgende Art und Weise zu einem Riester-Vertrag kommen:

Weg 1: Rentenversicherungspflicht

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Selbstständige generell von der Riester-Rente ausgeschlossen sind. Soweit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, sind sie auch förderberechtigt. In diesem Fall sollten Selbstständige umgehend einen Riester-Vertrag abschließen und einschließlich der Zulagen bis zu 2.100 Euro pro Jahr auf diesem Vertrag ansparen. Wie das geht und welche Produkte es gibt, erfahren Sie in unserem Themenschwerpunkt Riester-Rente.

Wer jetzt oder später Geld übrig hat, kann zusätzlich noch immer einen Rürup-Renten-Vertrag abschließen.

Rentenversicherungspflicht besteht unter anderem für folgende Gruppen von Selbstständigen:

  • Handwerker
  • Lehrer und Erzieher
  • Hebammen
  • Haus- und Gewerbetreibende
  • Künstler und Publizisten.

Künstler und Publizisten sind seit der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahr 1983 versicherungspflichtig. Seitdem können und müssen sich Künstler und Publizisten – genau wie Arbeitnehmer – in den gesetzlichen Sozialversicherungen (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) versichern.

Künstler ist nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz jeder, der „Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt“. Und als Publizist im Sinne dieses Gesetzes gilt „wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt“. Das gilt zum Beispiel für Komponisten, Dirigenten, Popmusiker, Bildhauer, Videokünstler, Porträt- und Landschaftsmaler oder Fotodesigner und Werbefotografen. Teilweise zählen zur Kunst auch für kunsthandwerkliche Tätigkeiten.

Tipp:
Rentenversicherung fragen

Betroffene sollten sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob für sie Versicherungspflicht besteht. Denn dann sind sie zugleich Riester-berechtigt (kostenlose Servicerufnummer 0800 1000 4800).

Weg 2: Der Ehepartner riestert

Selbstständige können Anspruch auf Riester-Förderung haben, wenn sie verheiratet sind und der Ehepartner oder die Ehepartnerin förderberechtigt ist, einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und regelmäßig den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlt.

Förderberechtigt ist ein Ehepartner, wenn er oder sie

  • sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist,
  • Beamter oder Beamte ist,
  • Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht,
  • als Arbeitsloser kein Bürgergeld bezieht, weil der Ehepartner ein zu hohes Einkommen hat,
  • Angehörige pflegt oder als Elternteil ein Kind unter drei Jahren betreut oder
  • einen Minijob hat und der Zahlung von eigenen Beiträgen an die Rentenversicherung nicht widersprochen hat.

Erfüllt der Ehepartner die Kriterien, haben Selbstständige Anspruch auf „abgeleitete Förderung“. Wenn sie 60 Euro im Jahr einzahlen, bekommen sie die volle staatliche Zulage von 175 Euro. Wer mehr einzahlt, hat bei der abgeleiteten Förderung keinen Steuervorteil, denn die Einzahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Tipp:
Ehepartner beschäftigen

Ein eigentlich nicht förderungsberechtigter Selbständiger kann seinen Ehepartner auf Minijob-Basis einstellen. Der Partner ist dann direkt zulagenberechtigt und kann einen Riester-Vertrag abschließen. Sobald er das getan hat, ist auch der Selbstständige abgeleitet förderberechtigt und kann riestern.

Wichtig: Es muss sich um ein wirkliches Arbeitsverhältnis handeln. Dazu gehört unter anderem ein Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch, die Dokumentation von Anwesenheitszeiten und dass die Entlohnung auf ein eigenes Konto des Angestellten fließt.


 

Weg 3: Minijobber werden

Minijobber, die den Eigenbeitrag von derzeit 3,6 Prozent an die Rentenversicherung zahlen, erfüllen damit auch die Voraussetzungen für die staatliche Förderung einer Riester-Rente – für sich selbst und unter Umständen auch für den Ehepartner. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (520-Euro-Minijob) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig im Monat nicht mehr als 520 Euro verdient.

Wer der Zahlung von Rentenbeiträgen widerspricht, spart zwar bis zu 18,72 Euro im Monat (3,6 Prozent von 520 Euro), verliert aber auch den Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung – einschließlich Reha-Maßnahmen, Erwerbsminderungsrenten und der Möglichkeit, Riester-Renten staatlich gefördert zu bekommen. Wer beispielsweise einen 200-Euro-Minijob hat, muss dafür in einem Jahr insgesamt (7,20 Euro x 12 =) 86,40 Euro an die Rentenversicherung abführen. Da ist schon die Riester-Zulage, die der Betroffene als Alleinstehender pro Jahr vom Staat erhalten kann, mit 175 Euro deutlich höher.

Gerade für Existenzgründer oder Selbstständige mit derzeit nur geringen Einkünften aus der Selbstständigkeit, kann sich als zweites Standbein ein 520-Euro-Job anbieten – allein um den laufenden Lebensunterhalt sicherzustellen, aber auch, um mit Riester-Zulagen fürs Alter vorzusorgen.

Wie kommen Selbstständige an einen Minijob?

Selbstständige können beispielsweise einen Teil der Tätigkeit, die sie als Selbstständiger ausüben, in die Form eines Minijobs „gießen“. Ein Gärtner, der beispielsweise regelmäßig einen privaten Garten nach Anweisung des Auftraggebers pflegt, kann das durchaus im Rahmen eines Minijobs tun. Oder sie führen die Kooperation und gegenseitige Beratung, die sie mit anderen Selbstständigen pflegen, in Form eines Minijobs durch.

Aber Achtung: Arbeitgeber zahlen 15 Prozent des Minijobber-Gehalts als Rentenbeitrag an die Rentenversicherung.

So funktioniert die Riester-Rente.


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